ALG II rückwirkende Zahlung?

3 Antworten

Für September kannst du rückwirkend die Leistung erhalten. Da du im August ja entgegen der Empfehlung kein Geld bekommen hast kannst du beantragen, das Darlehen aufzuheben. Mach das schriftlich und bestehe darauf, dass dir ein schriftlicher Bescheid gegeben wird. U.U. wirst du die Augustleistung durchklagen müssen.

Wenn du kein Bafög - bekommst und hast Anspruch auf ALG - 2,wird dein Darlehn mit deinen dir zustehenden Leistungen verrechnet,ab dem Monat,in dem du den Antrag auf Bafög - gestellt hast,du müsstest also nichts zurück zahlen !!!

schalker15 
Beitragsersteller
 13.09.2013, 15:37

Gut danke. Und ich krieg das vom Monat September rückwirkend gezahlt ja?

isomatte  13.09.2013, 18:16
@schalker15

Wenn sie dir zugesichert haben,das du ALG - 2 bekommst,sollte dein Bafög - abgelehnt werden,bekommst du auch rückwirkend für September deine Leistungen gezahlt !!! Denn ALG - 2,wird auf den 1.eines Monats zurück datiert,wenn du ab da Anspruch hattest.Das bedeutet für dich,du könntest rein theoretisch am letzten Werktag im September deine Bafög - Ablehnung auf dem Jobcenter abgeben und hättest trotzdem für den ganzen September Anspruch.

Immer vorausgesetzt, dass der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 SGB II nicht greift: Ist BAföG abgelehnt worden, muss die BAföG-Antragstellung in einen Antrag auf Alg II umgedeutet werden. (§ 28 SGB X)
Das heißt, du erhältst Alg2 rückwirkend ab dem Monat, in dem du BAföG beantrag hast. Das Darlehen ist in dem Fall ggf. selbstverständlich in Beihilfe umzuwandeln.