Darf ich einen Mindestabstand von einer Person fordern von der ich mich bedroht fühle und Schritte zur Selbstverteidigung einleiten?
Hallo, es fällt mir schwer meine Frage präziser zu formulieren. Was ich damit meine ist, wenn ich auf der Straße mit einer Person aneinander gerate, die Person ausfallend wird und ich mich zunehmend bedroht fühle weil die Person z.B. aggressiv wird/ist. Kann ich auf einen Mindestabstand bestehen und darf ich Gewalt im Sinne der Selbstverteidigung anwenden wenn die Person nach Aufforderung diesen Abstand nicht einhält?
Veranschaulichung: Ohne richtigen Grund (d.h. ohne direkte Anfeindung meinerseits) kommt eine Person auf mich zu, wird mir gegenüber aggressiv, wirkt bedrohlich und droht mit Schlägen. Ich mache einen großen Schritt nach hinten, sodass weder mein Gegenüber noch ich in Schlag/Stechreichweite sind und versuche das Problem verbal zu klären. Der Gegenüber kommt seinerseits wieder auf mich zu, ich fühle mich bedroht und weiche wieder zurück. Diesmal warne ich die andere Person den Abstand zu wahren und mir nicht näher zu kommen, da er auch aus größerer Entfernung mit mir reden kann. Ich fühle mich immernoch bedroht und fürchte einen unmittelbaren Angriff. Die Person kommt wieder näher, ich bin Kampfsportler(und weiß von den Gefahren die ein so geringer Abstand zur Folge hat - u. U. kann ich mit einem Stich/Schlag kampfunfähig gemacht werden wodurch ich mich hinterher nicht mehr selbst verteidigen kann) und unternehme die nötigen(damit mein ich wirklich nur 3-4 Schläge und einen Griff zur Fixierung) Schritte um die andere Person kampfunfähig zu machen. Kann ich jetzt wegen Körperverletzung angezeigt werden bzw. bin ich gesetzlich abgesichert?
Wenn ja, bitte eine kleine Begründung und am besten den Paragraphen dazu.
Danke