Studentenwohnheim "Bett kaputt"- Rechnung gekriegt was tun?

8 Antworten

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Der Schadensersatzforderung des Vermieters muss schriftlich widersprochen werden. Das Bett ist Eigentum des Vermieters. Das Bett hat der Belastung beim bestimmungsmäßigen Gebrauch nicht Stand gehalten. Reparaturen von Vermieteten Gegenständen tragt der Vermieter. Den Beweis einer vorsätzlichen Sachbeschädigung durch den Mieter muss daher der Vermieter erbringen.

Mögliche Folgen nach dem Widerspruch:

Der Vermieter setzt dich mit seiner Forderung in Verzug. Der Vermieter erlässt einen  gerichtlichen Mahnbescheid gegen dich. Dem sollstest du ohne Begründung sofort innerhalb einer 14-Tagesfrist auf dem beiliegenden Formblatt widersprechen. Danach könnte der Vermieter gegen dich Zahlungsklage am Amtsgericht erheben. Wenn du dir zutraust die Klageschrift zu erwidern und deine Beweise wie Fotos und Zeugen beibringst, brauchst du keinen Anwalt vor dem Amtsgericht.

Ich denke mal da du ja schon herausgefunden hast dass die Verwaltung nicht mit sich handeln lässt bleibt dir nichts anderes übrig als deinen Anwalt aufzusuchen. Du kannst dir natürlich auch auf GF von vielen ihre Theorien anhören aber im Endeffekt bist du danach nur noch verwirrter Gruß Talrok

PanCakeee 
Beitragsersteller
 07.07.2015, 01:32

Hi, danke für die Antwort. Aber irgendwie müssen die das doch einsehen? was ist das schlimmste was auf mich zukommt wenn ich jetzt nicht zahle? Ahja und ich habe gerade die Schrauben angeschaut am Bett die angeblich ja an allen ecken zamgebrochen war, es ist nur an dieser ecke wo es kaputt war eine neue Schraube drin und in den anderen 3 ecken sind es immer noch die alten. Also sieht man ja da quasi auch das es nicht wirklich an allen enden kaputt war.

Vlt kann der Asta Dir helfen!

Willkommen im Kapitalismus.

Die Hausverwaltung hat kein Geld und wälzt alles auf die Mieter ab.

Zum Einen ist das Mobiliar ja mit der Miete abgegolten; hättest du das Bett vorsätzlich kaputt gemacht, müsstest du jedoch zahlen.

Leg erst mal schriftlich Widerspruch ein, mit dem Hinweis auf einen Defekt eines gebrauchten Gegenstandes, der durch normale Benutzung Schaden geommen hat; lege die Bilder der 4 Ecken bei und deine Zeugenaussagen, dann sehen die auch, daß es dir ernst damit ist.

Wenn die allerdings nicht umschwenken und auf Zahlung bestehen, wirst du um einen Anwalt nicht herumkommen, nur kostet der meist noch mehr, als der Bagatell-Schadensfall (und falls die Sache nicht vor Gericht geht, bleibst du auf den Kosten sitzen, selbst wenn die HV doch noch die Rechnung zurückzieht).

Bestehe auf schriftliche Rückantwort der HV, damit du im Falle eines negativen Bescheides die Argumentation der Gegenseite für den Anwalt parat hast.


Hast du (bzw. deine Eltern) denn keine Haftpflichtversicherung? Diese hätte hier einen unberechtigten Anspruch zurück gewiesen. Auch vor Gericht.