Betrug beim Autokauf - Fall für Privatrechtschutz oder Verkehrsrechtschutz?
Hallo, wenn nach einem abgeschlossenen Fahrzeug-Kauf (Händler an Privat) Unstimmigkeiten ans Tageslicht kommen und man einen Anwalt hinzuziehen will...wäre es eine Angelegenheit für Privat-Rechtschutz (weil es ja einen Kaufvertrag geht)? Oder eher Verkehrsrechtschutz (weil ein Autokauf logischer Weise mit Autos zu tun hat)? Danke
8 Antworten
Nein. Alle irren. Das wird tatsächlich von der Verkehrsrechtschutz-Versicherung abgedeckt. Ich weiß das, weil ich selbst neulich so einen Fall hatte. Ich bin beim ADAC verkehrsrechtschutzversichert. Ich nehme aber an, dass das bei anderen Versicherungen genauso ist. Kurzum: Alles "rund um's Auto" ist verkehrsrechtschutz.
danke
Hallo, es gehört zum VerkRS § 21 Nr. 6 gem. den ARB 2010.
Wen es interessiert, der kann hier nachlesen:
http://www.gdv.de/Publikationen/versicherungsbedingungen/Schaden__und_Unfallversicherung/avbinhalt21041.html
Ein Rechtsstreit im Zusammenhang mit der Anschaffung eines zulassungspflichtigen Kfz ist nur über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung versichert. Ein Privat-Rechtsschutzvertrag ohne Verkehrsrechtsschutz würde hier nicht greifen.
Seit wann greift für einen Kaufvertrag denn die Verkehrrechtschutz?
Schon immer. Lies die Vertragsbedingungen!
Hallo,
Privatrechtschutz wird benötigt.
Verkehrsrechtschutz wird nur bei Verkehrssachen benötigt.
Evtl. kann Euch aber auch der ADAC helfen, falls ihr Mitglied seit.
Irrtum!
Seit wann greift für einen Kaufvertrag denn die Verkehrrechtschutz?
Schon immer. Lies die Vertragsbedingungen! Streitigkeiten in Sachen Kfz-Kauf sind bei der Privatrechtsschutz sogar ausdrücklich ausgenommen.
Privatrechtschutz. Der Verkehrsrechtsschutz tritt erst ein, wenn das Auto im "im Verkehr ist" ;-))))))
wäre auch meine logische Schlussfolgerung...scheint aber dennoch nicht ganz richtig zu sein
Hier noch mal eine Quelle meiner Behauptung:
http://www.adac.de/produkte/versicherungen/rechtsschutzversicherung/tarife_leistungen.aspx?ComponentId=59529&SourcePageId=21238
Dort steht, dass die Verkehrsrechtschutz auch bei Streitigkeiten beim Autokauf eintritt.