Bafög rückwirkend in Leistungsberechnung einfliessen lassen?

3 Antworten

Hallo,

deiner Freundin steht das Bafög erst ab Antragsstellung zu (Oktober). Da sie aber generell förderfähig war, machen die beiden Ämter sich das untereinander aus (Topf A hat gezahlt, obwohl Topf B zuständig war). Also alles richtig.

Die Nachzahlung muss meines Wissen nach als einmaliges Einkommen auf die kommenden 6 Monate verteilt werden.

Die Nachzahlung ist eine einmalige Zahlung für die Zeit ab Antragsstellung bis zur ersten regulären Zahlung. Da muss nichts auf 6 Monate verteilt werden... Ich versteh auch gar nicht richtig, wie du das meinst.

Hat die Freundin denn im August und im September noch Leistungen vom Jobcenter bezogen?

Ich habe schonmal davon gelesen, daß Behörden solche Nachzahlungssachen durchaus unter sich regeln. Ob es dafür eine Gesetztesgrundlage gibt, ist mir nicht bekannt.

Die Freundin sollte alle Zahlungen, die sie erhält, mit den Bescheiden von Jobcenter und BAföG-Stelle abgleichen und ggf. eine Beratung vor Ort einholen.

Sie hat in dieser Zeit ja Leistungen vom Jobcenter erhalten, obwohl ihr durch die Ausbildung schon Bafög - zugestanden hätte, dass Jobcenter ist also in Vorleistung gegangen.

Die Bafög - Sachbearbeiterin überweist nichts von sich aus ans Jobcenter, dann hat das Jobcenter da wegen der Vorleistungen einen Erstattungsantrag gestellt und sie verrechnen diese Vorleistung dann unter sich.

Aber darüber hätte man sie im Normalfall schriftlich informieren müssen.