Mit Joint erwischt folgen des BTM eintrags und den damit verbundenen einschränkungen
Guten Tag Community, gestern abend wurde ich mit einem Freund von der Polizei angehalten (zu Fuß).
Zu meiner Person: 17 Jahre alt und noch nie mit Drogen erwischt worden oder irgendwas in den Akten damit zu tun gehabt. Bei dem Freund der dabei war genau das selbe und er ist nur als Zeuge mit beschuldigt.
Ich hatte einen Joint in der Hand mit ca. 0.2 gram drin. Bei der Kontrolle war ich sehr Zuvorkommend und Nett. Die Frage ob ich dieses Meisterwerk der Joint-Baukunst wiederhaben dürfte, nahmen die Polizisten mit Humor. Und ich fand einen Draht zu den beiden Gesetzeshütern. (Ich hoffe das sich dieses Verhalten auf meinen späteres Strafmaß auswirkt!?)
Nach der Durchsuchung wurde kein weiters Gras gefunden. Einer der Zivis rufte meine Eltern an und klärte ob ich von hier aus alleine nach Hause fahren durfte. Dies bejahrte mein Vater mit deutlich aufgeregter Stimme. Aufgeregt, mit Tiefroten Augen wurden wir dann in die Nacht entlassen und jeder von uns hat sich auf den schnellsten Weg nach hause begeben.
So jetzt zu meiner eigentlichen Frage bzw. Fragen:
- Mit welcher Strafe muss ich rechnen oder bekomme ich überhaupt eine?
bzg. des Haftrichters (Hab gehört das kann eine große Rolle spielen) der Vorfall ereignete sich in Hannover Südstadt.
Bekomme ich einen BTM Eintrag? Und falls ja, mit welchen Einschränkungen habe ich in meinem nächsten Lebensverlauf zu rechnen? (Führerschein, Zoll, Fliegen etc.)
Wie lange bleibt dieser Eintrag in meinem Register?
Ich danke euch für eure Antworten.
Peace
10 Antworten
Du wirst nach 3 -4 Wochen von der Staatsanwaltschaft einen Beschluß bekommen : Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt. Da kommt kein Strafregistereintrag oder irgend etwas anderes nach. Eventuell ein Eintrag in die Polizeidatenbank. So das du bei einer Überprüfung genauer nach BTM Substanzen durchsucht wirst. Das ist aber nicht sicher das dieser Eintrag überhaupt zustande kommt. Das hängt von dem bearbeitendem Beamten ab. Eventuell gibt es eine Meldung an das Straßenverkehrs Amt so das du wenn du einen Führerschein machen willst eventuell eine MPU oder ein halbes Jahr (bei harten Drogen 1 Jahr) Clean Nachweise bringen musst (zusätzlich zur MPU. Kann aber auch passieren das die das einfach garnicht eintragen weil du noch unter 18 bist. Obwohl sehr wahrscheinlich ist das nicht :-( Sorry wegen der schlechten Nachrichten. Sei etwas vorsichtiger , so ein dummer Joint kann dir schon einiges an Kopfzerbrechen bescheren. VIEL GLÜCK !!!!!
Vielen Dank!
Der gute Draht zu den Polizisten hat mit der wohl nicht verhängt werdenden Strafe exakt gar nichts zu tun. Erstens weil du Polizei Beamte nicht einfach mit Nettigkeiten bestechen kannst da brauchst mehr. Zweitens ist der Beamte Teil der Exekutive und nicht der Judikative. Über die Auslegung von Gesetzestexten entscheidet allein das Gericht.
Wenn du dich aber körperlich gewehrt oder unsre Freunde und Helfer durch Worte zu etwas sagen wir rabiaten Durchgreifen bewegt hättest, hättest du noch erhebliche größere Schwierigkeiten bekommen.
Hier ist zwischen strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Folgen zu unterscheiden.
- Zuerst der strafrechtliche Teil:
Dir wird Besitz einer BTM-Substanz vorgeworfen. Strafbar nach BTMG §29:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer [...] 1.Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,
Das ist also kein Kavaliersdelikt! Allerdings gibt es hier einen Ausweg in Form des BTMG §31a:
(1) Hat das Verfahren ein Vergehen nach § 29 Abs. 1, 2 oder 4 zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.
