Abschreibung Kaffeevollautomat

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nachtrag:

Ein Anlagegut wird immer für den vollen Monat der Anschaffung abgeschrieben, auch wenn sie am 31. sein würde! Ein Anschaffungsmonat wird nicht auch noch zeitanteilig ermittelt. Es gibt nur volle Monate.

Deinen für die Ausübung der nebenberuflichen Selbständigkeit beabsichtigten Kauf des Kaffeeautomaten, wird man dir vermutlich einen gewissen Privatanteil seitens der Finanzbehörde anrechnen.

Zunächst sind von den 799€ die enthaltende Mehrwertsteuer iHv. 127,57€ sofort als Vorsteuer im Dezember 2012 geltend zu machen. Den Nettokaufbetrag wirst du nicht als GWG durchbekommen, sondern verteilt auf fünf Jahre, beginnend mit 2012. Versuche es doch einmal mit Ansetzung der AfA von 3 Jahren.

Kammikaze 
Beitragsersteller
 01.12.2012, 13:15

Hallo und danke für die ausführliche Antworten,

kann ich dann das Gerät nicht für 12 Monate 2012 abschreiben, sondern sozusagen auf 36 bzw. 60Monate und jeden Monat den entsprechenden Betrag? habe mal von einer Freundin gehört, dass bei Ehe die Steuerklasse für das ganze Jarh rückwirkend berechnet wird...

Liebe Grüße

Kammi

helmutgerke  01.12.2012, 13:42
@Kammikaze

meines Erachtens wird das keinesfalls beanstandet, wenn du für 2012 ein Drittel bzw. ein Fünftel des Anschaffungswertes geltend machst.

Teresamaria  02.12.2012, 06:53
@helmutgerke

Doch lieber helmutgerke, das wird beanstandet. Für 2012 ist die Abschreibung nur für einen Monat möglich, weil Kauf im Dezember.

  1. Die Anschaffungskosten (inkl. Anschaffungsnebenkosten) sind auf 5 Jahre verteilt abzuschreiben; wenn Du Ust-pflichtig bist, ist der Nettobetrag zu nehmen, wenn nicht Bruttobetrag.

  2. Kein GWG, da über 410 €/netto