Ärztlicher Dienst?
Hallo,
Ich hätte einen Termin beim Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit 4 Wochen bevor mein Alg 1 endete was irgendwie unverständlich war. Nun muss ich Hartz IV beantragen und dort steht das man wenn man hat Nachweise beilegen muss über gesundheitliche Einschränkungen. Leider habe ich bis heute nichts von der Arge schriftlich bekommen. Meine Frage.: Muss ich das Gutachten anfordern und wenn wird es vom Jobcenter anerkannt?
3 Antworten
Frag das deinen sachbearbeiter
aber wenn duschen länger wegen etwas in Behandlung bist, hast duvdoch sicher Unterlagen von den Untersuchungen und Therapien die du gemacht hast?
du kannst z.b. deine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden und dem Amt Einsicht in deine Krankenakte gewähren, wenn du ein leiden hast, das dadurch glaubhaft belegt wird, werden die das auch akzeptieren
Wenn du etwas anerkannt haben willst, musst du entweder deine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden, oder du verzichtest auf deren Bewertungen deiner gesundheitlichen Situation... ist deine Entscheidung
Der Nachteil wäre, dass das Amt einen nur noch in einer Behindertenwerkstatt unterbringen möchte.
Wenn man gesundheitlich schon nicht kann.... Dann sollte man vorher wenigstens versuchen, eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen und nebenbei noch eine Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt anzunehmen.
wer erzählt Dir denn sowas?
rine schwerbeschädigung macht einen ja nicht arbeitsunfähig.., es schränkt halt nur bei bestimmten Tätigkeiten ein
woher ich das weiß?
ich hab einen gdb mit 70%, Leite ein kleines dentallabor und Arbeite nebenbei als dozent, eine Freundin von mir sitzt im Rollstuhl und hat 100%... und DIE arbeitet Vollzeit beim Jobcenter (mit meiner Frau)
der gdb bringt auch Arbeitgebern Vorteile, der kann damit seine Quoten erfüllen ...
Schon mal was von psychischer Behinderung gehört? Bei Psychosen oder bipolarer Störung bekommt man auch einen GdB von 80-100. Wo soll man solche Leute unterbringen? Bzw. was sollen die arbeiten?
dann sag das von vornherein... aber du hast genauso pauschalisiert wie ich (zugegebenermaßen)
aber pauschal zu sagen, mit einem gdb von 50-100 könne man nicht arbeiten, stimmt halt nicht!
Damit habe ich bereits selber Erfahrungen.
Ich rate nur jedem, keine Entbindung der Schweigepflicht zu unterschreiben.
Dem Ärztlichen Dienst sollte man auch nicht allzu viele Unterlagen überlassen. Das könnte Nachteile im Berufsleben nach sich ziehen!
Es kommt drauf an, welcher Dienst das genau ist? Vielleicht der psychologische Dienst?
Generell stellt der psychologische Dienst keine Diagnosen. Er schreibt nur eine Empfehlung für das Amt. Wenn man diesem Dienst aber irgendwelche Unterlagen gibt, könnte er in das Gutachen reinschreiben, dass die Diagnose: xxx bei dem Arzt xxxxx gestellt wurde und dass deshalb eine Beschäftigung in geschütztem Rahmen anzuraten wäre.
Geschützter Rahmen = Behindertenwerkstatt
Das Amt wird dann versuchen dich evtl. irgendwie am 2. oder 3. Arbeitsmarkt unterzubringen. Das hätte also negative Folgen für dich.
Quatsch... ich habe z.b. einen gdb von 70%, damit würden mir bzw einem potentiellen Arbeitgeber ganz andere förderungsmögluchkeiten zustehen!
wenn dafür dann z.b. Schweres Heben ausgeschlossen werden muss, wird man keine Vorschläge für den Bau bekommen!
ggfs wird eine Umschulung auch eher gewährt...
es ist nicht alles schlecht was vom JC kommt!
Ich beziehe mich eher auf psychische Behinderungen (Psychose, Angststörung, etc.)... Bei sowas kommt man eher in eine Behindertenwerkstatt. Das Amt verhilft solchen Menschen nicht auf den 1. Arbeitsmarkt.
Dann wäre es hilfreich wenn man das von vornherein einschränkend erwähnt ;)
Ruf doch einfach mal an und frag nach
Man sollte dem Amt bloß keine Schweigepflichtentbindung gewähren. Das könnte fatale Folgen haben. Ich spreche da aus Erfahrung.