MUSS ich mich bundesweit bewerben (ALG1 + Hartz IV)?

9 Antworten

Hast Du den Blödsinn (die Eingliederungsvereinbarung) den Sie Dir vorgelegt hat etwa unterschrieben ?

Wenn ja kannst Du den Rechtsweg gleich vergessen, da kommst Du nicht raus, außer Du könntest nachweisen das man Dich mit Waffen bedroht hätte damit Du unterschreibst.

Aber selbst wenn Du unterschrieben hast immer locker bleiben, sich bewerben bedeutet weder das man zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird, noch das man auch einen Job bekommt.

Für den Fall das doch mal einer mit Dir reden möchte:

Die Fahrtkosten für Vorstellungsgespräche hat normal der potentielle Arbeitgeber zu zahlen, so sagt es zumindest der § 670 BGB, ich würde hier am Telefon nach der Übernahme der Fahrtkosten beim Arbeitgeber nachfragen und auch direkt auf § 670 BGB verweisen.

In der Regel reicht das um nicht mehr interessant zu sein, weil Arbeitgeber wollen heute keine Leute mehr die sich auskennen, die wollen Sklaven die buckeln.

Natürlich zahlt auch das Jobcenter die Fahrtkosten, aber hierzu muss der Arbeitgeber sie schriftlich im Vorfeld ablehnen und sie müssen ebenso im Vorfeld am besten schriftlich und nachweisbar beim Jobcenter beantragt werden, ansonsten bleibst Du auf diesen Kosten sitzen.

Sowas kostet Zeit, ergo ist sowieso so schnell kein Termin möglich, man bedenke alleine die Postwege beim derzeitigen Streik.

Man ist im übrigen auch nicht verpflichtet beim Jobcenter Telefonnummer und E-Mailadresse zu hinterlegen, oder sie zur Kommunikation einzusetzen, sollte man sie dennoch angeben haben, kann man sie mittel Antrag (Vordrucke gibt es im Netz und auch hier irgendwo in einem meiner älteren Beiträge bei GF) reicht ein Zweizeiler für, da sie für die Vermittlung nicht relevant sind.

Das ist Quatsch was sie Dir erzählt hat! Du musst Dich nicht z.B. in Hamburg bewerben, wenn Du in Nürnberg wohnst. Du kannst das machen, wenn Du bereit wärst umzuziehen und womöglich wäre es sinnvoll, aber dazu kann Dich niemand zwingen.

Du musst Dich in Deinem Umkreis bewerben und da auch mal etwas weitere Fahrtstecken (60 km oder ähnliches) in Kauf nehmen. Aber es kann Dich niemand zwingen Dein komplettes soziales Umfeld und Deine Familie wegen einer Arbeit zu verlassen, wenn Du das nicht möchtest. 

Sag Deiner Sachbearbeiterin das Du Dich nicht bundesweit bewerben wirst, da Du nicht umziehen möchtest. Sie hat kein Recht das von Dir zu verlangen. Sage ihr das auch und nehme Dir einen Zeugen zu dem Gespräch mit (das solltest Du sowieso immer machen).

Rasolnikow  12.06.2015, 11:48

»... einen Zeugen mitnehmen ...«, ein Zeuge, der sich im JC resp. beim Sachbearbeiter als Zeuge vorstellt, ist aus unterschiedlichen Gründen nicht zum Gespräch (unter 6 Augen u. Ohren) erwünscht und wird nicht geduldet!

Anders bei einem sog. »BEGLEITER/BEGLEITERIN«.

Kontakte dazu über CARITAS, DIAKONIE, AWO, VdK usw.

Soviel dazu!

Am Besten der Dame Deine Situation erklären, anbieten, sich im Umkreis zu bewerben und darüber klar werden, wie Deine weitere Planung aussieht. Dann merkt sie, dass Du es ernst meinst.

Du bist mit deiner Ausbildung fertig und willst "aufstockend" Studieren? Habe ich das so richtig verstanden?

Erstmal musst du dir eine Arbeit suchen bei der du weg bist vom ALG I+II.

