Bundeswehr 1 Jahr Sperre?
Hallo ich habe mich am 06.oktober2016 beim bund beworben .. nach meiner bewerbung ist meine bewerbung zum rechtsberater gekommen und war für 4 monate weg. hatte mich für die gebirgsjäger laufbahn beworben .. nach 4 Monaten kam dann ein brief mit einer absage und einer 1 jährigen sperre wegen einer eintragung im strafregister wegen fahren ohne fahrerlaubnis die ich kurz vor bewerbung beganen hatte aber auch meine strafe vor der bewerbung abgearbeitet hatte (sozialstunden) meine frage ab wann darf ich mich wieder bewerben weil es ja wieder eine zeit dauert und gilt die sperre nur für die gebirgsjägerlaufbahn?
2 Antworten
Nein,das ist eine generelle Absage mit der Auflage,Sperre für ein Jahr mit Datum der Nachricht.Erst danach kannst du dich wieder bewerben.
Früher macht keinen Sinn,da man nie weiß wie schnell dein Antrag bearbeitet wird.Wenn dann noch 2 Wochen fehlen würden bekämmst du wieder eine Absage.
Also Zeit absitzen,zwischendurch etwas anderes suchen und zu gegebener Zeit Neuantrag stellen.
Danke für den Stern,Peter
Die Sperre gilt generell für die Bundeswehr. Die wollen wohl gucken, ob das eine einmalige "Jugendsünde" war und ob du 1 Jahr lang sauber bleibst.