Wie weit geht die Schweigepflicht beim Psychologen?
Hey :)
Ich (16) gehe demnächst zu einem Psychologen und wollte mich deshalb mal erkundigen, weit weit da die Schweigepflicht geht. Also angenommen, ich erzähle ihm jetzt etwas, wovon meine Gesundheit gefährdet ist (z. B. Magersucht). Darf er dann meinen Eltern davon erzählen oder gilt die Schweigepflicht selbst dann noch?
9 Antworten
Für dich als 16-jährige gilt die ärztliche Schweigepflicht ebenso umfassend wie für eine Volljährige. Der Arzt darf deine Eltern nicht informieren. Für 16-jährige wird regelmäßig angenommen, dass bei ihnen eine ausreichende Einsichtsfähigkeit gegeben ist. Im Einzelfall kann das anders aussehen, aber du wirkst jetzt nicht völlig unreif... und immerhin holst du dir ja bereits Hilfe. Alles Gute für den Weg!
Danke! :)
Danke! :)
Hier mal ein Merkblatt der Landesärztekammer Baden-Württemberg zur Schweigepflicht: http://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/40merkblaetter/10merkblaetter/schweigepflicht.pdf - dort auf Seite 2, Nr. III 5.
Damit du bei den verschiedenen Antworten hier auch mal eine Quelle hast.
Im Fall von Jugendlichentherapien kann die Therapievereinbarung mit dem Jugendlichen auch ohne Kenntnis der Sorgeberechtigten geschlossen werden. Gesetzlich versicherte jugendliche Patienten können ab dem vollendeten 15. Lebensjahr eine Behandlung ohne Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter beginnen, sofern sie über die erforderliche Einsichtsfähigkeit verfügen. Dies gilt nicht für privat versicherte Jugendliche.
Grundsätzlich gilt die Schweigepflicht im Rahmen der psychotherapeutischen Behandlung eines Kindes bzw. Jugendlichen auch gegenüber den Sorgeberechtigten. Es sollte mit dem Patienten geklärt werden, welche Themen mit den Eltern besprochen werden dürfen.
Der Psychotherapeut unterliegt der Schweigepflicht gegenüber Dritten. Da Kinder und Jugendliche im sozialen Feld in unterschiedlichen Institutionen betreut werden, hat es der Kinder- und Jugendlichentherapeut oft mit Anfragen nach Informationen und nach Kooperation zu tun, wie z.B. von Kindergarten, Schule, Hort oder Jugendamt. Das Offenbarungsverbot besteht auch gegenüber Dritten, die selbst der Schweigepflicht unterliegen, wie z.B. dem Kinder- und Jugendarzt. Auskünfte dürfen nur erteilt werden, wenn die Patient bzw. seine sorgeberechtigten Eltern eine Entbindung von der Schweigepflicht erteilt haben.
Die Schweigepflicht endet ganz grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung:
Wenn eine Gefährdung des Patienten besteht, gilt die Schweigepflicht nicht absolut. Bei einer Gefährdung des Kindes oder Jugendlichen in der Familie, kann der Psychotherapeut die Schweigepflicht brechen und sich mit Angehörigen anderer Berufe in Verbindung setzen, um Maßnahmen einleiten, die dem Schutz des Patienten dienen. Dies kann z.B. notwendig sein, wenn der Patient Misshandlungen, schwerer Vernachlässigung oder sexuellen Übergriffen ausgesetzt ist. Dasselbe gilt auch bei Selbstgefährdung oder bei Gefährdung Dritter.
Ein Arzt muss im Einzelfall abwägen ob er seine Schweigepflicht bricht.
Je nachdem wie schlimm deine Magersucht ist wird er deine Eltern informieren. Die Schweigepflicht gilt auch für Minderjährige, nur hier muss er schauen inwieweit das Kind schon "einsicht" Zeug. Mit 16 ist man eigentlich schon selber in der Lage die Situation zu begreiffen. Der Gang zum Psychologen spricht schon für eine gewisse Reife/Einsicht. Du wirst vermutlich auch nicht in den nächsten Wochen sterben. Wenn du den Psychologen aufforderst nix zu sagen, wird und darf er es in diesen Fall vermutlich auch nicht tun. Hängt aber vom Gespräch ab und was du genau vorhast.
Wenn du zum Psychologen gehst und die Magersucht loszuwerden dann sehe ich erstmal keinen Grund die Eltern zu informieren wenn der Patient es nicht wünscht und keine Lebensgefahr oder ähnliches droht.
Du hast im Prinzip die gleichen Rechte wie eine erwachsene Person. Je nach Alter und Zustand muss der Arzt aber "gegen" oder für dich entscheiden. Das wird dir aber der Psychologe sicher noch mal genau sagen.
Solange du unter 18 Jahren bist, kann und muss er teilweise deine Eltern informieren. Wenn du über 18 bist, bist du besser geschützt als Goldstaub in Fort Knox. Und das ist auch gut so.
Hallo, da die Antworten hier unterschiedlich sind, frag ihn einfach gleich zu Beginn wie es sich mit der Schweigepflicht konkret verhält. Was er ganz sicher NICHT darf, ist, Dir hierzu was falsches erzählen. Wenn er Deine Eltern über gewisse Dinge informiert, wird er dies auch sagen, wenn du danach fragst.
LG, lukas