ärztliche schweigepflicht und polizei
hey leute, ich habe vor ein paar wochen einen drogentest im krankenhaus abgeben müssen da das ganze krankenhaus komischerweise nach marihuana gerochen hat und sie dachten ich hätte was konsumiert(was allerdings nicht so war). jetzt kleines problem der test war trotzdem negativ weil ich stark konsumiere. Meiner Mutter wurde nun von der ärtin die den test gemacht hat gesagt das sie die polizei verständigen muss. jetzt meine frage darf sie das überhaupt oder gibts da probleme mit der ärtzlichen schweigepflicht. Wäre auch gut wen jmd sogar den genauen paragraphen oder sonstiges angeben könnte, dass ich im falle etwas gegen sie in der hand hätte.
danke im voraus kherox
10 Antworten
Grundlage für die Schweigepflicht ist § 203 StGB. Alleine die Tatsache, dass der Test positiv war, berechtigt die Ärztin nicht, die Polizei zu informieren. Sonst macht sie sich strafbar. Aber nur, wenn es so ist, wie du geschrieben hast. Du kannst dich auch an die Ärztekammer wenden.
Eine Meldepflicht besteht z.B. bei bestimmten Infektionskrankheiten. Ein anderer Fall wäre, wenn du eine Straftat planst.
Wie alt bist Du und was sagt denn deine Mutter dazu?
Dass der Ärztin die Rechtslage bekannt ist, ist eben nur eine Annahme. Mir ist die Rechtslage jedenfalls bekannt und auch die Ausnahmen. Es bringt aber nichts, sich hier weiter spekulativ zu äußern.
okay danke endlich mal eine gute antwort. ich bin 15 (fast 16). meine mutter tanz keinen freundentanz aber sie ist okay damit weil sie sich informiert hat(was ich 90% der leute hier auch empfehlen würde) und erkannt hat das es nur um einiges schlimmer dargestellt wird. aber bete zu gott das sie mich mit keinem alkohol oder tabak sieht :O dann bin ich paar köpfe kürzer lol
Dann ist es zumindest so, dass Deine Mutter auch nicht zustimmt, dass die Ärztin ihre Schweigepflicht bricht - oder?
Ich habe unten noch eine Rückfrage gestellt.
Jemand von euch sollte der Ärztin ausdrücklich sagen, dass sie die Schweigepflicht nicht brechen soll. Wenn die Ärztin meint, dazu verpflichtet zu sein, dann fragt nach der rechtlichen Grundlage und sagt, ihr werdet euch bei Verstoß an die Ärztekammer und ggf. an die Staatsanwaltschaft wenden.
Ok, der Ordnung halber und weil hier auch Unfug steht:
Natürlich hat der Arzt die Schweigepflicht einzuhalten und ein Verstoß dagegen kann für den Arzt ernsthafte Konsequenzen bedeuten. Die Schweigepflicht gilt gegenüber allen (!) anderen, also auch Polizei, Eltern (soweit die nicht nötig sind, um das Ergebnis irgendwem Verständigen mitzuteilen - logisch, weil bei einem Dreijährigen ja jedes mal eine Verletzung der Schweigepflicht einträte, wenn der Arzt mit den Eltern spricht).
Es gibt einige Ausnahmen von der Schweigepflicht, etwa bei Schussverletzungen oder wenn der Arzt erfährt, dass du eine schwere Straftat planst. Näheres findest du unter den nächsten drei Überschriften hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Verschwiegenheitspflicht#Was_f.C3.A4llt_unter_die_Schweigepflicht.3F
Da der Konsum von THC nicht mal mit Strafe bedroht ist, fällt das natürlich nicht unter die Ausnahmen.
Viel Erfolg
Deine Antwort ist gut, nur dass mit den Schussverletzungen stimmt nicht. So was wird fälschlicherweise in Krimis behauptet. Worin sollte auch der Grund liegen, dies der Polizei melden zu müssen?
Verdammt, danke für den Hinweis, da wurde meine Korrektur nicht mehr gespeichert. War ich wohl zu langsam.
Sollte heißen: " bei sowas wie Schussverletzungen, schwerer Körperverletzung und Bewusstlosigkeit des Opfers"
Da kann ein Arzt davon abweichen, weil er annehmen kann, im Interesse des Patienten zu handeln.
