Aufhebungsbescheid Alg 1?
Hallo!
Mein Freund hat heute aufgrund des Schulbesuches einen Aufhebungsbescheid von der Agentur für Arbeit bekommen. Gilt dieser auch für das Jobcenter (er hat vor einigen Tagen einen Brief bekommen von Aufstockung des Alg 2 aufgrund vom Wegfall des Alg 1). Sind mit diesem Bescheid nun beide Leistungen eingestellt oder nur das von der Agentur für Arbeit? (Brief ist von der Agentur für Arbeit) - danke.
Liebe Grüße
2 Antworten
Gilt nur für Alg 1
Das Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit hat mit dem Jobcenter nichts zu tun,wenn er einen Aufhebungsbescheid für das ALG - 1 bekommen hat,dann gilt dieser natürlich nur für diese Leistung,weil man dafür dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss,was beim ALG - 2 vom Jobcenter nicht zwingend Voraussetzung ist !
Wenn das ALG - 2 auch entfallen sollte,dann muss da ein separater Aufhebungsbescheid kommen,vorausgesetzt es wurde dem Jobcenter auch mitgeteilt.