Darf ich einen Mindestabstand von einer Person fordern von der ich mich bedroht fühle und Schritte zur Selbstverteidigung einleiten?
Hallo, es fällt mir schwer meine Frage präziser zu formulieren. Was ich damit meine ist, wenn ich auf der Straße mit einer Person aneinander gerate, die Person ausfallend wird und ich mich zunehmend bedroht fühle weil die Person z.B. aggressiv wird/ist. Kann ich auf einen Mindestabstand bestehen und darf ich Gewalt im Sinne der Selbstverteidigung anwenden wenn die Person nach Aufforderung diesen Abstand nicht einhält?
Veranschaulichung: Ohne richtigen Grund (d.h. ohne direkte Anfeindung meinerseits) kommt eine Person auf mich zu, wird mir gegenüber aggressiv, wirkt bedrohlich und droht mit Schlägen. Ich mache einen großen Schritt nach hinten, sodass weder mein Gegenüber noch ich in Schlag/Stechreichweite sind und versuche das Problem verbal zu klären. Der Gegenüber kommt seinerseits wieder auf mich zu, ich fühle mich bedroht und weiche wieder zurück. Diesmal warne ich die andere Person den Abstand zu wahren und mir nicht näher zu kommen, da er auch aus größerer Entfernung mit mir reden kann. Ich fühle mich immernoch bedroht und fürchte einen unmittelbaren Angriff. Die Person kommt wieder näher, ich bin Kampfsportler(und weiß von den Gefahren die ein so geringer Abstand zur Folge hat - u. U. kann ich mit einem Stich/Schlag kampfunfähig gemacht werden wodurch ich mich hinterher nicht mehr selbst verteidigen kann) und unternehme die nötigen(damit mein ich wirklich nur 3-4 Schläge und einen Griff zur Fixierung) Schritte um die andere Person kampfunfähig zu machen. Kann ich jetzt wegen Körperverletzung angezeigt werden bzw. bin ich gesetzlich abgesichert?
Wenn ja, bitte eine kleine Begründung und am besten den Paragraphen dazu.
Danke
5 Antworten
Kann ich auf einen Mindestabstand bestehen und darf ich Gewalt im Sinne der Selbstverteidigung anwenden wenn die Person nach Aufforderung diesen Abstand nicht einhält?
Das ist noch kein Grund um Selbstverteidigung auszuüben.
ich fühle mich bedroht und weiche wieder zurück. Diesmal warne ich die andere Person den Abstand zu wahren und mir nicht näher zu kommen, da er auch aus größerer Entfernung mit mir reden kann. Ich fühle mich immer noch bedroht und fürchte einen unmittelbaren Angriff.
Das Problem ist, Du fühlst Dich bedroht aber Du wurdest nicht angegriffen.
Selbstverteidigung bedeutet für mich, wenn mich z.B. der Andere schlägt bzw. das machen will, dann weiche ich aus und kann mich angemessen verteidigen.
ich bin Kampfsportler(und weiß von den Gefahren die ein so geringer Abstand zur Folge hat - u. U. kann ich mit einem Stich/Schlag kampfunfähig gemacht werden wodurch ich mich hinterher nicht mehr selbst verteidigen kann)
Wenn ich mich nicht irre, musst Du Dein gegenüber deswegen vorwarnen. Irre ich mich?
Kann ich jetzt wegen Körperverletzung angezeigt werden bzw. bin ich gesetzlich abgesichert?
Das kommt auf den Einzelfall an und die Person die das beurteilt.
Und vor Allem auf die Angemessenheit der Verteidigung.
MfG
johnnymcmuff
Wenn ich mich nicht irre, musst Du Dein gegenüber deswegen vorwarnen. Irre ich mich?
ja, Du irrst.
Zulässig ist in einer Notwehrlage das mildeste, erfolgversprechende Mittel.
warum. sollte man seine Gegner vorwarfen wenn man Kampfsport betreibt??! is ja keine Waffe ich mach das jz seit 7 Jahren hab mittlerweile rotschwarz und hatte diesbezüglich nie probleme
Hier habe ich mal einen interessanten Link:
http://www.taekwondo-training.info/theorie/notwehr/notwehr-die-rechtslage
MfG
Er muss mindestens so weit weg sein, dass du ihn nicht berühren kannst wenn du deine Hand ausstreckst. Wenn du ihm mitgeteilt hast, dass du es nicht willst/dich bedroht fühlst, darfst du dich wehren, wenn er es nicht einhält. Du darfst ihm jedoch keine schwerwiegenden Prügel oder so geben.
