Abwasser kommt aus Waschbecken (Küche)

6 Antworten

Ich würde erst mal beim Sanitärdienst anrufen und die sollen sich das ankucken!!!...Dann reparieren ODER ihr nehmt den Abfluss und die Rohre unterm becken selber mal auseinander und reinigt es...Haben wir auch gemacht...Rechnung, falls Sanitärinstallateur kommt, dann zum Vermieter!!!

anitari  29.12.2013, 14:43

Ich würde erst mal beim Sanitärdienst anrufen und die sollen sich das ankucken!!!...Dann reparieren

Klar und die Rechnung zahlen.

So eine Abflußrohrreinigung kann locker 150 € kosten.

Hera72  29.12.2013, 14:54
@anitari

Hä, LESE ma richtig...Ich schrieb, die Rechnung an den Vermieter!!!...Er weiss ja schliesslich um das Problem aber tut nichts!!!...Ausserdem kannn man so ein Abflussrohr auch selber reinigen...net unbedingt lecker je nach dem aber machbar!!!...Erst genau lesen und dann motzen!!!

dantes  29.12.2013, 15:02
@Hera72

Und warum sollte der Vermieter das zahlen? Glaubst du die Firma streitet sich mit dem Vermieter? Auftraggeber ist dann der Mieter. Die Firma wird sich an diesen wenden. Denn mit diesem hat sie auch das Vertragsverhältnis. Und sie wird von jedem Richter in Deutschland in so weit Recht bekommen, dass der Mieter als Auftraggeber die Rechnung begleichen muss. Ob dieser dann die Rechnung vom Vermieter erstattet bekommt oder nicht, kann dem Handwerker egal sein.

StupidGirl  29.12.2013, 15:14
@dantes

Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Solange der Mieter nicht nachweislich im Auftrag des Vermieters handel, bleibt er auf den Kosten sitzen.

Hera72  29.12.2013, 15:20
@dantes

Deine Unbewohnbarkeit der Whg.is wegen sowas aber au net reell!!!...

Hera72  29.12.2013, 15:21
@Hera72

@Dantes meine ich!!

Gerhart  29.12.2013, 17:29
@Hera72

Es heißt:* "Hä, lies einmal richtig"* Dann weiter: Die Rechnung kann immer nur an den Auftraggeber durch die Sanitärfirma gesendet werden. Dein Motzen geht nach hinten los wie die Brühe aus dem Abfluss.

Hera72  30.12.2013, 14:35
@Gerhart

Genau...ich bringe meine Antworten wenigstens ein, WEIL wir unsere Rechnung auch an den Vermieter geschickt haben, besser gesagt, der Sanitärfirma die Adresse vom Vermieter gaben und sie das auch zu ihm schickten!!!...Habe also selber schon Erfahrung damit gemacht, denn ich schreibe net nur nen Blödsinn, um mich ma zu melden oder Punkte zu sammeln!!!...Wegem "Lese" haste allerdings recht...hatte da nen Fehler gemache ABER bin der deutschen Rechtschreibung mächtig, allerdings kürzt man auch gerne ma was ab, kennt man z.B.vom SMS schreiben aber egal...Meine Angelegenheit...Und du beschäftige dich mal mit der Kommasetzung, wenn du schon perfekt sein willst....

Gerhart  30.12.2013, 18:02
@Hera72

Och, du vergisst hier mitzuteilen, ob denn dein Vermieter die von dir auf den Weg gebrachte Rechnung auch bezahlt hat. Ich hätte diese Rechnung garantiert zurück geschickt mit der Bemerkung, dass ich nicht der Auftraggeber gewesen sei.

Die Kommasetzung ist zwar nicht mein Steckenpferd, aber du kannst mir in dieser Hinsicht keinen Fehler nachweisen, du, der deutschen Rechtschreibung mächtige Göttermutter. Dein Kritikversuch betrifft die Anwendung der Interpunktion (hier Bezug auf § 74 E 3 der amtlichen Regelung der Deutschen Rechtschreibung). Reicht es nun?

10% sind schon recht viel dafür. Mehr wirst du erstmal nicht mehr runter gehen dürfen.

Problem kenne ich aber zu gut aus einer anderen Wohnung. Dort lag es an der Entlüftung der Leitung. Jede Abwasserleitung hat ganz oben (noch über dem "Einfluss" des Mieters der ganz oben wohnt) meist auf dem dem Dach eine Entlüftung damit eben sowas nicht passiert und die Leitung drucklos bleibt. Schaut doch mal ob die in Ordnung ist bzw ob die Entlüftung irgendwie zugesetzt ist. Evtl haben ja kürzlich bei euch Bauarbeiten stattgefunden auf dem Dach oder im Dachgeschoss?

Wenn es gar nicht anders geht ... ganz oben an die Entlüftung ran bzw. an das Abwasserrohr und ein kleines Loch rein machen .. aber nicht zu klein. Es soll genügend Luft durchlassen wenn von unten mal wieder Druck (z.B. durch abpumpende Waschmaschine) in die Abwasserleitung kommt. Und natürlich sollte an dem Ort "von oben" nichts herunterkommen können weil das kommt ja dann zu dem Löchlein raus.