In deinem Fall wird das Verfahren also sehr wahrscheinlich eingestellt (bisher nicht aktenkundig, geringe Schuld, geringe Menge zum Eigenverbrauch).
Du solltest Dir aber darüber klar sein, daß dies eine KANN-Regelung ist - die Anwendung dieses Paragraphen wird bei weiteren Delikten immer unwahrscheinlicher!
Strafrechtlich passiert also wahrscheinlich nichts. Ganz ungeschoren kommst Du allerdings nicht davon, denn jetzt kommen wir...
- Zum verwaltungsrechtlichen Teil:
Die Polizei meldet Drogendelikte auch an die Führerscheinstelle (FsSt). Grundlage ist StVG §2 (12):
(12) Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist.
Und der Konsum von Cannabis ist ein solcher Eignungsmangel!
Ich vermute mal, Du machst gerade den Führerschein oder möchtest ihn demnächst erwerben. Dann wirst Du bis zum Abschluß des strafrechtlichen Teils (s.o.) sowieso nicht zur Prüfung zugelassen.
Anschließend fordert die FsSt auf Grund des Drogenkonsums ein fachärztliches Gutachten
Diese Forderung bleibt übrigens für 10 Jahre gespeichert. Solltest Du in dieser Zeit nochmals auffällig werden, droht eine MPU.
Voraussetzung für ein positives Gutachten ist der Nachweis der kompletten Abstinenz über mindestens 3 Monate, nachgewiesen durch Haar- oder Urinscreenings.
Dein "Meisterwerk" hat dir also nicht nur eine zusätzliche Wartezeit vor dem Führerschein, sondern auch Extrakosten von ca. 200-400€ eingebracht.
Und jetzt weißt Du auch, warum Du ab jetzt keine "Meisterwerke" mehr baust, sondern mit dem Kiffen aufhörst!
P.S: Dein Freund wird als Zeuge nur gehört (also vernommen), nicht beschuldigt.
Und jetzt weißt Du auch, warum Du ab jetzt keine "Meisterwerke" mehr baust, sondern mit dem Kiffen aufhörst!
Sich nicht erwischen lassen, trifft es eher. Ich für meinen teil werde nicht auf etwas verzichten, nur weil es verboten ist...
Sehr hilfreiche Antwort...der Fragesteller ist aber schon erwischt worden (wobei ich mich frage, wie clever es ist, auf offener Straße eine Straftat zu begehen).
Und mit einem anstehenden fäG weiterhin zu kiffen, wäre extrem dumm.
Eigentlich sollte auch Dummheit bestraft werden.
Dann lies doch noch einmal in der Fragestellung, was da ganz genau steht:
Zu meiner Person: 17 Jahre alt und noch nie mit Drogen erwischt worden oder irgendwas in den Akten damit zu tun gehabt.
Es ist wohl klar, das er schon Aktenkundig ist und somit auch ein Verfahren eingeleitet wird - wenn es einigermaßen gut abläuft, gibt es lediglich einen Strafbefehl. Wird der nicht von ihm angenommen, wird ein Hauptverfahren eröffnet und es kann nur teurer werden.
Es ist wohl klar, das er schon Aktenkundig ist
kannst du lesen??
er wurde noch nie mit Drogen erwischt, wie soll er dann aktenkundig sein?
Wo soll ich da nur anfangen?
- Der Fragesteller ist eben bisher nicht aktenkundig.
- Der Fragesteller ist minderjährig, das schließt die Erlassung eines Strafbefehls aus.
- Allenfalls sind Auflagen und Weisungen im Rahmen eines Diversionsverfahrens möglich.
- Ein Strafbefehl muß nicht angenommen werden, er wird nach 14 Tagen automatisch rechtskräftig, falls kein Widerspruch eingelegt wird.
Haftrichter???? Besteht denn Fluchtgefahr? Oder Verdunkelungsgefahr? Wohl kaum, oder? Wasasoll da ein Haftrichter ?????
Du wirst von dieser Sache nie wieder hören, es gibt weder eine Eintrag noch eine Strafe....
Nie wieder davon hören? Witzbold.
Sorry, Staatsanwalt meinte ich.
"Zu meiner Person: 17 Jahre alt und noch nie mit Drogen erwischt worden oder irgendwas in den Akten damit zu tun gehabt."
