ADAC Kaufvertrag Rücktrittsrecht?

5 Antworten

Autoverkauf unter Privatleuten - was gilt? Der Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs finden in den meisten Fällen an Privatpersonen statt, wodurch es zu einem Verkauf von Privat zu Privat wird. Dennoch sollte dies kein Geschäft per Handschlag sein, nicht einmal im Verwandten- oder Bekanntenkreis, sondern immer auf einem rechtlich gültigen Kaufvertrag fußen. In diesem kann zum Beispiel auch eine Gewährleistung ausgeschlossen werden, ebenso wie ein Rückgaberecht. Normalerweise gilt auch bei Verkäufen Privat zu Privat ein Rückgaberecht von 14 Tagen, dies entfällt jedoch bei dem Verkauf eines Autos, das nicht auf dem Wege des Fernabsatzes verkauft wurde. Inzwischen „geistern“ hier viele verschiedene Informationen durch das Internet, was denn nun stimmt für einen Verkauf unter Privatleuten. Da sich die Rechtslage hier geändert hat in den vergangenen Jahren, durch die übergeordnete EU-Rechtssprechung, der sich unsere Gesetzgebung in diesem Fall angeglichen hat, kann inzwischen gesagt werden: Gewährleistung und Rückgaberecht müssen im schriftlichen Vertrag unbedingt ausgeschlossen werden, sonst gelten sie nämlich.

Ohne einen schriftlichen Vertrag sollte der Verkauf von Privat zu Privat sowieso nicht stattfinden, deshalb kann man diese zusätzlichen Punkte einfach mit in dem Vertrag aufführen. Einen Mustervertrag finden Sie hier als kostenlosen Download, alle weiteren, zusätzlichen Punkte können Sie dann in ihren eigenen Vertrag einfügen - der Mustervertrag ist aber eine gute Grundlage, um die wichtigsten Punkte bereits aufgeführt zu haben und anhand dessen dann einen eigenen Kaufvertrag erstellen zu können.

kieljo  03.09.2013, 18:47

"dies entfällt jedoch bei dem Verkauf eines Autos, das nicht auf dem Wege des Fernabsatzes verkauft wurde"

Genau deshalb hast du kein Rücktrittsrecht.

Rücktritt vom Kaufvertrag

Ein generelles Rücktrittsrecht steht dem Käufer grundsätzlich nicht zu. Ist ein (Auto-) Kaufvertrag geschlossen worden (egal ob schriftlich oder mündlich), so ist dieser zunächst einmal uneingeschränkt gültig. Es macht dabei keinen Unterschied, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagenkauf handelt. Ebenso wenig spielt es eine Rolle, ob das Fahrzeug vom Händler oder von Privat gekauft wird.

Nach dem nunmehr in das BGB integrierten Fernabsatzgesetz kann ein Käufer bei einer bestimmten Art und Weise des Kaufes ohne Grund innerhalb von 2 Wochen vom Kauf zurücktreten (aber nur dann !)

zugmeister 
Beitragsersteller
 02.09.2013, 19:00

heißt das jetzt ich kann zurücktreten, weil diese bestimmte Art und Weise nun eintritt?

BleibMensch  02.09.2013, 19:28
@zugmeister

Wenn der Kaufvertrag via Internet abgeschlossen wurde, dann ja, wenn es ein gewerblicher Anbieter war!

zugmeister 
Beitragsersteller
 02.09.2013, 19:35
@BleibMensch

es war ein privater anbieter. das fahrzeug lief über internetkauf. und der anbieter hat die rücknahme nicht ausgeschlossen....

Da es kein Rücktrittsrecht gibt, steht es auch nicht im Kaufvertrag. So einfach ist das. Das Fernabsatzgesetz gilt nur für den direkten Onlinekauf bei einem Händler.

Du hast doch aber wohl nicht ein Auto gekauft ohne es dir vorher anzuschauen ? Was hat das mit der Spedition auf sich ? Hast du schon Geld irgendwo hin überwiesen ? Woher kommt das Auto ? Darüber solltest du dir eher Gedanken machen.

zugmeister 
Beitragsersteller
 02.09.2013, 19:18

Auto ist neu aber von privat. Spediteur bringt das Auto. Geld bekommt der Spediteur in bar bei Auslieferung gegen Fahrzeug und Papiere.

jbinfo  02.09.2013, 19:29
@zugmeister

Na dann viel Glück. Es ist immer wieder unbegreiflich wie naiv manche Autokäufer sind.

zugmeister 
Beitragsersteller
 02.09.2013, 19:34
@jbinfo

was ist denn daran naiv? ich zahle nichts vorher und kann die annahme verweigern wenn irgendwas nicht stimmen sollte... zudem ist das fahrzeug neu und wird von mir geprüft, ob es auch der wahrheit entspricht. das kann sogar ein laie erkennen ob der motor schonmal lief.... mein anliegen ging jetzt bzgl des rücktritts nur um den preis

Du hast das Auto nicht nach dem Fernabsatzgesetz gekauft, sondern über eine Vermittlerplattform. Du hast dann postalisch den Kaufvertrag getauscht. Somit hast du kein Rücktrittsrecht. Warum hat der ADAC wohl keine Rubrik "Rücktrittsrecht" in seinem Kaufvertrag ? Wenn du aber in einem Online-shop kaufst, dann kaufst du nach dem Fernabsatzgesetz und kannst zurück treten.

Wie kommst Du darauf, dass ein Händler einen geschlossenen Kaufvertrag rückgängig machen muss, nur weil Dir das Auto plötzlich nicht mehr gefällt oder Du ein besseres/billigeres7schöneres gefunden hast?

zugmeister 
Beitragsersteller
 02.09.2013, 18:46

weil ein Händler eine 2 Wochen Frist ohne Begründung akzeptieren muss übers Internet!

zugmeister 
Beitragsersteller
 02.09.2013, 18:48
@zugmeister

Und wenn der Privatanbieter das nicht ausschließt, dann dieser ebenfalls. Das ist auch der Grund warum bei eBay der bekannte Satz unter jedem Angebot steht und bei Händlern nicht, weil die eine Rücknahmefrist anbieten müssen...

zugmeister 
Beitragsersteller
 02.09.2013, 19:21
@holgerholger

sagt mein "hab ich schon oft gelesen halbwissen"

holgerholger  03.09.2013, 17:18
@zugmeister

Das wird den Richter überzeugen, wenn der Verkäufer Dich auf erfüllung des Vertrages oder Schadenersatz verklagt. Viel Glück, wirste brauchen.

zugmeister 
Beitragsersteller
 03.09.2013, 17:26
@holgerholger

ich merk schon, ist gegenstandslos dieses halbwissen.... schade, war mir recht sicher, in dieser richtung etwas gelesen zu haben...