Danke soweit aber hast du dazu auch einen konkreten Beleg, also Paragraph o. ä.? Der besagt das Notwehr präventiv anwendbar ist bzw. man das Recht hat einen Mindestabstand von jemandem zu Fordern. Du sagst ja "wehren" aber noch ist kein Angriff geschehen.
Viele drohen und schrein aber tun meisten nichst erst wen er dich angreift darfst du ein geeignetes erlaubtes mittel verwenden zb notfals tritt ins gemächt .aber das was du beschreibtst würde bedeuten das 90% der jungen leute dich bedrohen könnten da ville laut sind.Kommt dir wirklich jemand viel zu nahe kanst du ihm sagen das er zu nahe ist.Was du aber nicht darfst ist einfach ein messer öä benutzen dan manchst du dich strafbar Wen du kampfsporler bist darfst du nur mit äuserste vorsicht agieren da du den sport auch akls waffe nutzen köntest .Wen dein gegenüber kein kampfsportler ist hast du mächtiege probleme den du könst deswege härter bestraft werden.Ein echter kampfsportler benutz nur zur selbstverteidigung sein wissen und weiß wan sein gegenüber zuschagen will bzw wie er zuschlagen wird nur dan ist das notwehr bzw selbstverteidiegung.
Wie gesagt ist das Problem nicht das schreien und laut sein, sondern die Nähe.
Kommt dir wirklich jemand viel zu nahe kanst du ihm sagen das er zu nahe ist
ich kanns ihm sagen und dann nichts weiter?
weiß wan sein gegenüber zuschagen will bzw wie er zuschlagen wird
Ich habe auch Kurse im Nahkampf mit Waffen und selbst als trainierter Kampfsportler kannst du nur schlecht auf eine überraschenden Angriff reagieren vorallem, wenn dem eine Finte vorangeht. Angenommen der Gegenüber kennt sich ebenfalls aus, kann z.B. mit einem Karambit eine Situation geschaffen werden, in der man in jedem Fall in eine sehr unvorteilhafte Position kommt.
Um also nochmal auf meine Frage zurückzukommen, hat man das Recht einen Mindestabstand von einer Person zu fordern und diesen Abstand zu verteidigen, sollte die Person ihn nicht einhalten?
ein geeignetes erlaubtes mittel verwenden zb notfals tritt ins gemächt
Vielleicht meinst Du ja das mildeste, erfolgversprechende Mittel, denn ein Tritt ins Gemächt ist üblicherweise nicht "erlaubt".
Wegen Notwehr ist noch keiner verhaftet worden.
Es handelt sich hierbei aber um eine Art präventive Notwehr, weil ich ja nicht 100% weiß ob die Person mich wirklich angreifen wollte.
Nein, du bist nicht berechtigt, die Person zu berühren! Verbale Belästigung ist noch keine Notwehrsituation. Falls du dich bedroht fühlst, Polizei rufen. Die verhängt dann eine Wegweisung des Störenfrieds. Kommt dieser dann trotzdem wieder näher, gilt dies als Ungehorsam gegen amtliche Verfügung.
Das Gegenüber in einen "Ruhegriff" zu nehmen mag zwar ein mildes Mittel sein, da du den anderen wahrscheinlich nicht ernsthaft verletzen würdest. Doch hast du dazu erst die Befugnis, wenn du körperlich angegriffen wirst. Sobald du angegriffen wirst darfst du dich angemessen wehren. Du musst dann nicht mal mehr zurückweichen. Du siehst, wenn es zu einem Angriff kommt ist das Gesetz auf deiner Seite. Vorher hast du zu Recht KEIN Notwehrrecht. Ansonsten könnte ja jeder einem Beliebigen eins schlagen und meinen, der hätte ihn in den nächsten Minuten angreifen wollen...
Kurz: Notwehr setzt einen unmittelbar bevorstehenden Angriff voraus. Dein Gegenüber war anscheinend unbewaffnet. Würde er mit einem Messer auf dich zulaufen, dann würde wohl ein Angriff bevorstehen ubd du dürfstes dich wehren.
Danke, also ist die Antwort auf die Frage - Ob ich einen Mindestabstand einfordern kann und ihn verteidigen darf - Nein?