Beendigungsmeldung für die Arbeitslosigkeit mit Bezug von ALG II?
Hi,
ich war im Zeitraum von April bis Ende August 2018 als arbeitslos gemeldet. In dieser Zeit war ich bei der Berufsberatung und bin regelmäßig beim Jobcenter erschienen, da ich auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz war. Jetzt absolviere ich seit dem 03.09 ein dreimonatiges Praktikum mit Aussicht auf Übernahme für eine Ausbildungsstelle, für die ich mich ursprünglich beworben hatte. Ich erhalte monatlich einen kleinen Betrag von meinem Arbeitgeber, was vom Jobcenter genehmigt wurde und mir aufgrund des niedrigen Betrages nicht abgezogen wird. Das Jobcenter hat mir dieses Praktikum schriftlich genehmigt und mein Sachbearbeiter hat mir versichert, dass ich weiterhin Anspruch auf ALG II habe.
Jetzt habe ich aber ein Schreiben mit folgendem Titel erhalten:
Meldung von Anrechnungszeiten an die Rentenversicherung; Beendigungsmeldung für die Arbeitslosigkeit mit Bezug von ALG II
Bedeutet das nun, dass ich doch keine Leistungen in Form von ALG II erhalten werde, solange ich dieses Praktikum mache?
Danke im Voraus.
LG
3 Antworten
Nein, nur dass dem RV-Träger gemeldet wird, dass Du Arbeit hast.
Es gibt ja auch Leute, die feste Jobs haben und trotzdem ALG 2 brauchen (die sog. "Aufstocker"), d.h. du bist nicht arbeitslos aber Leistungsberechtigt.
Vielen Dank für die schnelle Antwort :)
Erst einmal musst Du diesem Schreiben / Aufhebungsbescheid umgehend widersprechen.
was vom Jobcenter genehmigt wurde und mir aufgrund des niedrigen Betrages nicht abgezogen wird.
Hast Du zu dieser Aussage etwas schriftlich bekommen?
Dann bitte Deinen Arbeitgeber Dir den Inhalt dieses mit dem Sachbearbeiter geführten Gespräches in einem kurzen Schreiben zu bestätigen und hänge dieses Deine Widersspruch an.
Bitte behalte von diesem Schreiben + dem Widerspruch eine Kopie.
Entweder Du sendest diesen Widerspruch per Einwurfeinschreiben an das JC oder besser noch: Du bringst es persönlich vorbei und lässt Dir den Eingang beider Dokumente auf einer mitgebrachten Kopie bestätigen - denn bedauerlicherweise gehen solche Sachen beim JC allzu gerne verloren.
Alles klar, danke für deine schnelle Antwort :)
Wenn du keine Leistungen mehr bekommen würdest, dann hättest du vom Jobcenter einen Aufhebungsbescheid bekommen und nicht nur die Mitteilung das du durch dein Praktikum nicht mehr arbeitslos bist und deshalb bei der RV - eine Abmeldung erfolgte !
Es gibt ja genug Beschäftigte die trotz Arbeit nebenbei noch auf ALG - 2 angewiesen sind, so wie es bei dir der Fall ist, wenn du mit deinem anrechenbaren Einkommen deinen SGB - ll Bedarf nicht decken kannst.
Mein Arbeitgeber hat das mit meinem Sachbearbeiter telefonisch besprochen und mir anschließend Rückmeldung gegeben. Etwas schriftliches habe ich diesbezüglich nicht