ALG II rückwirkende Zahlung?
Hi, um kurz meine Lage und Frage zu schildern: Ich (21,m, mit Eltern zerstritten) lebe selbständig in meiner eigenen Wohnung und besuche derzeit das Berufliche Gymnasium. Zuvor habe ich Hartz4 bekommen, aber das Jobcenter meinte ich soll ein Bafög Antrag stellen. Und die haben mir für den Monat August ein Darlehen gegeben und meinten wenn der Bafög Antrag abgelehnt wird, wird weiter normal ALG 2 gezahlt.
Gesagt, getan.
Heute Ablehnungsbescheid bekommen, eben beim Jobcenter angerufen und kurz die Lage erklärt und paar Sachen gefragt. Die Sachbearbeiterin aber, hatte wohl nicht ihren besten Tag und sagte mir anstatt Antworten zu geben "Ja, komm'se halt morgen einfach mit den Zettel her". OK.
Meine Frage: Da ich ja für den Monat September und August (da habe ich ja den Darlehen erhalten, welchen ich Zurückzahlen muss) KEINE Leistung erhalten habe, ist es so das ich die Beträge für die beiden Monate rückwirkend erhalte? (Das Geld vom Monat August muss ich ja dann eh wegen dem Darlehen zurückzahlen).
3 Antworten
Für September kannst du rückwirkend die Leistung erhalten. Da du im August ja entgegen der Empfehlung kein Geld bekommen hast kannst du beantragen, das Darlehen aufzuheben. Mach das schriftlich und bestehe darauf, dass dir ein schriftlicher Bescheid gegeben wird. U.U. wirst du die Augustleistung durchklagen müssen.
Wenn du kein Bafög - bekommst und hast Anspruch auf ALG - 2,wird dein Darlehn mit deinen dir zustehenden Leistungen verrechnet,ab dem Monat,in dem du den Antrag auf Bafög - gestellt hast,du müsstest also nichts zurück zahlen !!!
Wenn sie dir zugesichert haben,das du ALG - 2 bekommst,sollte dein Bafög - abgelehnt werden,bekommst du auch rückwirkend für September deine Leistungen gezahlt !!! Denn ALG - 2,wird auf den 1.eines Monats zurück datiert,wenn du ab da Anspruch hattest.Das bedeutet für dich,du könntest rein theoretisch am letzten Werktag im September deine Bafög - Ablehnung auf dem Jobcenter abgeben und hättest trotzdem für den ganzen September Anspruch.
Immer vorausgesetzt, dass der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 SGB II nicht greift: Ist BAföG abgelehnt worden, muss die BAföG-Antragstellung in einen Antrag auf Alg II umgedeutet werden. (§ 28 SGB X)
Das heißt, du erhältst Alg2 rückwirkend ab dem Monat, in dem du BAföG beantrag hast. Das Darlehen ist in dem Fall ggf. selbstverständlich in Beihilfe umzuwandeln.
Gut danke. Und ich krieg das vom Monat September rückwirkend gezahlt ja?