Was bekommt man wenn eine Rente wegen Berufskrankheit gewährt wird?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hier steht so viel Unsinn das ich versuche das noch mal irgendwie zusammen zu fassen:

Die Berufserkrankung:

Da geht es wohl um die Berufskrankheit Nr. 2108 (vielleicht auch 2109 oder 2110, alle drei betreffen den Rücken). Wenn ich alles richtig lese wurde diese abgelehnt weil deine Rückenprobleme nicht ursächlich auf deine Tätigkeit, sondern auf schicksalhafte (sprich vorher vorhandene, arbeitsunabhängige) Erkrankungen zurückzuführen sind. Richtig? Womit ist dir jetzt geholfen? Wenn du keinen Widerspruch einlegst wird der Bescheid nach 4 Wochen bindend, ganz egal ob du recht hast oder nicht. Der Widerspruch kostet dich gar nichts, ich befürchte er wird dir aber auch keinen Erfolg bringen. Mehr kann man sich vom Weg vor das Sozialgericht versprechen der sich an das Widerspruchsverfahren anschließt. Im Falle des Erfolges vor Gericht wird dir die Rente nachgezahlt. Höhe: Bruttolohn aus dem Jahr vor dem Erkrankungsbeginn (den legt die BG fest und ist entweder der Tag der letzten gefährdenden Tätigkeit oder der Tag an dem die Erkrankung erstmals aufgetreten ist), den mal 2/3. Das entspricht der Vollrente, die Vollrente mal 20 % (oder einem anderen MdE-Satz), geteilt durch 12 und schon hast du die Monatsrente. Vorher aber noch den Bruttolohn zum Rentenbeginn hin entsprechend jeweils zum 01.07. eines Jahres anpassen. BK-Renten sind in aller Regel Renten auf unbestimmte Zeit, sie werden bis zum Tod gewährt wenn keine Besserung eintritt und die MdE auf unter 20 % sinkt.

Rentenversicherung

Das Verfahren bei der Rentenversicherung läuft getrennt von dem bei der BG, zumindest bis zur Gewährung von Renten. Erhältst du eine Rente von der BG und der Rentenversicherung so wird die Rentenversicherung eine Anrechnung und ggf. Kürzung der Rente prüfen (§ 93 SGB VI). Der Höchstbetrag, den beide Renten zusammen nicht überschreiten darf, ist bei jedem Rentner unterschiedlich.

Mein Tipp:

Legst du keinen Widerspruch ein ist für die BG der Fall erledigt. Von alleine kommt dann von dort wegen der Berufskrankheit nichts mehr. Ich kann deine Erfolgsaussichten nicht beurteilen, aber ein Widerspruch ist nie ein Fehler. Er ist ein Muss um seine Rechte zu wahren und ggf. Verjährungsfristen zu hemmen. Da das Klageverfahren gegen die Rentenversicherung nichts mit der Entscheidung über die Berufskrankheit zu tun hat (es geht um zwei völlig verschiedene Dinge mit völlig verschiedenen Voraussetzungen) solltest du das Verfahren weiterbetreiben. Mal sehen was kommt, tust du nichts, kommt nichts.

BirgitUksahs  16.11.2019, 11:28

Was aber wenn die BG und Sozialgericht gemeinsame Sache machen was tun ?

BluePapillion  10.08.2013, 23:55

Du verzapfst aber auch viel Unsinn!

Das Bruttoeinkommen der letzen versicherungspflichtigen Leistung , egal ob es sich hierbei um Entgelt aus einer Beschäftigung oder Leistungsentgeld ALG, KG, oder Sozialhilfe handelt, vor Eintritt der AU, oder ab Antragsstelllung (das "kann als Grundlage für den Anspruchsbeginn herangezogen werden, wird als Bemessungsgrundlage herangezogen.

