Agentur für Arbeit Abmeldung vergessen?

4 Antworten

Hast Du zwischenzeitlich dem AA schriftlich mitgeteilt, dass Du per 1.Februar eine Arbeitsstelle angetreten hast ?

Da ALG I sowie Gehalt rückwirkend gezahlt wird, sind auch keine Rückforderungen zu erwarten.

Hast Du allerdings - was nicht so 100%ig aus Deinem Text hervorgeht - noch einmal Ende ! Februar Geld erhalten, so ist dieser überzahlte Betrag in jedem Fall zurückzuzahlen.

Frage also noch einmal nach - bitte schriftlich, falls Dir in den nächsten Tagen kein entsprechender Bescheid zugeht.

killked 
Beitragsersteller
 11.03.2019, 19:17

Ja ich habe Ende Februar nochmals Geld erhalten. Der Agentur für Arbeit habe ich das natürlich schriftlich mitgeteilt (alles andere macht bei Behörden sowieso wenig Sinn). Das ich das zurückzahlen muss ist mir schon klar und ist ja auch legitim, ich habe für die Zeit ja schon ein Gehalt bekommen. Dann werde ich mal bis Ende der Woche abwarten ob da was kommt und sonst nochmals nachbohren.

wilees  11.03.2019, 19:20
@killked

Tja was meinst Du wie viele glauben man könne so etwas telefonisch regeln - und dann hinten überfallen wenn kein entsprechender Vermerk in der Akte auftaucht.

Ich wünsche Dir in jedem Fall viel Glück, dass die Geschichte ohne Schwierigkeiten für Dich zu Ende geht.

killked 
Beitragsersteller
 11.03.2019, 19:29
@wilees

Gut das stimmt, aber normalerweise regelt man alles was irgendwie wichtig ist immer schriftlich. Ja ich hoffe auch das ich das einfach zurückzahlen kann ohne das da jetzt groß was kommt.

alg1 wird rückwirkend erhalten. du wurdest darüber belehrt, dass du änderungen umgehend zu melden hast. deine arbeitsaufnahme also zum anfang des monats und nicht erst 4 wochen später. du hast dir also leistungen erschlichen. diese wirst du zurückerstatten müssen.

mach eine mail fertig und teile mit das du zum 1.2. eine arbeit aufgenommen hast. du bekommst dann einen einstellungsbescheid aus dem hervorgeht wieviel und bis wann du die überzahlung zurückleisten musst.

killked 
Beitragsersteller
 11.03.2019, 22:14

Die Mitteilung ist schon passiert aber der Informationsfluss seitens der Agentur für Arbeit ist halt leider sehr dürftig. Wenn ich Leistungen hätte erschleichen wollen dann hätte ich einfach die Klappe gehalten und gehofft das es nicht auffällt.

markusher  12.03.2019, 08:39
@killked

hast du ja, indem du 4 wochen später die meldung gemacht hast.

ALG I wird im Gegensatz zu ALG II RÜCKWIRKEND BEZAHLT.Also keine Rückzahlung, wenn Du Anfang Febr. Geld erhalten hast

killked 
Beitragsersteller
 11.03.2019, 19:15

Nein ich habe es nicht Anfang Februar sondern Ende Februar/Anfang März erhalten. Also tatsächlich einen Monat zu viel.

ChristianKlaus  11.03.2019, 19:15
@killked

dann musst Du einmal zurückzahlen,...

killked 
Beitragsersteller
 11.03.2019, 19:18
@ChristianKlaus

Das ist mir schon klar. Die Frage war auch nicht ob ich das zurückzahlen muss sonder wie der weitere Ablauf ist.

ChristianKlaus  11.03.2019, 19:19
@killked

Du bekommst einen Bescheid mit Kontonummer,

Es kann passieren das du ein Bußgeld zahlen musst. Natürlich auch das zu unrecht erhalten Geld. Das Bußgeld wird zwischen 10-100€ sein.

Muss aber nicht.

killked 
Beitragsersteller
 11.03.2019, 19:15

Ok in der Dimension ist das ja noch überschaubar.

Richi008  11.03.2019, 20:16
@killked

Ja. Nächstes mal drauf achten , dann gibts auch keine Probleme :)