Du konsumierst Drogen. Okay. Da bekommst Du nun ein Problem. Das hast Du gewußt und bist das Risiko eingegangen. Okay. Wieso willst Du gegen wen etwas in der Hand haben? Willst Du einen Deal mit dem Staatsanwalt machen? Oder willst Du - warum auch immer - Deine Mutter anzeigen? Oder die Polizei? Erstens: Wegen was? Und zweitens: Warum? Ändert das etwas an den Untersuchungsergebnissen? Nein. Ändert das etwas an den Folgen, die Du zu erwarten hast? Nein. Warum denkst Du nicht darüber nach, wie Du Deine Situation verbessern kannst als danach zu fragen, wie man möglicherweise andere Leute unter Druck setzen könnte? Bereitest Du vielleicht gar eine Erpressung vor? Ist Dein Konsum so heftig, daß Du die Realität bereits verkennst?
hmm.. wäre natürlich eine idee mit der erpressung... nein schwachsinn ich habe nicht vor ijemanden zu erpressen oder unter druck zu setzen oder sonst was. des einzigste was ich vor habe ist wenn sie es nicht darf sie darauf hinzu weisen und wen sie (die ärtzin) es trotzdem der polizei meldet kann ich ja genau so gut eine strafanzeige gegen sie stellen(sofern es ihr nicht erlaubt ist zur polizei zu gehen)
und an alle anderen: 1. ich zähle bisschen pot rauchen nicht unter drogen konsumieren. 2. ich bin 15 jahre alt. 3. bitte wenn es euch eh ein sch* interessiert, oder ihr nur gequierlte sch** als kommentare schreiben wollt lasst es bitte sein.
und tut mir leid das ich mich so ausdrücke aber des is der einzigste weg manchen leuten einfach mal zu sagen sie sollen den mund halten
ich zähle bisschen pot rauchen nicht unter drogen konsumieren
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'Pot' ist eine Droge
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In der Frage schreibst du etwas von 'starkem Kosum'.
ich bin 15 jahre alt.
Und das macht den Genuss verbotener Substanzen legal, oder wie soll man das verstehen?
kann ich ja genau so gut eine strafanzeige gegen sie stellen
Kannst Du natürlich machen - ändert aber nichts an Deiner Situation. Und genau darauf wollte ich Dich hinweisen: Du hast nichts davon, eine Strafanzeige zu erstatten. Und wenn mich das nicht interessiert hätte, hätte ich auch keine Antwort formuliert. Meine Antwort sollte Dich dazu anregen, darüber nachzudenken, was Du für Dich tun kannst - nicht gegen Dritte.
Zusätzlich darf ich darauf hinweisen, daß der Bruch der Schweigepflicht nach § 34 StGB nicht rechtswidrig ist, wenn höherwertiges Rechtsgut gegenwärtig konkret gefährdet ist und der Bruch der Schweigepflicht geeignet ist, diese Gefahr abzuwenden. Dabei hat eine Interessenabwägung zu erfolgen, aber das unterstelle ich der Ärztin nun mal. Deine persönliche langfristige Gesundheit und ein suchtfreies Leben, aber auch die strafrechtliche Verfolgung Deines Dealers sind vermutlich höherwertige Rechtsgüter als Deine Privatsphäre. Somit stellt der vorliegende Fall meiner Meinung nach keinen Rechtsbruch dar.
Sie ist leider dazu verpflichtend die Polizei zu verständigen. In diesem Fall tritt die ärtztliche Schweigepflicht leider ausser kraft. LG duernten
Auch hier die Frage: Woraus sollte sich die Verpflichtung denn ergeben? Und bitte nicht wieder sowas wie "es ist eben so".
Das Glaube ich auch nicht! Ich weiß, dass es anders ist.
Das glaube ich nicht!
die ärztin muss andere behörden unterrichten, du verstehst die ärztliche schweigepflicht falsch
ehrlich gesagt verstehe ich jetzt garnichtsmehr :O dachte eigentlich nur das es den Ärzten nicht erlaubt ist jemanden was zu erzählen(geschweige den meinen eltern wenn ich minderjährig bin) wäre dir aber dankbar wenn dus mal genau erläutern könntest :) LG
der arzt ist von seiner schweigepflich automatisch befreit, wenn die gesundheit der patienten gefährdet wird und auch andere davon betroffen werden, z. b. tuberkulose. bei drogen ist es von vornherein eine andere fragestellung, die ärzte sind verpflichtet die behörden zu informieren und das tun sie auch.
Für diese Meinung hätte ich wirklich gern mal eine Quelle... Woraus sollte sich diese Pflicht denn ergeben?
bei drogen ist es von vornherein eine andere fragestellung, die ärzte sind verpflichtet die behörden zu informieren und das tun sie auch.
Wo steht das bzw. woher glaubst dun das zu wissen?
woher? meine frau ist niedergelassene ärztin und ich habe selbst erlebt wie diese meldepflicht gefolgt werden muss
Also stützt du dich auf Halbwissen? Na dann frag mal deine Frau und/oder die Ärztekammer. Weiter werde ich dazu nichts mehr sagen.
nein, es geht um konkrete fälle, inkl. drogenkonsum
Ich nehme an, dass der Ärztin die Rechtslage durchaus bekannt ist. Da sie anscheinend dennoch beabsichtigt, die Polizei zu informieren, liegt der Gedanke nahe, dass in der Frage ein paar Fakten fehlen.