Agentur für Arbeit Abmeldung vergessen?
Hallo zusammen,
ich habe am 01.02. diesen Jahres nach längerer Arbeitslosigkeit eine neue Beschäftigung angefangen. Dummerweise habe ich es verbummelt der Agentur für Arbeit das mitzuteilen und so natürlich auch für den Februar ALG I erhalten. Natürlich habe ich als erstes meinen Sachbearbeiter kontaktiert aber der meinte dann nur das er meinen Fall schließt. Wie das jetzt mit dem zu viel ausbezahlten ALG aussieht konnte er mir leider auch nicht mitteilen.
Das Geld möchte ich natürlich so schnell wie möglich zurückzahlen, das steht mit ja schließlich nicht zu. Wie geht das jetzt weiter, bekomme ich dann irgendwann mal Post und bezahle das zurück oder wie läuft das? Und muss ich mit weiteren Konsequenzen rechnen, bei meiner Recherche habe ich schon das Stichwort Sozialbetrug gefunden.
Wäre super wenn mir hier einer helfen kann.
4 Antworten
Hast Du zwischenzeitlich dem AA schriftlich mitgeteilt, dass Du per 1.Februar eine Arbeitsstelle angetreten hast ?
Da ALG I sowie Gehalt rückwirkend gezahlt wird, sind auch keine Rückforderungen zu erwarten.
Hast Du allerdings - was nicht so 100%ig aus Deinem Text hervorgeht - noch einmal Ende ! Februar Geld erhalten, so ist dieser überzahlte Betrag in jedem Fall zurückzuzahlen.
Frage also noch einmal nach - bitte schriftlich, falls Dir in den nächsten Tagen kein entsprechender Bescheid zugeht.
Tja was meinst Du wie viele glauben man könne so etwas telefonisch regeln - und dann hinten überfallen wenn kein entsprechender Vermerk in der Akte auftaucht.
Ich wünsche Dir in jedem Fall viel Glück, dass die Geschichte ohne Schwierigkeiten für Dich zu Ende geht.
Gut das stimmt, aber normalerweise regelt man alles was irgendwie wichtig ist immer schriftlich. Ja ich hoffe auch das ich das einfach zurückzahlen kann ohne das da jetzt groß was kommt.
alg1 wird rückwirkend erhalten. du wurdest darüber belehrt, dass du änderungen umgehend zu melden hast. deine arbeitsaufnahme also zum anfang des monats und nicht erst 4 wochen später. du hast dir also leistungen erschlichen. diese wirst du zurückerstatten müssen.
mach eine mail fertig und teile mit das du zum 1.2. eine arbeit aufgenommen hast. du bekommst dann einen einstellungsbescheid aus dem hervorgeht wieviel und bis wann du die überzahlung zurückleisten musst.
Die Mitteilung ist schon passiert aber der Informationsfluss seitens der Agentur für Arbeit ist halt leider sehr dürftig. Wenn ich Leistungen hätte erschleichen wollen dann hätte ich einfach die Klappe gehalten und gehofft das es nicht auffällt.
hast du ja, indem du 4 wochen später die meldung gemacht hast.
ALG I wird im Gegensatz zu ALG II RÜCKWIRKEND BEZAHLT.Also keine Rückzahlung, wenn Du Anfang Febr. Geld erhalten hast
Nein ich habe es nicht Anfang Februar sondern Ende Februar/Anfang März erhalten. Also tatsächlich einen Monat zu viel.
dann musst Du einmal zurückzahlen,...
Das ist mir schon klar. Die Frage war auch nicht ob ich das zurückzahlen muss sonder wie der weitere Ablauf ist.
Du bekommst einen Bescheid mit Kontonummer,
Es kann passieren das du ein Bußgeld zahlen musst. Natürlich auch das zu unrecht erhalten Geld. Das Bußgeld wird zwischen 10-100€ sein.
Muss aber nicht.
Ok in der Dimension ist das ja noch überschaubar.
Ja. Nächstes mal drauf achten , dann gibts auch keine Probleme :)
Ja ich habe Ende Februar nochmals Geld erhalten. Der Agentur für Arbeit habe ich das natürlich schriftlich mitgeteilt (alles andere macht bei Behörden sowieso wenig Sinn). Das ich das zurückzahlen muss ist mir schon klar und ist ja auch legitim, ich habe für die Zeit ja schon ein Gehalt bekommen. Dann werde ich mal bis Ende der Woche abwarten ob da was kommt und sonst nochmals nachbohren.