Denn wenn du Studieren willst wird dich das JC nicht unterstützen und von irgendetwas wirst du leben müssen.

lg schdarfdat

sheesh111 
Beitragsersteller
 12.06.2015, 20:46

"muss ich aufstockend leider noch Hartz IV beantragen", das Studium beginnt erst im September und bis dahin muss ich mich mit dem JC rumärgern

Schdarfdat  12.06.2015, 21:12
@sheesh111

Aufstockend Studieren meinte ich damit, dass du deinen Beruf aufstocken willst wegen besseren Arbeitsbedingungen usw.

Ja und ab Sep. was ändert sich dabei dir, dass du meinst das JC nicht mehr zu benötigen?

Eine Bewerbung schreiben hat noch lange nichts damit zu tun die Arbeit auch zu bekommen. Ein Bewerbungsgespräch ist noch lange kein unterschriebener Arbeitsvertrag.

lg schdarfdat

Wen du deine Eingliedervereinbarung wiederufe sie schrieftlich mit dieser Begründung dir wurde keine rechtsbelehrung mitgeteilt und schrieftlich dazu ausgehändiegt womiit das Ursprüngliche urteil des Bundesverfassungsgericht zum gelten kommt das dieser vertrag sittenwiedrieg ist (achtun Älteres urteil ca 2004) ASuch wurde vorsetzlich verschwiegen das du dies nicht unterschreiben must .Da sie dich zu doeser unterschrieft gezwungen hatt solltest du gegen diese damme auch eine Aufsichtsbeschwerde einzureichen aber achtung diese wird dan von diesem amt entschieden aber  du kanst auch eine Fachdiestaufsichtsbeschwerde einreichen die die regional direkrton dan bearbeiten must aber ich würde mich direkt erstmal bei der zuständiegen regonaldirektion beschweren außerdem müßes du ja auch zb deine famielie verlassen wen du dich bundesweit bewirbst und das darf und kann das jobcenter nicht verlangen  oder ist das zb ein seltener beruf wie goldschmied diese gibt es ja kaum noch.Ein tipp ommer wen jemandd behauptet das du das machen must frage sofort nach auf welchen paragrafebn und auf welches buch des sozoalgesetz sie sich beruft dan schaue dir diesen artikel im netz an und schau zb die 5 davor und dahinter nach damit hast du Meistens entweder einen guten grund für einen wiederspruch  (können zb aber auch mal 10 sein) DFu must gar nicht umziehen den das würde dein recht freie wihnungswahl aufheben das einziegste was sie verlangen könnten wäre das du dich überall dort bewerben must wo du inerhalb von 2 stunden an einem arbeitsplatz ankommen kanst soillten sie dich doch zwingen wollen umzuziehen müsten sie ja auch erstmal die kosten übernommen werden den beiden Ämter sollte man nie trauen besonders nicht wen es zb um eine eingliederungsvereinbar geht da sie nur einseitieg ist den die müßen sie gar nicht einhalten außerdem word diese nur gemacht zum druck auszüben und schneller einfach mal das zustehende geld zu streichen.Auch Verschweigt das Amt oft dir zustehende leistungen oder Möglichkeiten  Deswegen sollte man wen möglich jemand mit erfahrung zu einem gespräch mitnehmen.Da Sie dich gezwubngen haben den vertrag zu unterschreiben solltest du dir bei einem amtgericht einen Breratungsschein für einen Anwalt holen  und dich dorrt genau  infomieren auch wie du diesen vertrag aufheben kanst.Die erstberatung ist kostenlos mit dem schein und ewentuel muss sogar das jobcenter deinen anwalt komplet bezahlen.Was oft auch übersehebn wird sind deren unterlagen zb an der infotke die solltest du dir mal mitnehmen und genau  durchlesen da steht oft auch was nützliches was man selber gebrauchebn kann oder schaue auf der seite von der bundesregierung nach  bze auch ein arbewitslosen forum was zwar nicht immerf aktuell ist aber man findet oft was nützliches.