Aussage bei Polizei auch tel. möglich?
hallo, hat es rechtiche Gültigkeit wenn man übers Telefon als Beschuldigter einer Straftat etwas zur Sache gesagt hat oder muss man zu einer Aussage immer persönlich bei der Polizei erscheinen, eigentlich könnte doch auch jemand der zufällig bei mir zu Besuch war sich für mich ausgegeben haben, was dann?
6 Antworten
als Beschuldigter musst wirst Du normalerweise schriftlich zu einer Erklärung aufgefordert. Diese kannst Du dann schriftlich abgeben. Wirst Du in einem Schreiben aufgefordert, Dich persönlich zur Sache auf einer Polizeidienststelle zu äußern musst Du dieser Aufforderung nachkommen. Du wirst bei der polizei Deinen Ausweis zeigen müssen. Was soll das bringen, wenn sich jemand anderer für Dich ausgibt und die Erklärung unter Deinem Namen abgibt. Das kann jemand anderer machen, aber nur ein Rechtsanwalt, der handelt dann in Deinem Namen als Dein Beauftragter.
Wenn du eine Aussage machen willst - was du bei der Polizei nicht musst - dann musst du persönlich erscheinen. Du musst die Aussage ja am Ende auch unterschreiben....
Nein. Mann muss die Aussage unterschreiben.
Du kannst eine Aussage bei der Polizei später auch verändert machen, zB bei Gericht.
Aussagen bei der Polizei führen eher dazu, dass Polizisten Ansatzpunkte bekommen, wohin sie ermitteln und wie sie Beweise bekommen. So gesehen hilft Dir Dein "Geuatsche" nie was.
Du mußt gegenüber der Polizei keine Angaben zur Sache machen und auch zu keinem Termin dort erscheinen.
Bei der Polizei brauchst Du garnicht zu erscheinen. Allerdings ist die Polizei in Ermittlungssachen nur Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft wiederum kann Dich ggf. zur Vernehmung vorführen lassen. Solltest also besser zur Vernehmung hingehen, sonst macht die Polizei bei Dir Hausbesuch.