Oft kein warmes Wasser (Mietwohnung)

5 Antworten

Zunächst sollten alle Mängel dem Vermieter angezeigt werden. Ansonsten kann der Mieter sich schadenersatzpflichtig machen. Nach Ansicht des AG Schöneberg (WM 96, 401) ist es üblich, dass dem Mieter fließendes Warmwasser in der Küche und im Bad spätestens nach 10 Sekunden bei höchstens 5 Liter Wasserverbrauch mit einer Temperatur von 45 Grad Celsius zur Verfügung steht. Wer 5 Minuten warten muss, bis das Wasser 40 Grad warm ist, kann die Miete um 10 % mindern. Wird das Wasser nur 36,5 Grad warm, könnte damit allenfalls geputzt werden, diese Temperaturen seien aber zum Duschen und Baden ungeeignet.

Quelle: AG Schöneberg (WM 96, 401)

Wäre das schon Grund für eine Mietminderung?

Voraussetzung für eine Mietminderung ist zunächst einmal. das man den Vermieter nachweislich ddie Mängel meldet. Man sollte ein Frist zur Behebung der Mängel setzen.

Das Schreiben als Einwurfeinschreiben versenden.

"Naja wir haben hier viele Mängel, wie z.B. dass der Herd nicht richtig geht weil die Sicherung immer rausknallt (hatte der Vormierter auch so trotz anderem Herd)... Und da sind wir dem auch schon seit 4 Wochen hinterher und der sagt die ganze Zeit, dass er seinen Elektriker nicht erreicht...."

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen. www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html

Anstatt der Ersatzvornahme kann man die Miete angemessen mindern.

Die Höhe der Mietminderung sollte ein Anwalt oder der Mieterbund festlegen.

Hallo, um die Miete mindern zu können musst du deinem Vermieter erstmal Bescheid sagen. Der soll einen Fachmann schicken und nachsehen lassen und gut ist.

Warum redest du nicht erstmal in Ruhe mit deinem Vermieter, das er einen Handwerker schicken kann?

ShnitzelSupreme 
Beitragsersteller
 16.11.2013, 17:43

Das werd ich noch machen. Naja wir haben hier viele Mängel, wie z.B. dass der Herd nicht richtig geht weil die Sicherung immer rausknallt (hatte der Vormierter auch so trotz anderem Herd)... Und da sind wir dem auch schon seit 4 Wochen hinterher und der sagt die ganze Zeit, dass er seinen Elektriker nicht erreicht....

HotNut  16.11.2013, 18:19
@ShnitzelSupreme

Dann ruf du einen Elektriker und Sanitärmenschen an und gib ihm die Rechnung oder du ziehst es nach Absprache von der Miete ab.

ShnitzelSupreme 
Beitragsersteller
 16.11.2013, 19:08
@HotNut

Ja haben wir auch schon überlegt. Wenn der dann aber sagt er zahlt das nicht, sitzen wir auf dne Kosten. Mein Freund und ich sind beide Studenten und können halt auch nicht so rumprassen :/

HotNut  16.11.2013, 21:02
@ShnitzelSupreme

du musst ja auch vorher mit ihm absprechen, sonst gehts ja auch nicht. du kannst natürlich auch die Kosten von der Miete abziehen, aber das ist der letzte Weg.

Die Frage ist doch eher, ob Ihr durch eine Mietminderung warmes Wasser bekommt, vor allem bei einem Vermieter, der das alles eh nicht mehr peilt, inkl. was eine Mietminderung ist. Meiner Meinung nach macht man es dadurch eher noch komplizierter...

ShnitzelSupreme 
Beitragsersteller
 16.11.2013, 17:53

Naja, der wird sicher nicht die Leitungen in seinem Haus neu machen, nur weil wir hier nicht gerne kalt duschen. Wir werden es ja ansprechen und vllt klärt sich das dann alles und der muss unten nur ein Ventil austauschen aber ich denk eher, es wird so laufen wie bei unserem Herd (s.u.) Und da hab ich lieber ne billigere Wohnung und kein warmes wasser als ne teure Wohung und trotzdem kein warmes Wasser... ;)

Ich hab dem anderen schon geschrieben: "Naja wir haben hier viele Mängel, wie z.B. dass der Herd nicht richtig geht weil die Sicherung immer rausknallt (hatte der Vormierter auch so trotz anderem Herd)... Und da sind wir dem auch schon seit 4 Wochen hinterher und der sagt die ganze Zeit, dass er seinen Elektriker nicht erreicht...."

Wenn das anhält ist das ein Grund für eine Mietminderung, red mal mit dem Vermieter

werbon  18.11.2013, 09:28

Will der Mieter einen berechtigte Mietminderung durchführen dann macht er das einfach. Warum sollte er den Vermieter fragen? Mieter teilt dem Vermieter mit das die Miete aus Grund (X) ab (Datum) XX % der Bruttomiete monatlich solange der Mangel besteht gekürzt wird. .-.-.-.-.Rückwirkend seit Entstehung des Mangels.-.-.-.-.-.

--.fertig--

ShnitzelSupreme 
Beitragsersteller
 16.11.2013, 17:41

Ok, ich werds ansprechen auch wenn das wahrscheinlich bei dem nicht viel bringen wird^^ Danke für die Antwort. Mietminderung wäre super, auch wenn Behebung des Problemes natürlich meine 1. Wahl wäre :s