Jahres-Einkommen 47 000€ : hiervon bilden 2/3 oder 31 400€ = 100 % je nach Grad der Minderung (20, 30, 40 wird von den 31 400€ dann die Renten-Höhe berechnet, wobei eine MdE von 60 die Vollrente also 31 400 beträgt, hiervon sind aber noch Sozialabgaben fällig. da die BG Rente eine Entgeltersatzleistung für entgangenes Einkommen ist.

Die BG legt keinen Erkrankungsbeginn fest, die BG hat sich an das zu halten, was der behandelnde Arzt sagt, oder sie kann über Gutachter einen anderen Beginn feststellen lassen, das muss aber begründet werden.

BG Renten werden längstens, bis zum Beginn der Regelaltersrente gezahlt, nicht bis zum Tod.

ProfFarnsworth  18.08.2013, 23:03
@BluePapillion

BG Renten werden längstens, bis zum Beginn der Regelaltersrente gezahlt, nicht bis zum Tod

Das ist eindeutig nicht korrekt, eine solche Beschränkung gibt es bei Unfall- und/oder Renten wegen Berufskrankheiten (also BG-Renten) nicht. Sie werden solange gezahlt wie eine MdE vorhanden ist, bei Dauerzuständen bis zum Ablauf des Sterbemonats.

chris0301 
Beitragsersteller
 10.08.2013, 14:37

Du hast Recht, es geht um Nr. 2108. Sie lehnen ab, weil der Schaden an der Wirbelsäule angeblich nicht durch meine Berufstätigkeit verursacht oder verschlimmert wurde und die gesamte Wirbelsäule schlecht ausssieht und nicht nur die Teile die defekt wären, wenn es von der Arbeit käme. (Am Anfang stand aber ein Bandscheibenvorfall WÄHREND der Arbeit!! Ich habe nach der Realschule nur in diesem Beruf, ohne Unterbrechung über 25 Jahre gearbeitet)

Mir ging es hier darum was man bekommt. Das wurde beantwortet, von Dir und anderen Usern. Das Problem ist, dass ich zur privaten BU-Rente die ich bekomme noch 50 € ALG2 bekomme und die Agentur für Arbeit auch die Krankenversicherung übernimmt und als ALG2-Empfänger muss ich keine GEZ zahlen. Würde ich nun Widerspruch einlegen und ich bekäme Recht, und würde eine Rente von der Berufsgenossenschaft bekommen, dann bekäme ich kein ALG2 mehr, müsste Krankenversicherung und GEZ selber zahlen und hätte somit etwa 20 € weniger als jetzt!!!!! Da das Geld jetzt schon knapp ist, würde das dann nicht mehr reichen!

Kommt endlich die Klage bei der DRV durch, UND dann auch die bei der BG, dann würde scheinbar die BU-Rente der DRV gekürzt, wenn nicht gar um den vollen Betrag der Rente von der GB. Ich hätte also dann auch nichts davon wenn der Widerspruch durchkommt.

Du schreibst ein Widerspruch sei kein Fehler, aber wie geschrieben, wenn der jetzt tatsächlich durchkommen würde und ich bekäme eine Rente dann stehe ich 20 € ärmer da als jetzt, wenn die DRV nicht oder noch nicht zahlt. Zahlt die DRV habe ich evtl. auch nicht viel mehr, da diese Rente wahrscheinlich gekürzt wird. Also sehe ich jetzt noch keinen Sinn Widerspruch einzulegen...

BirgitUksahs  16.11.2019, 11:30
@chris0301

Das Problem heute ist ja das die BGGutachter oder die gestellten Gutachter vom SG für die Ämter Schreiben ! Und dann ?

Eine Rente, wegen Berufskrankheit, bekommt "nur" wer vor 62 geboren ist (Berufsschutz).

Zudem gilt, Rehabilitation (nicht Reha) vor Rente.

Du kannst allerdings einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, oder wenn es sich um eine Berufskrankheit handelt bei deiner Berufsgenossenschaft einen Antrag auf Verletztenrente, Verletztenrente bekommt wer nach der 26 Woche der AU immer noch um mindestens 20% gemindert ist.

