Hartz 4 : Darlehen für Matratze?
Ich beziehe derzeit Leistungen vom Jobcenter und bin chronisch krank ( kann dies durch mehere ärztliche Atteste nachweisen ). muss das Jobcenter ein Darlehen für eine neue Matratze gewähren ? ich frage deshalb, weil ich jeden Tag mit unerträglichen Rückenschmerzen aufstehe und dann den ganzen Tag unter extremen Schmerzen leide - weshalb ich derzeit auch noch nicht in der Lage bin, einer Beschäftigung nachzugehen ( bin vorerst aus medizinischen Gründen nicht vermittelbar ).
11 Antworten
Wenn Du dies beim Jobcenter beantragen willst, gib den Antrag persönlich ab. Geh dann nicht allein hin, sondern lass Dich begleiten von einem Ämterlotsen - dazu gleich mehr.
.
Vorsorglich meine Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV), Aufstocker und Grundsicherungsbezieher:
Umgang mit Sozialbehörden
Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).
Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.
Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).
Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.
Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php
.
Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch
Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php
.
Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):
- (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistanderscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit
Ämterlotsen
Behördenlotsen
Behördenbegleiter
Hartz IV Mitläufer
Hartz IV Gegenwind e.V.
Wir gehen mit org
Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)
Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.
Google mit
legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)
und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.
In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.
Zum Amt mit einer erfahrenen Begleitpersonen zu gehen ist in diesem Fall sehr empfehlenswert.
In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.
- ACHTUNG! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:
Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für "Hartzis" krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!
Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.
Danke fürs Sternchen
- ҉ •✿⊱ (¯`'•.¸(¯`'•.¸ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ¸.•'´¯)¸.•'´¯) ⊰✿• ҉.
Jobcenter ein Darlehen für eine neue Matratze gewähren
Es gibt kein muss für ein ein Darlehen, sondern ein kann ...
In diesem Fall müsste zumindest der Nachweis gelingen, die Matratze ist ursächlich für die Beschwerden und anderen Lösungsmöglichkeiten auszuschließen sind. Dazu könnten zum Beispiel eine Finanzierung über die Krankenversicherung gehören.
Erkennt die Krankenkasse die Notwendigkeit nicht an, wird es mit den Wünschen beim Jobcenter eher schlecht bestellt sein.
Die Krankenkassen finanzieren keine Matratzen- das ist Bedarf des täglichen Lebens. Lediglich Dekubitusmatratzen bei Bettlägerigen können übernommen werden- dazu gehört er nach seiner Beschreibung nicht.
Wenn du nicht schon einmal in deiner Erstausstattung eine Matzratze beantragt hast, dann wäre das jetzt eine Erstausstattung und dann musst du nichts zurückzahlen. Durch die Atteste ist das JC verpflichtet, dir das Geld für eine Matratze (eine Neue!) zu gewähren.
Weil schon eine Matratze vorhanden ist, handelt es sich NICHT um eine Erstausstattung für die neue Matratze:
Erstausstattung Wohnung einschl. Haushaltsgeräte
http://www.harald-thome.de/fa/harald-thome/files/oerl/AE-Darmstadt---0.04.2011.pdf
Es geht also nicht darum, ob man schon mal eine Matratze beantragt hatte, sondern ob man noch nie eine hatte. - Fragesteller hat eine Matratze, und er braucht eine neue aus medizinischen Gründen.
Für mediznische Versorgung ist aber nicht das Jobcenter zuständig, sondern die Krankenkasse im gesetzlichen Rahmen.
Das weiß der Fragesteller, denn er fragt ja auch nur, ob das Jobcenter ihm ein Darlehen für die Matratze geben muss.
Im Internet steht auf mehreren Seiten, dass er vom JC dann ein Darlehen bekommt, er muss nur das Attest vorlegen. Kenne es auch in vielen Fällen nur so, von der Krankenkasse war in anderen Fällen nie die Rede und die wird wahrscheinlich auch keine Matratze zahlen. Weil seine Schmerzen ganz einfach von einer billigen, durchgelegenen Matratze kommen und diese Schmerzen lässt man sich attestieren, dann gibt es ein Darlehen
Rchtig - es geht hier um das Darlehen, nicht um Erstausstattung.
dazu muss bestimmt vorher geklärt werden von was die Schmerzen kommen. Von einer falschen Matratze alleine kann das ja nicht sein.
doch, es liegt an der Matratze. seitdem wurden meine Schmerzen viel schlimmer, fast jede Bewegnung schmerzt nun. ich war schon vorher gesundheitlich eingeschränkt, sodaß ich keine Berufe mit harter körperlicher Arbeit ausüben kann. aber ducrh die alte, gebrauchte Schaumstoffmatratze ( die auch viel zu weich ist ) haben sich meine Schmerzen und Bewegungsfähigkeit dramatisch verschlechtert
Da hilft die richtige Bewegung, das wird dir auch ein Arzt sagen. Den ganzen Tag vor dem PC sitzen, ist Gift für den Rücken.
matratzen sind aus dem regelsatz zu zahlen. dafür bist du angehalten 750 euro für eventuelle anschaffungen anzusparen.
medizinische matratzen musst du bei der krankenkasse beantragen. das jobcenter ist hier nicht zuständig für dich.
vielen lieben Dank für Deine sehr kompetente, hilfreiche Antwort ! :)