Haben Lehrer in Nrw eine Schweigepflicht?
Ich bin 16 Jahre alt bin aus NRW und wurde am Freitag beim Verlassen des Schulgeländes erwischt. Unser Lehrer hat uns wie gesagt beim zurückkommen gesehen, und behauptet wir hätten geraucht, was ja auch stimmt. Jedoch hat er weder beweise dafür, noch hat er uns gesehen. Wir sollen nun eine Din A4 Seite schreiben, jeweils was passiert wenn man das Schulgelände verlässt und was passieren kann wenn man raucht und das von den Eltern unterschreiben lassen. Erstmal, bin ich nun verpflichtet das zu tun, da es beinhaltet meinen Eltern zu sagen das ich rauche? Und am Dienstag ist Elternsprechtag, darf mein Klassenlehrer meinen Eltern sagen das ich rauche oder gibt es da eine Schweigepflicht? Bitte um schnelle Antwort.
LG SMM
9 Antworten
Dein Lehrer ist sogar verpflichtet, deine Eltern darüber zu informieren, was vorgefallen ist. Auch seine Vermutung mit dem Rauchen darf er natürlich äußern. Eine Schweigepflicht gegenüber den Eltern von Minderjährigen gibt es sowieso fast nirgends (Beichte, psychologische Probleme z.B. ), selbst Ärzte müssen den Eltern Auskünfte erteilen.
Du hast gegen die Schulordnung verstossen, indem Du das Gelände unerlaubt verlassen hast und das müssen deine Eltern erfahren und Du musst die Konsequenzen dann wohl tragen. Kannst das mit dem Rauchen ja abstreiten, wenn der Lehrer da nichts definitives gesehen hat.
Er darf dich verpetzten, also sag es deinen Eltern lieber gleich selber.
Okay, aber er hat keine Konkreten Beweise. Das mit dem Schulgelände verlassen kann ich ja nicht wiederlegen, aber direkt beim rauchen wurde ich noch nie gesehen.
Deinen Eltern gegenüber hat der Lehrer KEINE Schweigepflicht, denn du bist noch nicht volljährig und sie sind nunmal deine Erziehungsberechtigten. Er muss sie von deinem Fehlverhalten in Kenntnis setzen, denn du hast das Schulgelände unerlaubt verlassen (und auch noch geraucht). Es ist also besser, vorab den Eltern zu beichten, damit sie am Elternsprechtag nicht aus allen Wolken fallen. Dass der Lehrer eine DIN A4 Seite Stellungnahme mit Unterschrift der Eltern von dir verlangt, ist eine erzieherische Maßnahme und zigmal besser als eine Ordnungsmaßnahme wie beispielsweise eine Klassenkonferenz.
Nein hat er in diesem Fall nicht weil du minderjährig bist.
Jedoch hat er weder beweise dafür,
Lol. Das muss man nicht sehen. Das kann man riechen. ;-)
Lehrer sind überall in Deutschland zum Schweigen verpflichtet. Aber nicht gegenüber den Eltern, da es gilt, Schaden von dir abzuwenden.