Verletzung Schweigepflicht Strafanzeige oder ähnliches Verjährung?
Der ein Arzt des ärztliche Dienst meines Jobcenters hat die Schweigepflicht verletzt. Man hat immer geschrieben man braucht eine Schweigepflichtsentbindung von mir. Dann auf einmal hat ein Arztz das Schreiben an das Kundenreaktionsmanagement (KRM) weitergeleitet.
Das BfA Justiziariat/Datenschutz hat dann auch bestätigt, eine Schweigepflichtsentbindung hätte man gebraucht und das Schreiben hätte man da nicht einschicken dürfen sondern nur zum Datenschutzbeauftragten der diesbezüglich zur Verschwiegenheit verpflichtet wäre.
Der ganze Vorgang ist aus 2015 und ich weiß das schon lange, drei Jahre sind aber noch nicht um. Kann ich jetzt noch erfolgreich Strafanzeige gegen diese Person stellen die auch Erfolg hat?
2 Antworten
Hier handelt es sich wohl um keine Straftat sondern um einen Verstoß gegen das alte Bundedatenschutzgesetz.
Was es nun schlussendlich genau war, kann man aufgrund dem Fehlen so ziemlich aller relevanten Infos nicht sagen und somit kann deine Frage auch nicht beantwortet werden.
Die Verjährungsfrist für den § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) ist 3 Jahre nach § 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB.
Hier handelt es sich wohl um keine Straftat sondern um einen Verstoß gegen das alte Bundedatenschutzgesetz.
Ein Verstoß gegen ein bestehendes Gesetz ist eine Straftat...
Ich glaub das verjährt da überhaupt nicht. Also kannst du sicher anzeigen.
Das wär ja mal eine seltsame Regelung. Wenn die Tat nie verjährt dann kanns auch keine Frist geben wann man es zur Anzeige bringt.
Ich dachte evtl. die Antragsfrist verjährt drei Monate nach Kenntnis, die Tat wohl nie