MPU nach 15 Jahren, obwohl aus der Akte getilgt?
Ich habe 16 Jahre gewartet bis die Eintragung der Anordnung zu MPU aus der Akte getilgt wurde. Jetzt habe ich bei der Führerscheinstelle einen Antrag auf Wieder Erteilung gestellt (Klasse B). Ich bin auch schon bei der Fahrschule angemeldet, weil ich den Führerschein sowieso komplett neu machen muss. Das ist auch nicht das Problem. Jetzt sagte mir die Tante bei der Fahrerlaubnisbehörde, es könne trotzdem geprüft werden, ob eine MPU in Frage kommt. Die könne auch nach so langer Zeit angeordnet werden. Ich bin jetzt total durch den Wind und habe voll Panik, weil ich nicht weiß, wie es ausgeht. Hat irgendjemand Erfahrung mit MPU nachdem sie schon aus der Akte getilgt wurde. Muss ich dann trotzdem auch einen Abstinenz Nachweis (1 Jahr) erbringen, weil der Entzug der FE unter Alkohol stattfand. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich habe keinen Bammel vor der MPU, nur die Kosten würden ins Utopische ansteigen und auch der Zeitverlust wäre unangenehm.
2 Antworten
Wenn eine MPU angeordnet wird, muss begründet werden, wodurch sich Zweifel an der Fahreignung ergeben.
Entscheidungen und Einträge, die getilgt wurden oder dem Verwertungsverbot unterliegen, können keine Grundlage für eine MPU sein.
Es gibt allerdings keine Garantie dafür, dass eine Behörde aus Willkür oder Inkompetenz nicht doch eine rechtswidrige Entscheidung trifft.
Die MPU ist nur eine Vorbereitsungshandlung und noch kein Verwaltungsakt. Erst wenn dein Antrag abgelehnt wird, kannst du Widerspruch einlegen und vor dem Verwaltungsgericht klagen.
Die Chance, dass man es entgegen der eindeutigen Rechtslage soweit kommen lässt, dürfte allerdings gering sein.
§29 Abs 7 StVG:
Ist eine Eintragung im Fahreignungsregister gelöscht, dürfen die Tat und die Entscheidung der betroffenen Person für die Zwecke des § 28 Absatz 2 nicht mehr vorgehalten und nicht zu ihrem Nachteil verwertet werden.
Eine sehr gute, und ausführliche Antwort. Es erübrigt sich für mich, zu antworten. Das Gleiche hätte ich auch geschrieben. Liebe Grüße, Renate.
Die Frage an sich wurde ja bereits beantwortet, aber wieso das hier?
Ich bin auch schon bei der Fahrschule angemeldet, weil ich den Führerschein sowieso komplett neu machen muss.
Der FS muss auch nach 15 Jahren nicht neu gemacht werden!
Neue Prüfungen werden wahrscheinlich angeordnet werden, aber man muss nicht die kpl. Ausbildung wiederholen...
Ich muss nur die Theorie komplett machen und paar Fahrstunden, auch keine Probezeit. Laut Aussage der FE Behörde Hessen.