Allerdings sage ich dir gleich, wenn Du versuchst bei der BG eine Verletztenrnte zu bekommen, mach dich auf etwas gefasst.

Da wird sowohl von Sachbearbeitern wie auch von Ärzte (Gutachter) gelogen, betrogen, gefälscht, bis hin zum Meineid, und das alles musst du belegen können, wenn du d/einen Anspruch durchsetzen möchtest.

Und das alles für 20% deines Bruttolohnes. ;-)))

chris0301 
Beitragsersteller
 09.08.2013, 17:27

Das erste, was Du meinst ist eine Rente wegen Berufsunfähigkeit. Stimmt, die bekommt man nur wenn man vor 62 geboren wurde. Ich habe da aber eine private Versicherung abgeschlossen, und bekomme da auch Geld, aber zu wenig um davon zu leben.

Wie schon mehrmals geschrieben, habe ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, der wurde abgelehnt, Klage läuft.

Jetzt ginge es um die zusätzliche Verletztenrente. Du hast schon recht, der Aufwand wird wenig lohnen. Wenn die EU-Rente durchkommt, dann wären es etwa 200 € mehr zusätzlich. Kommt die EU-Rente nicht durch, dann würde ich schlechter dastehen als jetzt. Ist also wirklich zum überlegen....

BluePapillion  09.08.2013, 17:34
@chris0301

Du hast eine Klage laufen, gegen wen, die BG oder die RV.

Gegen beide vorzugehen bringt nichts, da ausser, der privaten Rente, alle Renten gegen einander aufgerechnet werden würden.

Der einzige Vorteil, bei der BG Rente, ist das die Rente nicht auf zusätzliches Einkommen aus Beschäftigungsverhältnissen angerechnet wird, jedoch auf jede andere Sozialleistung.

Die Rente, der RV beschneidet, grundsätzlich deine Einkommenshöhe aus jedem Einkommen (ausser private BU-Rente).

chris0301 
Beitragsersteller
 10.08.2013, 14:19
@BluePapillion

Also Du schreibst jetzt wieder die Renten werden gegen einander aufgerechnet, ein anderer User schreibt sie werden nicht gegeneinander aufgerechnet. Da soll man sich nun auskennen....

BluePapillion  10.08.2013, 23:27
@chris0301

Renten aus der RV und der BG werden bis zur Bemessungsgrenze (MdE) der bewilligten Rentenhöhe, gegeneinander aufgerechnet, private Renten (Absicherungen) bleiben, ebenso wie Schmerzensgeld, aussen vor.

Das ist Gesetz, keine Meinung.

BluePapillion  11.08.2013, 00:14
@chris0301

Bei mir läuft seit 2008 ein BG Verfahren, man versucht hier nach einem Arbeitsunfall alles um eine Berufskrankheit feststellen zu lassen (63 geboren) was keine EU ist, bei mir liegt schon eine BK seit 93 vor, hier geht es nur um die erweiterung der MdE, für die BG macht es aber einen Unterschied ob eine BK oder eine weitere MdE vorliegt, denn Arbeitsunfälle sind getrennt zu beurteilen, sprich hier müssen zwei BG,s zahlen.

Ich könnte zwar auch auf die RV zugreifen, kann (darf) aber dann nichts mehr hinzuverdienen, deshalb macht eine Rente von der RV noch keinen Sinn. Denn von der BG Rente, werden Abgaben an die RV geleistet, was wiederum die Rentenhöhe der Regelrente positiv beieinflusst.

Es dauert allerdings bei mir so lange, weil hier von mir noch andere Feststellungen zu treffen waren die die KK und die BA verbockt haben, die ich vorher über die SG feststellen lassen habe (Einkommenshöhe), die KK und BA haben 1800€ als fiktive Grundlage angesetzt, es waren aber nachweislich 5700€ im Monat. ;-))), du kannst dir selber ausrechen was 2/3 von - 3900€ im Monat ausmacht. aber erst ab nächsten Monat werde ich, gegenüber der BG druck machen.

