Betrug beim Autokauf - Fall für Privatrechtschutz oder Verkehrsrechtschutz?

8 Antworten

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Nein. Alle irren. Das wird tatsächlich von der Verkehrsrechtschutz-Versicherung abgedeckt. Ich weiß das, weil ich selbst neulich so einen Fall hatte. Ich bin beim ADAC verkehrsrechtschutzversichert. Ich nehme aber an, dass das bei anderen Versicherungen genauso ist. Kurzum: Alles "rund um's Auto" ist verkehrsrechtschutz.

Hallo, es gehört zum VerkRS § 21 Nr. 6 gem. den ARB 2010.

Wen es interessiert, der kann hier nachlesen:

http://www.gdv.de/Publikationen/versicherungsbedingungen/Schaden__und_Unfallversicherung/avbinhalt21041.html

Ein Rechtsstreit im Zusammenhang mit der Anschaffung eines zulassungspflichtigen Kfz ist nur über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung versichert. Ein Privat-Rechtsschutzvertrag ohne Verkehrsrechtsschutz würde hier nicht greifen.

RuedigerKaarst  16.07.2011, 15:54

Seit wann greift für einen Kaufvertrag denn die Verkehrrechtschutz?

kosy3  16.07.2011, 16:02
@RuedigerKaarst

Schon immer. Lies die Vertragsbedingungen!

Hallo,

Privatrechtschutz wird benötigt.

Verkehrsrechtschutz wird nur bei Verkehrssachen benötigt.

Evtl. kann Euch aber auch der ADAC helfen, falls ihr Mitglied seit.

suzisorglos  16.07.2011, 15:49

Irrtum!

RuedigerKaarst  16.07.2011, 15:54
@suzisorglos

Seit wann greift für einen Kaufvertrag denn die Verkehrrechtschutz?

kosy3  16.07.2011, 16:06
@RuedigerKaarst

Schon immer. Lies die Vertragsbedingungen! Streitigkeiten in Sachen Kfz-Kauf sind bei der Privatrechtsschutz sogar ausdrücklich ausgenommen.

Privatrechtschutz. Der Verkehrsrechtsschutz tritt erst ein, wenn das Auto im "im Verkehr ist" ;-))))))

chick 
Beitragsersteller
 16.07.2011, 15:15

wäre auch meine logische Schlussfolgerung...scheint aber dennoch nicht ganz richtig zu sein