Wie sieht ein formell richtiger Einspruch/Widerspruch vor Gericht aus - und an welche Adresse sende ich ihn?

6 Antworten

Die genannte Adresse ist durchaus schon existent, wie Du z.B. hier ganz offiziell einsehen kannst :

https://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-wedding/das-gericht/zustaendigkeiten/mahngericht/

Aber eventuell könntest Du uns ja noch kurz erläutern, worum ( welche Art von Forderung / Grund der Mahnung ) es in der Mahnung geht und ggf. auch die Höhe des Betrages. ( sofern genannt )

Denn u.U. könnte sich hier dann zumindest die Vorsprache / Beratung entweder in einer Verbraucherzentrale, oder ggf. Rechtsberatung bei einem Anwalt empfehlen.

vivalatres 
Beitragsersteller
 15.06.2016, 07:54

bitte siehe weiter unten - Beim Betrag geht es um ca. 200 Euro insg.

Parhalia  15.06.2016, 08:44
@vivalatres

Weiter unten sehe ich lediglich die genannte Fristsetzung von 2 Wochen. Fangen wir hiermit an, denn es ist absolute Eile geboten. 

Dein Widerspruch muss binnen der Frist beim genannten Gericht EINGEGANGEN sein. ( es reicht also nicht aus, ihn lediglich innerhalb der Frist abzusenden ) . Da solltest Du am besten auf "Nummer Sicher" gehen und Deinen Widerspruch auf zwei verschiedenen Wegen gleichzeitig absenden :

 - zunächst umgehend per FAX . Da frage mal ein bisschen rum, wer ein Faxgerät besitzt und es für Dich an die Faxadresse des Gerichtes sendet. Hebe dann unbedingt das dazugehörige Sendeprotokoll des Faxes auf.

 - zusätzlich nochmals umgehend per Einschreiben mit Rückschein und am besten einem Zeugen, der den Inhalt des Schreibens bezeugen kann .

Hilfestellungen zur korrekten Verfassung Deines Widerspruches kannst Du hier nachlesen :

http://www.widerspruch.org/mahnbescheid-widerspruch/

Die Adresse ist schon genau richtig.

Du kannst einfach Schreiben: "ich lege gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein," die Gegenseite muss die Rechtmäßigkeit der Forderung beweisen. Nicht Du das Gegenteil.

Aber natürlich kannst Du nachweisen, dass Du alles bezahlt hast.

Es ist allseits bekannt, dass KSP nicht vor Gericht zieht (Bevor einer laut aufschreit, bitte googlen oder hier auf GuteFrage nachschauen, es ist wirklich so). Die Sache ist: Ich erkenne die Hauptforderung von Paypal an, kann sie nur zur Zeit nicht zahlen. Die Verfahrenskosten, Nebenforderungen, Zinsen erkenne ich jedoch NICHT an. Sollte ich jetzt also nur diesen widersprechen? Oder der Gesamtforderung? Welche Folgen hätte die eine und welche die andere Variante?

RobertLiebling  16.06.2016, 09:18

Ich erkenne die Hauptforderung von Paypal an, kann sie nur zur Zeit nicht zahlen.

Wie kommst Du darauf, dass die Gegenseite bei so eindeutiger Sachlage nicht vor Gericht geht?

Besorge Dir von irgendwoher das Geld und bezahle die Hauptforderung. Günstiger wird es nicht, wenn Du die Sache weiter eskalieren lässt.

Die Anschrift des Gerichtes scheint richtig zu sein. Behörden haben eine eigene PLZ (13343).

Du gibst in deinem Brief das Aktenzeichen an und schreibst ganz einfach:

"Hiermit lege ich Widerspruch gegen..... (Mahnbescheid?) vom..... ein." Dann fügst du deine Begründung hinzu.

gegen diese KSP Kriminellen 

Sei mal ganz vorsichtig mit solchen Äußerungen, insbesondere in der Öffentlichkeit wie hier. Das kann für dich ein Strafverfahren nach sich ziehen und sehr teuer werden.

Normalerweise ist da ein anhang für einen einspruch. Wie sowas aussieht kann ich dir nicht sagen aber beeil dich mit deinem einspruch. Sowas hat kurze fristen.

vivalatres 
Beitragsersteller
 15.06.2016, 07:40

Ja, hab noch 2 weeks Zeit. aber diesmal leider kein gelber Einspruchs-Wisch dabei. Weiss aber was du meinst..