Ärztliche Schweigepflicht bei Polizisten?
Hallo,
mein Cousin ist bei der Polizei in der Ausbildung. Er hat vor einem Monat an einer Geburtstagsfeier bei einem joint mitgeraucht. (Einmalig) daraufhin kam er ins Krankenhaus, da er das überhaupt nicht vertragen hat und es ihm dementsprechend schlecht ging.
nun ist die Frage: bekommen seine Ausbilder etwas mit, da es sich ja um Drogen handelt oder ist es in dem Fall noch unter der ärztlichen Schweigepflicht?
bitte keine Kommentare aufgrund seines Berufes etc. Er weiß, dass es ein Fehler war.
danke im Voraus!
5 Antworten
Das wäre schon ein Grund zur Besorgnis. Die körperliche Konstitution wird durch einen Polizeiarzt festgestellt, wobei auch Vorerkrankungen berücksichtigt werden. Den Krankenhausaufenthalt muss er begründen können. Kann oder will er das nicht schlüssig begründen, gibt es Nachforschungen und man wird von ihm eine Schweigepflichtentbindung verlangen. Gibt er die nicht, wird das zu seinem Nachteil ausgelegt, denn dann geht der Dienstherr davon aus, dass er was zu verbergen hat. Im Übrigen ist er zur Wahrheit verpflichtet, lügt er auf entsprechende Fragen und es wird später festgestellt, war's das dann mit seinem Beruf.
Ärztliche Schweigepflicht besteht immer. Nur ein richterlicher Beschluß könnte das ändern.
Oder eine Schußverletzung, etc.
Doch sehr wohl. Du aber anscheinend nicht von der Versicherung der Polizisten. Das läuft da alles anscheinend etwas anders ab. Deshalb habe ich die Frage gestellt.
Naja... wenn es vor einem Monat war und nichts kam...
Schweigepflicht ist Schweigepflicht.
Ansonsten erbitte ich einen Link wo ich deinen Einwand nachlesen kann.
In meiner 42 jährigen Pflegetätigkeit auch in der Nothilfe und Intensivstation galt immer die Schweigepflicht. Außer ein richterlicher Beschluß oder bei einer Schußverletzung (die gemeldet werden muß)-
Die lehnst dich mit "keine Probleme" sehr weit aus dem Fenster.
Du hast keine Ahnung von den Polizeiärzten und der Pflicht zur medizinischen Selbstauskunft.
Es geht hier gar nicht um die klassische Schweigepflicht.
Es ging hier auch nicht um einen Polizeiarzt sondern um einen Klinikarzt.
Da bleibe ich bei meiner Aussage. Was bei Abrechnungstechnischen Dingen bei der Polizeikrankenkasse interpretiert wird, steht auf einem anderen Blatt.
Es wurde gefragt, ob es für den ANWÄRTER Probleme gibt. Ja, das könnte durchaus sein!
Du aber bist felsenfest davon überzeugt, dass es keine gibt und fragst ganz entsetzt, ob hier noch niemand was von Schweigepflicht gehört hat.
Du hast das Thema einfach nicht verstanden und da ist mir so eine Selbstsicherheit - die im Grunde der pures Unwissenheit ist - ein Dorn im Auge.
Es ging hier auch nicht um einen Polizeiarzt sondern um einen Klinikarzt
Und eben genau der ist im Zuge der Krankmeldung und ggf Diensttauglichkeit von der Schweigepflicht zu entbinden!
Der medizinische Dienst der Polizei muss informiert werden. Das unterschreiben Anwärter bei ihrer Einstellung. Tun sie es nicht, droht der Rausschmiss.
Nicht schlimm, wenn man das nicht weiß, weil man damit keine Erfahrung hat.
Ob man dann aber mit "Nein, keine Sorge! Es gibt keine Probleme!" antworten sollte, ist die Frage ....
Gut, ich habe das nicht gewußt, ist mir in meinem Beruf auch nie nahe gebracht worden. Dann ist meine Aussage natürlich zu revidieren. Danke für die Information.
Die Schweigepflicht greift hier schon! Soweit stimmt das. Aber es gibt auf der anderen Seite auch die Auskunftspflicht. In diesem Fall die des Anwärters gegenüber seinem Dienstherrn.
Will er dort Auskunft geben, muss er den Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Entbindet er ihn nicht, riecht man den Braten und der Dienstarzt schaut selbst.
Gruß S.
Klar bekommen die das mit.
Die Krankenversicherung der Polizei ist die Polizei. Und selbstverständlich bekommt die Polizei mit, was ein Arzt und warum gemacht hat, das steht auf der Rechnung.
Die Schweigepflicht gilt.
Es gilt auch, dass der Anwärter Angaben zu medizinischen Dingen machen muss, wenn der medizinische Dienst seines Dienstherren danach fragt.
Entweder er sagt es dann vollumfänglich selbst und liefert Berichte und Befunde "freiwillig" ab oder der Polizeiarzt holt ihn mal eben zum Check.
Da er im Krankenhaus war und vielleicht gar nicht seinen Hausarzt nannte, oder den Arztbrief mit bekommen hat oder oder oder.... Auch wenn ich sonst für ein offenes Spiel bin; hier würde ich zocken und es nicht abgeben.
Wenn er sich nicht krankmelden musste, nicht gefehlt hat ...
Eben; Klappe halten und hoffen.
D.h. Er braucht sich keine Sorgen machen, dass er Probleme in der Ausbildung bekommt?