Abschreibung Kaffeevollautomat
Hallo, wer kann mir verlässliche Tipps geben?
Kaufe heute einen Kaffeevollautomat für 799€, da ich nebenberuflich selbständig bin und meine Kundinnen (Kosmetikstudio) Kaffee erwarten, möchte ich diesen auch über mein Gewerbe abschreiben bzw. abrechnen.
Welche Möglichkeiten gibt es?
Kann ich das Geräte in der kompletten Summe auf einmal abschreiben bzw. von meinen Einnahmen abziehen? (Anlagevermögen?)
Muss ich ihn über 5 Jahre abschreiben?
- Läuft der AUtomat als GWG?
- Wenn ich ihn abschreibe, kann ich dann den vollen Abschreibungsbetrag für 2012 ansetzten, auch wenn ich ihn erst jetzt (1. Dezember) kaufe?
Freue mich über Eure Tipps und Hilfen
LG Kammi
3 Antworten
Nachtrag:
Ein Anlagegut wird immer für den vollen Monat der Anschaffung abgeschrieben, auch wenn sie am 31. sein würde! Ein Anschaffungsmonat wird nicht auch noch zeitanteilig ermittelt. Es gibt nur volle Monate.
Deinen für die Ausübung der nebenberuflichen Selbständigkeit beabsichtigten Kauf des Kaffeeautomaten, wird man dir vermutlich einen gewissen Privatanteil seitens der Finanzbehörde anrechnen.
Zunächst sind von den 799€ die enthaltende Mehrwertsteuer iHv. 127,57€ sofort als Vorsteuer im Dezember 2012 geltend zu machen. Den Nettokaufbetrag wirst du nicht als GWG durchbekommen, sondern verteilt auf fünf Jahre, beginnend mit 2012. Versuche es doch einmal mit Ansetzung der AfA von 3 Jahren.
meines Erachtens wird das keinesfalls beanstandet, wenn du für 2012 ein Drittel bzw. ein Fünftel des Anschaffungswertes geltend machst.
Doch lieber helmutgerke, das wird beanstandet. Für 2012 ist die Abschreibung nur für einen Monat möglich, weil Kauf im Dezember.
Die Anschaffungskosten (inkl. Anschaffungsnebenkosten) sind auf 5 Jahre verteilt abzuschreiben; wenn Du Ust-pflichtig bist, ist der Nettobetrag zu nehmen, wenn nicht Bruttobetrag.
Kein GWG, da über 410 €/netto
Hallo und danke für die ausführliche Antworten,
kann ich dann das Gerät nicht für 12 Monate 2012 abschreiben, sondern sozusagen auf 36 bzw. 60Monate und jeden Monat den entsprechenden Betrag? habe mal von einer Freundin gehört, dass bei Ehe die Steuerklasse für das ganze Jarh rückwirkend berechnet wird...
Liebe Grüße
Kammi