Wie ist das mit der ALG1 in einer WG?

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Wenn du in einer Wohngemeinschaft wohnst (und es wirklich nicht mehr ist), dann bildest du deine eigene Bedarfsgemeinschaft - und bei der ist es genau so, als ob du alleine wohnen würdest. Du bekommst den vollen Satz.

Es muss aber wirklich und zu 100% eine WG sein, keine eheähnliche Gemeinschaft - d.h.: Jeder seine eigene Butter im Kühlschrank usw ;)

ps: Bei mir ists genau das gleiche, daher lege ich dafür meine Hand ins Feuer ^^

Holi1803  07.08.2016, 19:36

bist du noch online hier, ich hätte paar fragen an dich :)

FrauGeneral 
Beitragsersteller
 23.04.2010, 11:17

Ich habe nen Freund ;-) und will nix von Frauen. Lebe da auch net lange. Aber finde es blöd, wenn ich mir jetzt ne Wohnung suche. Dann denkt das Amt, ich will die Kohle einstecken für ne eigene Bude. Ich hoffe, dass ich im besten Fall gleich wieder Arbeit habe. Prob ist nur, dass ich gar nicht im Mietvertrag stehe, bin ja nachträglich dazu und bisher war das gar kein Thema.

KABBenny  23.04.2010, 11:24
@FrauGeneral

Ob das Amt denkt oder nicht, ist völlig egal. Beweisen müssen sie es ;-) Und wenn du ein reines Gewissen hast, sollen sie doch ruhig versuchen, was sie wollen?! Hatte genau die gleichen Gedanken bei "meiner WG-Gründung" - aber im Endeffekt zahlen die einfach und gut ist. Bisher noch nie Probleme gehabt ^^

ALG-1 ist eine Versicherungsleistung. Da spielt die Mitbeohnerin mit ihrem einkommen nicht rein. Anspruch auf Wohngeld hast du dann trotzdem oder eben nicht.

Bei ALG-2 sieht das wieder viel komplizierte aus. Wir wollen alle für dich hoffen, dass du bald wieder im Job bist.

FrauGeneral 
Beitragsersteller
 23.04.2010, 11:22

ich hoffe es auch. Kann mir den Horror nicht vorstellen länger als 2 oder 3 Wochen zuhause zu sitzen und nix zu tun :-( kotz

Nein, in einer WG bekommst Du den vollen Satz.

hoffnungsglueck  23.04.2010, 11:14

Das ist ja keine Bedarfsgemeinschaft.

Die WG hat keinerlei Einfluß auf dein ALG1! Ich gebe Dir nur noch nen Tipp, für den Fall, daß du in ALG2 gerätst. Macht einen Mietvertrag untereinander. Sie sollte der Vermieter sein. Sonst siehts mit ALG2 schlecht aus, weil ihr als Bedarfsgemeinschaft geltet. Die ARGE glaubt euch nämlich nicht, dass ihr nicht liiert seid.

FrauGeneral 
Beitragsersteller
 23.04.2010, 11:22

ähhh? Muss das irgendeine Form haben? Meinst Untermiete oder?

Wenn ihr keine Bedarfsgemeinschaft seid gibt es den vollen satz