Beendigungsmeldung für die Arbeitslosigkeit mit Bezug von ALG II?

3 Antworten

Nein, nur dass dem RV-Träger gemeldet wird, dass Du Arbeit hast.

Es gibt ja auch Leute, die feste Jobs haben und trotzdem ALG 2 brauchen (die sog. "Aufstocker"), d.h. du bist nicht arbeitslos aber Leistungsberechtigt.

missungewiss313 
Beitragsersteller
 24.09.2018, 19:57

Vielen Dank für die schnelle Antwort :)

Erst einmal musst Du diesem Schreiben / Aufhebungsbescheid umgehend widersprechen.

was vom Jobcenter genehmigt wurde und mir aufgrund des niedrigen Betrages nicht abgezogen wird.

Hast Du zu dieser Aussage etwas schriftlich bekommen?

missungewiss313 
Beitragsersteller
 24.09.2018, 19:54

Mein Arbeitgeber hat das mit meinem Sachbearbeiter telefonisch besprochen und mir anschließend Rückmeldung gegeben. Etwas schriftliches habe ich diesbezüglich nicht

wilees  24.09.2018, 20:00
@missungewiss313

Dann bitte Deinen Arbeitgeber Dir den Inhalt dieses mit dem Sachbearbeiter geführten Gespräches in einem kurzen Schreiben zu bestätigen und hänge dieses Deine Widersspruch an.

Bitte behalte von diesem Schreiben + dem Widerspruch eine Kopie.

Entweder Du sendest diesen Widerspruch per Einwurfeinschreiben an das JC oder besser noch: Du bringst es persönlich vorbei und lässt Dir den Eingang beider Dokumente auf einer mitgebrachten Kopie bestätigen - denn bedauerlicherweise gehen solche Sachen beim JC allzu gerne verloren.

missungewiss313 
Beitragsersteller
 24.09.2018, 20:08
@wilees

Alles klar, danke für deine schnelle Antwort :)

Wenn du keine Leistungen mehr bekommen würdest, dann hättest du vom Jobcenter einen Aufhebungsbescheid bekommen und nicht nur die Mitteilung das du durch dein Praktikum nicht mehr arbeitslos bist und deshalb bei der RV - eine Abmeldung erfolgte !

Es gibt ja genug Beschäftigte die trotz Arbeit nebenbei noch auf ALG - 2 angewiesen sind, so wie es bei dir der Fall ist, wenn du mit deinem anrechenbaren Einkommen deinen SGB - ll Bedarf nicht decken kannst.