Rettungswagen baut Unfall - Ist ein Menschenleben nichts wert?
Beispiel : Ein Rettungswagen mit ner schwer verletzten Person baut nen Unfall. Weiterfahren darf er nicht denn das wäre Fahrerflucht. Muss ein Mensch geopfert werden wegen der blöden Gesetzeslage ? Ist ein Menschenleben nur was wert wenn es sich mit den Gesetzen vereinbaren lässt ? Einen anderen Rettungswagen rufen dauert ja wieder etliche Minuten die für einen schwerverletzten Menschen gefährlich werden kann. Wenn ich Sankafahrer wäre würde ich lieber meinen Job opfern als ein Menschenleben
13 Antworten
Das ist bedingt richtig, ja, weiterfahren wäre Unfallflucht, hat der Unfallgegner jedoch keine ernsthaften Verletzungen und der Rettungswagen ist noch fahrbereit, das ist ja die Grundvoraussetzung um überhaupt die Fahrt vorsetzen zu können und die Weiterfahrt ist das einzige Mittel, um das Leben des Patienten zu retten, weil die Anforderung und Umlagerung in ein anderes Rettungsmittel zu lange dauern würde, dann darf der am Unfall beteiligte Rettungswagen die Fahrt vorsetzen, die Fahrerflucht ist hier durch Paragraph 34 StGB (rechtfertigender Notstand) gerechtfertigt.
Das Verhalten ist von der Situation abhängig.
Beispiel: Wenn der RTW noch fahrbereit ist und die Beteiligten nicht allzu schwer verletzt sind, wird der Unfall per Funk gemeldet und der RTW kann weiterfahren. Da der RTW bei einem kritischen Patienten durch einen Notarzt unterstützt wird, kann der NEF-Fahrer auch vor Ort bleiben, um Verletzungen zu behandeln.
Weiterfahren darf er nicht denn das wäre Fahrerflucht. Muss ein Mensch geopfert werden wegen der blöden Gesetzeslage ? Ist ein Menschenleben nur was wert wenn es sich mit den Gesetzen vereinbaren lässt ?
Der RTW-Fahrer muss lediglich die Feststellungen nachträglich ermöglichen (§ 142 StGB Abs. 3), um keine Fahrerflucht zu begehen.
Selbst wenn er eine Fahrerflucht begeht, greifen hier gleich mehrere Rechtfertigungsgründe:
- eine Pflichtenkollision (ein Arzt muss sich immer (zuerst) um den Schwerstverletzten kümmern) und
- ein rechtfertigender Notstand (§ 34 StGB).
Die anderen Fragen erübrigen sich damit.
Fazit: Ein Menschenleben ist in Deutschland sehr viel wert und ein RTW-Fahrer handelt in der Regel nicht rechtswidrig.
Weiterfahren darf er nicht denn das wäre Fahrerflucht.
Wie kommst du auf den Quatsch? Hast du überhaupt schonmal ins StGB geschaut?
§ 142 Abs. 2 StGB
Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich
1. nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder
2. berechtigt oder entschuldigt
vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.
Was sagt uns Nr. 2? Dass es Fälle gibt, in denen man sich berechtigterweise vom Unfallort entfernen darf - oder man sich das Entfernen zumindest nicht vorwerfen lassen muss.
Natürlich darf er weiterfahren, wenn es sonst keinen Grund gibt, stehen zu bleiben (z.B. Verletzte, RTW nicht mehr fahrbar...). Schließlich haben auch Gesetze eine Hierarchie und die Grundgesetze gehen über alle anderen Gesetze wie die Straßenverkehrsordnung.
Aber im Nachhinein muss der RTW-Fahrer natürlich gesetzeskonform agieren. Das heißt, Unfall sofort anzeigen, sich als Fahrer der Polizei stellen usw. Aber das genügt, wenn das alles erfolgt, wenn der Mensch gerettet ist.
Also das mit den Grundgesetzen stimmt schon mal überhaupt nicht. Zunächst einmal gibt es keine Grundgesetze, sondern nur ein Grundgesetz (die Verfassung), die gewisse Grundrechte mit einschliesst.
Zweitens stimmt es nicht, dass Grundrechte über alles gehen. Spezifischere Gesetze gehen in der Regel vor, zudem enthalten alle Grundrechte auch selbst definierte Ausnahmen, in denen sie gebrochen werden können. So kann das Recht auf Leben hinter die Notwehr fallen, die sich aus dem allgemeinen Strafgesetz ergibt. Letztlich ist nur ein Grundrecht absolut: Die Menschenwürde - doch eine Tötung verletzt diese nicht zwangsläufig.
Drittens können Grundrechte nur gegenüber dem Staat geltend gemacht werden. Da eine direkte Drittwirkung für Private abgelehnt wird, dürften sie kaum mehr gegenüber einem Krankenwagenfahrer geltend gemacht werden können, der für ein weitestgehend privatisiertes Krankenhaus arbeitet.
Unabhängig davon gelten die allgemeinen strafrechtlichen Grundsätze wie Notstand. Es ist also strafrechtlich gerechtfertigt, einen Unfallort zu verlassen, wenn ein Menschenleben oder ein anderes höheres Gut davon abhängt.
Nur hat das nichts mit dem zu tun, was du geschrieben hast.
Da ein Rettungswagen mit Funk ausgerüstet ist, kann der Fahrer umgehend die Polizei informieren. Dann geht die Lebensrettung natürlich vor.