Arbeitsaufnahme ALG 1 Wann Bescheid geben?
Ich werde vermutlich am 17. August eine neue Arbeit aufnehmen. Der Vertrag ist noch nicht unterzeichnet aber wir sind in sehr fortgeschrittenen Gesprächen. Es geht um Details wie polizeiliches Führungszeugnis usw. meine Frage ist jetzt: wann konkret müsste ich der Agentur für Arbeit Bescheid geben das ich einen neuen Job habe?
mein Problem ist wenn ich jetzt den neuen Job am 17. beginne, und ich in den ersten Tagen feststelle, es ist doch nichts für mich oder ich komme damit nicht klar(Weil habe bis jetzt noch nicht Probe gearbeitet dort) zumal es auch noch eine Probezeit von sechs Monaten gibt, wäre es in Ordnung wenn man es nach quasi einer Woche oder vielleicht auch 3-4 Tagen mitteilt?
Weil was würde passieren wenn ich es an den Tag mitteile an dem ich die Arbeit beginne aber dann nach einigen Tagen wieder die Arbeit aufgebe beziehungsweise weil es nichts für mich ist und ich nicht damit klarkommen und es nicht so gewesen ist wie wir uns das vorgestellt haben?
dann wäre ja der Aufwand für beide für die Agentur und für mich wieder enorm alles wieder neu zu beantragen und durchgehen zu lassen
ich hoffe ihr könnt mir helfen
3 Antworten
Auf jeden Fall musst du es vor der Beschäftigungsaufnahme mitteilen, im Regelfall dann spätestens 1 Tag vorher.
Wie du dir das vorstellst würde es auch gar nicht gehen, weil du dann in der Woche auf 15 und mehr Wochenstunden kommst und dann bist du nach dem SGB - lll nicht mehr arbeitslos, dir würden gar keine Leistungen mehr zustehen, müssten dann also zurückgezahlt werden.
Bei evtl.Kündigung musst du dann auch wieder einen Antrag stellen.
Du solltest sofort nach vertragsunterzeichnung Bescheid geben, alle spätestens 24 Stunden vorher.
Wenn du den UNTERSCHRIEBENEN Vertrag in der Hand hast, musst du das der Arbeitsagentur melden.
Was vermutlich passieren wird, interessiert (noch) niemanden.