;-)))

BluePapillion  09.08.2013, 17:17

Ein Gegen-Stellungs-Gutachten, nach Aktenlage, würde ich nicht Akzeptieren.

Weder vom Gericht, noch von der BG.

Der Gutachter, muss hier auf seine Qualifizierten Kenntnisse (Aussagen) überprüfbar sein, sprich er muss deine Leistungsfähigkeit begründen, dass kann er nicht, wenn er dich selbst gar nicht begutachtet hat. Dann beurteilt er nur einen ärztlichen Sachverhalt von "unterschiedlichen" Meinungen.

Das wiederspricht jedem medizinischen Grundsatz.

BluePapillion  09.08.2013, 17:28
@BluePapillion

Es gibt bei der BG sogenannte Leitlinien, danach "muss der zu untersuchende/beurteilende ärztliche Gutachter, bestimmte Kriterien erfüllen,

"Wer Dich begutachtet "muss" Fachspezifisch ausgebildet sein, der selben Fachrichtung angehören fällt hier nicht drunter."

tut er dies nicht (das ist meistens so) kannst Du den Gutachter "vor Gericht auseinander nehmen".

chris0301 
Beitragsersteller
 09.08.2013, 17:33
@BluePapillion

Das Gegengutachten stützt sich darauf, dass der 1. Gutachter nicht bedacht hätte, dass mein Rücken so stark geschädigt ist, dass das unmöglich auf den Beruf zurück zu führen sein kann. DASS ich einen Schaden um Rücken habe steht ausser Zweifel. Der 1. Gutachter bei dem ich persönlich war hat bestätigt, dass das von der Arbeit kommt, der 2. hat gesagt, das könne bei dem Schaden unmöglich von der Arbeit kommen, sondern sei Schicksal. Der 3. Gutachter hat sich dem 2. angeschlossen und der Ausschuss hat ihn bestätigt und die Berufserkrankung nicht anerkannt. Nach medizinischen Grundsätzen wird weder bei der Berufsgenossenschaft, noch bei der Rentenversicherung entschieden. Es geht nur darum kein Geld zahlen zu müssen!

chris0301 
Beitragsersteller
 09.08.2013, 17:34
@BluePapillion

Aber auch der 1. Gutachter wurde von der Berufsgenossenschaft ausgesucht!

BluePapillion  09.08.2013, 17:50
@chris0301

Der erste Gutachter hat dich untersucht, der zweite "muss" nach aktuellem wissenschaftlichen Erkenntnisstand begründen, warum dieser Schaden "Schicksal" ist.

Er kann nicht nur argumentieren, er muss seine "wahrscheinliche Korrellation, der wahrscheinlichen (hinreichend reicht aus) Kausallitätsverneinung gegenüber begründen, "können" seine Meinung ist hier nicht gefragt, er muss Tatsachen anführen können.

BluePapillion  09.08.2013, 20:15
@chris0301

Die BG, darf Dir 3 Gutachter vorschlagen, die sich in unmittelbarer (erreichbare) Nähe aufhalten. Davon kannst Du Dir einen aussuchen, dann fragst Du bei diesem nach seiner Qualifikation nach, und weist ihn darauf hin, das er, sollte er sich nicht an die wissenschaftliche Erkenntnisse hält (damit ist nicht gemeint was Er mit Kollegen diskutiert), ist das Gutachten nichts wert, ein Arzt kann "darf" Meinungen äusseren, ein Gutachter hat die Funktion zu bewerten, daher muss das Gericht davon ausgehen, dass sich seine Aussagen am wissenschaftlichen Erkenntnis Standart (nicht am Diskurs) orientiert.