Aber der beste Weg ist wirklich über den Anwalt und ohne "Gebastel". Viel Glück.

dantes  29.12.2013, 14:28

"10% sind schon recht viel dafür. Mehr wirst du erstmal nicht mehr runter gehen dürfen." Glaube ich aber nicht. Das ist die Küche. Also muss es hygienischen Standards entsprechen. Und bei Abwasserbrühe und deren Fäkalkeimen würde ich sogar sagen, dass die Küche praktisch nicht nutzbar ist. Eine Wohnung ohne Küche ist dann vllt. sogar unbewohnbar. Aber über diesen Gedankengang sollte nochmal ein RA schauen, da gebe ich dir recht.

Ninjachong  29.12.2013, 15:17
@dantes

ich hatte mal ein warmwasserproblem .. und ausschließlich eiskalt duschen ist auch unzumutbar .. da waren es "wegen besonderer schwere" auch nur 10%. Ich kann mir nicht vorstellen dass "Fäkalgeruch" so unschön er sein mag zur kompletten unbewohnbarkeit der Küche, geschweigedenn der Wohnung führt. Bakterien ... naja .. das ist sehr sehr dünnes Eis. Sie konnte es ja nichtmal vorführen und könnte bei Nichtbenutzung den Abfluss verstopfen (so würde da die gegenseite argumentieren) außerdem duldet sie es dafür schon viel zu lange. Es wäre was anderes wenn sie es SOFORT für unbewohnbar/unzumutbar (das wäre hier der richtigere Begriff) erklärt hätte. Aber damit braucht sie nicht nach 1-2 Jahren zu kommen. Da lacht sie der Richter aus.

Sorry aber ich hab sowas mit meinem Anwalt alles schon durch. Da musst du echt auf dem Teppich bleiben. Gerade wenn man es länger duldet.

Wenn soetwas sofort nach auftreten so harsch gehandhabt wird (auszug/umzug/hotelaufenthalt und Rechnung an Vermieter, Mahnung über Anwalt beim Vermieter etc.) dann ist das was anderes. Aber nicht nach 1-2 Jahren .... da musst du echt auf dem Teppich bleiben. Sorry. :-)

boooodi 
Beitragsersteller
 29.12.2013, 14:41

Danke dir! Werden es direktk dem Anwalt überlassen.

Das Problem liegt nicht an euch sondern an der veralteten Abwasserleitung (keine Rückflussklappen in den Abwassersträngen, zu kleine Leitungsquerschnitte, ungenügendes Gefälle, falsche Formstücke) im Haus. Eine Instandsetzung kann nur der Vermieter veranlassen. Eure 10% Mietminderung sind kein Druckmittel. Hier geht auch keine Ersatzvornahme - Unter dem Strich bleibt nur eine Instandsetzungsklage gegen den Vermieter oder die ordentliche Kündigung. Mit einer Digitalkamera kann der Abfluss mittels Videosequenz dokumentiert werden. Beweismittel dieser Art werden unbedingt gebraucht.

Setzee dem Vermieter eine angemessene Frist zur Probembehebung und schreibe darin, dass wenn er unverrichteter Ding die Frist verstreichen läßt, Du auf seine Kosten einen Handwerker beauftragst, dessen Kosten Du bei der nächsten Mietzahlung verrechnest. Am besten per "Einschreiben Unterschrift."

Danke euch, dann werden wir mal einen Anwalt kontaktieren, bevor wir selber anfangen zu basteln! LG

StupidGirl  29.12.2013, 15:20

dann werden wir mal einen Anwalt kontaktieren,

besser ist das, dann hat wenigstens auch alles Hand und Fuß, was getan wird. Und ein Anwaltsschreiben macht manchmal mehr Eindruck als ein Schreiben oder eine E-mail eines "dummen" Mieters....

Hera72  29.12.2013, 14:32

Das kostet aber sicher mehr Geld, als mal jemanden vom Sanitär kucken zu lassen!!!!

boooodi 
Beitragsersteller
 29.12.2013, 14:40
@Hera72

Danke, aber haben Rechtsschutz.

anitari  29.12.2013, 14:44
@Hera72

Das kostet aber sicher mehr Geld, als mal jemanden vom Sanitär kucken zu lassen!!!!

Da wäre ich mir nicht so sicher.

Hera72  29.12.2013, 14:58
@anitari

Kannst du eigentlich nur blöde Sprüche aus kopierten antworten leisten???...Noch so ein Punktesammler oder wie!!!...

StupidGirl  29.12.2013, 15:18
@Hera72

Warum regste dich eigentlich so auf? Weil sich jemand gewagt hat, deinen Kommentar in Frage zu stellen?

Hera72  29.12.2013, 15:35
@StupidGirl

Dr.Allwissend wa...Manche sammeln hier nur Punkte...So Mitglieder wie euch sollte man sperren!!!

StupidGirl  29.12.2013, 17:11
@Hera72

Das blöde daran ist nur, dass z. B. anitari richtig Ahnung vom Mietrecht hat, im Vergleich zu einigen anderen hier.....

KaeteK  29.12.2013, 18:08
@Hera72

@Hera72, bevor du hier auf GF Leute angreifst, solltest du deinen Aussagen vorher genau überlegen.

Du bist erst seit dem 26.12.2013 hier angemeldet und meinst, in der kurzen Zeit, Leute die hier schon lange ausgezeichnete Beiträge schreiben, beurteilen zu können...