ALG 1 und Umziehen - Muss man Erlaubniss haben?

5 Antworten

Im Sinne Deiner neuen Mitbewohner ist anzuraten, das es erst gar nicht zum ALG2-Bezug kommen wird. Ihnen und Dir bliebe nicht nur lästiger Papierkram erspart, sondern auch belastetende häusliche Konflikte wegen langer Arbeitslosigkeit.

Ich habe als Angestellte 2x (jetzt & 2006/07) die Erfahrung machen müssen, wie es ist, mit Arbeitslosen und ALG2-Empfängern eine WG zu führen. Nicht schön! Denn es führt(e) in beiden Fällen zu Streitereien. Sollten in der neuen WG gleich mehrere Arbeitslose (man zieht sich gegenseitig runter!) versammelt sein, ist auch das eine ungute Atmosphäre, sich um eine Arbeit zu bemühen.

Ich weiß, das mein Antwort klugsch. daherkommt, aber ich leidliche Erfahrungen mit Arbeitslogkeit in WG´s machen müssen. Irgendwann kommt man sich verarscht vor, wenn man die Einzige in der WG ist, die das Geld nach Hause bringt. Vor allen auch vor dem Hintergrund, das Arbeitslosen kaum Mittel für die Instandhaltung der WG zur Verfügung stehen. Es ist ungerecht - und deswegen gabs auch immer Streit.

kampfkaese 
Beitragsersteller
 12.07.2014, 17:14

Mein Mitbewohner, es ist nur einer arbeitet selber. Kann auch evtl bei ihm im Betrieb anfangen, wie er sagt.

thlga  12.07.2014, 17:17
@kampfkaese

Das ist eine motivierende Aussicht. Ich wünsch Euch viel Erfolg!

Die vollen Kosten bekommst deine noch Partnerin aber erst gezahlt,wenn du ausgezogen bist und das könnte bei unangemessenen Kosten für max.6 Monate geschehen,nachdem sie schriftlich zur Kostensenkung oder sogar zum Umzug aufgefordert wurde !

Solange du nur ALG - 1 und keine ALG - 2 Aufstockung vom Jobcenter bekommst,kannst du hin ziehen wohin du willst und das ohne Zustimmung,musst das nur in einer Veränderungsmitteilung der Agentur für Arbeit mitteilen.

Ich würde mir dann aber gleich eine Wohnung suchen,die auch den Vorgaben des Jobcenters entspricht um zu vermeiden,das du dann mal im Falle eines ALG - 2 Bezuges auch eine Aufforderung zur Kostensenkung oder Umzug bekommst.

Würdest du aus deiner WG - in eine eigene Wohnung ziehen ohne vorher ALG - 2 Aufstockung bekommen zu haben,dann muss die Wohnung nur den Forderungen des Jobcenters entsprechen.

Deshalb würde ich mich dann erst einmal Schlau machen,bevor du dann umziehst und dann kannst du ja eine ALG - 2 Aufstockung beantragen und bekommst sie dann auch gezahlt,wenn die Voraussetzungen gegeben sind.

Mit Alg 1 kannst du umziehen wohin du willst. Wenn du später auf Alg 2 angewiesen bist sollte die Wohnung angemessen sein. Bevor du ihrendwas unternimmst kläre das mit deinem Berater/in ab.

Eine gute Frage! Bei ALG 1 brauchst Du keine Zustimmung. Kommischerweise wird sie bei ALG2 verlangt, ansonsten werden gewisse Beträge wegen unerlaubten Umzug abgezogen. Bei meinem derzeitigen Kenntnisstand sind es hier bei uns mtl. 126 €. Das erinnert mich geschichtlich an Ghettos, die man auch nicht verlassen durfte, oder auch an gewisse Übersiedlungsheime. Ich denke (meine Meinung), da werden wieder gewisse Stempel benutzt.

isomatte  13.07.2014, 09:12

WAS ??????????????

Wie kommst du denn auf diese 126 €,das ist doch völliger Blödsinn ?

UBFranke  16.07.2014, 18:24
@isomatte

Selbst bei einem Bekannten im Bescheid gesehen.

Du kannst machen was du willst gibt keine Einschrängungen

thlga  12.07.2014, 17:07

Das stimmt nicht.