Man kriegt Sie alle, wenn man ihnen klar macht, das Gutachten zugunsten der BG, keine Gefälligkeiten sind, sondern Strafbewertend.

Die Erwerbsfähigkeit oder auch Schwerbehindertenausweis genannt kommt erst ab 50% Schwerbehinderung zum tragen.alles andere wird abgelehnt vom Rententräger.Bei Berufsunfähigkeit kann es sein das du rente bekommst allerdings liegt bei ca 400€mtl. Lg

chris0301 
Beitragsersteller
 09.08.2013, 16:33

Es geht weder um die Schwerbehinderung, da bin ich 50 % noch um die Erwerbsfähigkeit. Das ist Sache der DRV, also des Rententrägers. Ich bin zu jung um eine staatliche BU-Rente zu bekommen, bekomme eine Private Rente. Es geht rein um die 3. Rente wegen einer Berufserkrankung. Ich habe einen kaputten Rücken, der meiner Meinung, und auch der Meinung des 1. Gutachters nach, auf den Beruf zurück zu führen ist. Der 2. und 3. Gutachter hat aber gesagt, mein Rücken ist so kaputt, das kann nicht von der Arbeit kommen, das sei Schicksal. Jetzt geht es nur um die Frage: WAS BEKOMME ICH VON DER BERUFSGENOSSENSCHAFT für eine Rente? Weder die private BU-Rente, noch die EU-Rente der DRV sind gefragt.

chris0301 
Beitragsersteller
 09.08.2013, 16:44
@rallytour2008

Da steht: **Die Höhe der Rente richtet sich nach der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) und dem in den vollen zwölf Monaten vor dem Versicherungsfall bezogenen Verdienst. Die Renten werden jährlich angepasst. ** Ja, genau! Sind das dann bei 20 % MdE 20 % von was? Netto oder Bruttolohn? Und wie lange bekomme ich dann diese Stützrente? Bis zur Altersrente?

chris0301 
Beitragsersteller
 09.08.2013, 17:02
@rallytour2008

Okay, das hilft schon weiter. Komplizierter geht es nicht mehr. Also 66 % vom Bruttolohn sind 100 % MdE, davon dann 20 % wenn man 20% MdE bekommt. Also ungefähr 20 % des Durchschnittes des letzten Nettolohnes des letzten Jahres.

rallytour2008  09.08.2013, 17:05
@chris0301

Einfacher wäre es gewesen bei der Berufsgenossenschaft anzurufen. Lg

BluePapillion  09.08.2013, 17:21
@rallytour2008

Das glaubst aber auch nur Du.

Die Sachbearbeiter (Hotline-Mitarbeiter) sind darauf geeicht "nur die Informationen preiszugeben, die einem Antragsteller, jedes weitere Vorgehen, vermiesen.

chris0301 
Beitragsersteller
 09.08.2013, 17:35
@BluePapillion

Genau, habe ich schon mehrmals mitgemacht!

BirgitUksahs  16.11.2019, 11:34
@chris0301

Kann man da mit Gleichstellung von 30 was beim Sozialgericht erreichen ?

Frag das mal die Rentenversicherung.

chris0301 
Beitragsersteller
 09.08.2013, 14:37

Wenn, dann müsste ich die Berufsgenossenschaft fragen. Da ich auf den Sachbearbeiter aus bestimmten Gründen nicht gut zu sprechen bin, wollte ich das hier lösen. Bei der DRV möchte ich ebenfalls nicht nachfragen, da eine Klage gegen sie läuft. Deshalb HIER meine Frage. Bitte um Antwort wenn jemand in einer ähnlichen Lage ist, oder eine Rente wegen Berufskrankheit bekommt. Bitte keine allgemeinen Antworten!

derajax  09.08.2013, 18:26
@chris0301

Dann frag halt schriftlich an.. dann musste nicht mit ihm reden, obwohl ich denke, das der dir ne korrekte Auskunft geben wird, ob Du den leiden kannst oder nicht.