Kann ich meinen Nachbar den Zulauf der Kläranlage sperren
Mein Nachbar und ich haben eine gemeinsame Klärgrube, die auf meinem Grundstück ist. Nun will unsere Siedlung ans Abwasser angeschlossen werden, müssen es aber Privat finanzieren. Leider unterschreibt mein Nachbar nicht, so das wir die geforderten 90% nicht zusammenbekommen. Kann ich meinen Nachbarn nach einen Ultimatum seinen Zulauf sperren. Die Kläranlage besteht seit 30 Jahren, Mein Nachbar hat sich nicht ins Grundbuchamt einschreiben lassen.
2 Antworten
Nein, Ihr Nachbar hat ein nicht ins Grundbuch eingetragenes Recht, es besteht ja sogar ein mündlicher Vertrag, der durch die Jahre der tatsächlichen Nutzung eine Rechtsgrundlage erhalten hat, er muss somit nicht unbedingt im Grundbuch stehen. Es wäre auch eine einfache Erpressung Ihres Nachbarn.
Ihre Frage verstehe ich so, dass der Nachbar zur Zeit Ihr Privatgrundstück kostenlos nutzt.
In der ehem. DDR war das oft üblich und auch OK, oft ja auch von Ihnen gemeinsam mit dem Nachbarn oder der LPG selbst gebaut.
Dessen ungeachtet gibt es bei der Nutzung des Privateigentums einer anderen Person in der BRD kein Gewohnheitsrecht. Alte DDR-Abmachungen gelten nicht mehr.
Diese Nutzung geht heute nur, wenn eine sogenannte Baulast in Ihrem Grundbuch vom Notar eingetragen wurde. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Entfernung des Nachbar-Kanals mit Recht Fordern und rückwirkend auch Gebühren für die Nutzung Ihres Eigentums. Und Gebühren für die zukünftige Nutzung, sollten Sie damit einverstanden sein.
Tun Sie das, merkt der Nachbar bzw. die Gemeinde, dass Sie Ihre Rechte kennen und bietet immer einen Kompromiss an. Bis dahin läuft alles nur auf Dummen-Fang heraus, dazu stellt sich der Nachbar/die Gemeinde/AZV "natürlich" absichtlich dumm.
In S-A hatte ich diese Erfahrung genau so gemacht.