Gilt die ärztliche Schweigepflicht auch für ArzthelferInnen?
Hallo, gilt die Schweigepflicht eigentlich auch für die ArzthelferInnen? Eine Bekannte aus wiederum meinem Bekanntenkreis arbeitet bei meinem Hausarzt und ich habe immer so ein mulmiges Gefühl, ob die Inhalte meiner Arztbesuche evtl. die Runde machen könnten...^^ Was meint ihr dazu?
10 Antworten
Ja klar sie dürfen auch nichts Praxisinternes raus tratschen. Müssen auch extra eine Schweigepflichtserklärung unterschreiben. Wenn doch etwas rauskommt und der Patient beschwert sich, kann dies die fristlose Kündigung oder Abmahnung nach sich ziehen. In diesen Fällen versteht die Ärztekammer, welche auch für die Aufsicht zuständig ist, kein Spaß!
Der Schweigepflicht (§203 StGB) unterworfen sind nicht nur der Arzt selbst, sondern auch das bei ihm beschäftigte Hilfspersonal (z.B. Arzthelferin).
Ein Verstoß stellt eine Straftat dar und kann zur Anzeige gebracht werden. Außerdem droht der Arzthelferin die fristlose Kündigung.
Das gilt für alle Angestellten des Arztes. Selbst die Putzfrau darf keine Daten weitergeben falls sie denn irgendwas sehen oder hören sollte.
wenn es rauskommt, wird er sie entlassen
sie hat auf jeden fall von dem arzt die auflage, es nicht hinauszuposaunen
mit zeugen
wenn ein richter einen normalen menschen fragt, hat frau xy diese aussage zu ihnen gemacht
lügen die den richter für eine bekannte meist nicht an
Ja, die ärztliche Schweigepflicht gilt auch Arzthelfer und Arzthelferinnen!
ja aber wie will man so etwas beweisen?