Verletzung Schweigepflicht Strafanzeige oder ähnliches Verjährung?

2 Antworten

Hier handelt es sich wohl um keine Straftat sondern um einen Verstoß gegen das alte Bundedatenschutzgesetz.

Was es nun schlussendlich genau war, kann man aufgrund dem Fehlen so ziemlich aller relevanten Infos nicht sagen und somit kann deine Frage auch nicht beantwortet werden.

Die Verjährungsfrist für den § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) ist 3 Jahre nach § 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB.

aramis2907  12.09.2018, 11:27
Hier handelt es sich wohl um keine Straftat sondern um einen Verstoß gegen das alte Bundedatenschutzgesetz.

Ein Verstoß gegen ein bestehendes Gesetz ist eine Straftat...

Ich glaub das verjährt da überhaupt nicht. Also kannst du sicher anzeigen.

thomas4567 
Beitragsersteller
 12.09.2018, 11:16

Ich dachte evtl. die Antragsfrist verjährt drei Monate nach Kenntnis, die Tat wohl nie

Regnars  12.09.2018, 11:17
@thomas4567

Das wär ja mal eine seltsame Regelung. Wenn die Tat nie verjährt dann kanns auch keine Frist geben wann man es zur Anzeige bringt.