Arbeitslos darf er beim Arbeitgeber anrufen?

6 Antworten

das ich am diesen Tag doch spontan früher zur Arbeit muss,und ich somit diesen Termin nicht wahrnehmen kann.

Wenn Dein AG Dir gekündigt hat, muss er Dich für ein Vorstellungsgespräch freistellen. Diesen Anspruch hast Du nach § 629 BGB. Er darf Dich nicht in Deiner Arbeitssuche behindern. Die Rechtsprechung sagt, dass die Arbeitspflicht aus dem jetzigen noch bestehenden Arbeitsverhältnis zurücksteht, wenn ein gekündigter AN ein Vorstellungsgespräch hat. Die Freistellung ist eine Nebenpflicht des AG.

Ursusmaritimus  21.11.2014, 06:09

Absolut Richtig und absolut Wichtig!

Dein Arbeitgeber muss dich zu dem Vorstellungsgespräch freistellen.

Du kannst aber auch selbst bei dem potenziellen AG anrufen und den Termin verschieben.

Der Sachbearbeiter darf dort auch anrufen, warum denn nicht ? Dir wird auch kein Geld gesperrt. Und das kann der Sachbearbeiter sowieso nicht, dass wird von der Leistungsabteilung gemacht.

Bist du gekündigt worden ? Dann bekommst du auch keine Sperre. es sei denn du hast es mutwillig herbeigeführt.

katet19  21.11.2014, 06:02

P.S.: Die Leistungsabteilung ist zuständig für den Regelbedarf, aber wenn der Jobvermittler das nicht Erscheinen beim Vorstellungsgespräch als Verstoß wertet (Ermessensspielraum) kann er auch dafür sorgen, das Leistungen gekürzt werden.

esereser 
Beitragsersteller
 21.11.2014, 05:52

Warum muss mich mein jetziger Arbeitgeber freistellen? Er benötigt mich doch selber auf der Arbeit,das verstehe ich nicht. Wen er mir freistellt wer übernimmt meinen posten?

katet19  21.11.2014, 05:58
@esereser

Wer übernimmt deinen Posten nächsten Monat?

Dein Arbeitgeber muss dich für Vorstellungsgespräche freistellen, darauf hast du einen Rechtsanspruch (§ 629 BGB). Entweder redest DU also mit deinem Chef über eine Freistellung für das Gespräch oder DU verschiebst das Bewerbungsgespräch. Es ist DEIN Jobangebot/Vorstellungsgespräch, warum also sollte dein Sachbearbeiter beim Arbeitsamt das für dich erledigen?

Wenn es der Wahrheit entspricht und Du musst dann doch früher anfangen, dann ist das doch egal ob der Sachbearbeiter Deinen jetzigen Arbeitgeber anruft oder nicht. Ansonsten solltest Du den Termin wahrnehmen, es geht doch um Deine Zukunft.

esereser 
Beitragsersteller
 21.11.2014, 05:50

Ist das den rechtens das er mein Arbeitgeber anrufen darf? Weil mir das unangehmem wäre

Strolchi2014  21.11.2014, 05:56
@esereser

Du kannst es deinem AG auch selbst sagen. Du bist doch schon selber groß

Hexle2  21.11.2014, 05:59
@esereser
 Weil mir das unangehmem wäre 

Hast Du nun selbst gekündigt oder wurde Dir gekündigt. Wenn der AG Dir gekündigt hat, warum sollte Dir dann unangenehm sein, dass Du Dein Recht forderst?

Häh? Das Bewerbungsgespräch hat hier ja wohl Priorität, oder? Schließlich bist du beim aktuellen Arbeitgeber nur noch bis Ende des Monats. Das wird der Vermittler auch so sehen und dir wahrscheinlich nen Vogel zeigen, wenn du dem erklärst du hättest spontan bei deinem Ex-Chef in Spe die Frühschicht übernommen und deswegen nen Termin beim potentiellen neuen Arbeitgeber sausen lassen. Geh mal lieber hin. Letzten Endes ist dem Jobvermittler völlig egal was für ne Ausrede du hast um dein Bewerbungsgespräch nicht wahrzunehmen aber soweit ich weiß kann er dir deswegen die Leistung kürzen.