Demzufolge hattest Du also schon Kontakt mit der Polizei, womit die Anzeige wegen Verstoß gegen BTMG ein weiterer Eintrag fällig ist
"Bei dem Freund der dabei war genau das selbe und er ist nur als Zeuge mit beschuldigt.2 Ein Zeuge ist nicht beschuldigt, er ist ein Zeuge!
Bist Du vielleicht gerade dabei den Führerschein zu machen? Bis jetzt ist das nur einen Ordnungswidrigkeit und kann bislang nur ein Bußgeld oder einige Stunden Gemeinnütziger Arbeit zur Folge haben - bis jetzt. Das man übrigens noch nie mit Drogen erwischt wurde, bedeutet bei dir offenbar das Du regelmäßig konsumierst. Interessant wird es für Dich, wenn Du eine Zeit lang regelmäßig zum Drogentest musst - das kann dann einiges nach sich ziehen, wenn Du mit THC im Urin erwischt wirst.
Demzufolge hattest Du also schon Kontakt mit der Polizei, womit die Anzeige wegen Verstoß gegen BTMG ein weiterer Eintrag fällig ist
wo steht denn, dass er schon Kontakt mit der Polizei hatte??
Das man übrigens noch nie mit Drogen erwischt wurde, bedeutet bei dir offenbar das Du regelmäßig konsumierst
Unterstellungen sind hier nicht gerne gesehen!!
Hallo Nils
gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:
"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."
Ärztliches Gutachten:
Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden. Legt man kein Gutachten vor, ist die Fahrerlaubnis weg. Und wenn du noch keine Fahrerlaubnis hast wird das äG bei einem späteren Neuantrag gefordert
schau mal hier rein, da sind Erfahrungsberichte über äG's
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=56523&view=fin...
es werden auch zwei Abstinenznachweise gefordert.
Die Fahrerlaubnisbehörde tritt erst dann ein, wenn sie davon Kenntnis bekommt; das ist der Fall wenn jemand eine Fahrerlaubnis beantragt hat oder eine Fahrerlaubnis hat (gilt damit auch für Roller mit mehr als 25 km/h). Das führt in aller Regel zum Einzug der Fahrerlaubnis und einer gerichtlich angeordneten Sperre bei Neuerwerb. Und dann erst kommt die Fahrerlaubnisbehörde zum Zug, denn die kann und wird eine MPU verlangen. Eine MPU ist kein Ärztliches, sondern medizinisch Psychologisches Gutachten, das die Behörde verlangt. Fällt man durch, kann man nach einem Jahr wiederholen, weil die Behörde erst nach einem Jahr ein neues Gutachten anerkennen muß, wenn es bestanden wird. Und dann entscheidet die Behörde, ob die Fahrerlaubnis so wieder erteilt werden kann - allerdings muß wieder ein Antrag gestellt, Foto gemacht, Erste Hilfe nachgewiesen und ein Sehtest gemacht werden. Dann wird der Führerschein so wieder ausgestellt.
KroemerInfo
Die Fahrerlaubnisbehörde tritt erst dann ein, wenn sie davon Kenntnis bekommt;
nichts anderes habe ich geschrieben
Das führt in aller Regel zum Einzug der Fahrerlaubnis und einer gerichtlich angeordneten Sperre bei Neuerwerb.
falsch, es wurden ja keine Blutwerte festgestellt!!
denn die kann und wird eine MPU verlangen.
FALSCH
ohne Blutwerte nur ein äG
. Fällt man durch, kann man nach einem Jahr wiederholen, weil die Behörde erst nach einem Jahr ein neues Gutachten anerkennen muß
BLÖDSINN
Und dann entscheidet die Behörde, ob die Fahrerlaubnis so wieder erteilt werden kann - allerdings muß wieder ein Antrag gestellt,
der Antrag muss *+vor** der MPU gestellt werden und nicht erst nach der MPU
Erste Hilfe nachgewiesen
nur bei einem Neuantrag
Du wirst nach 3 -4 Wochen von der Staatsanwaltschaft einen Beschluss bekommen : Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt. Da kommt kein Strafregistereintrag oder irgend etwas anderes nach.
Wohl auch nicht richtig gelesen das er hier schon Aktenkundig ist, oder? dann sollte man sich solche Äußerungen, das es kein Verfahren gibt und keinen Eintrag, besser sparen. Nicht einfach etwas schreiben weil man es gerne so hätte, sondern Gesetze lesen und Fragestellungen richtig lesen!