Abtretung des Rentenanspruchs ans Pflegeheim! kann man widersprechen?
mein Vater hat eine Abtretung des Rentenanspruches abgegeben. Falls er aber doch noch irgendwann aus dem Heim kommt, da er noch nicht so alt ist und evtl. bergauf gehen könnte...kann er dann beim Auszug einen Widerspruch einlegen, damit er seine Rente wieder normal auf sein GiroKonto bekommt, ohne dass das Heim mit unterschreiben muss?
3 Antworten
Wenn er raus kommt,kann das Heim auch keinen Anspruch mehr auf seine Rente stellen.Das gilt nur für den Heimaufenthalt.L.G.
Dann bin ich ja beruhigt... Danke!
Die Rente reicht eigentlich bei niemandem, um den Heimaufenthalt zu zahlen (jedenfalls nicht die gesetzliche Rentenversicherung). Also leitet das Sozialamt sämtlichen Ansprüche auf sich über und bezahlt im Gegenzug den Heimaufenthalt. Dem Heiminsassen steht dann auf jeden Fall ein monatliches Taschengeld zu seiner freien Verfügung zu.
Den Rentenanspruch hat dein Vater, nicht das Heim. Sobald er das Heim verlässt und da nicht mehr betreut wird, hat das Heim keinen Anspruch mehr auf Zahlung. Die Rente geht dann wieder auf das Konto deines Vaters. Unterschreiben müsste nur dann jemand für deinen Vater , wenn ein "Vormund" vom Gericht bestellt wurde. Ansonsten reicht es, wenn dein Vater der Rentenanstalt die Änderung bekannt gibt und die dann das Geld wieder auf sein Konto überweisen können.