Selbstständigkeit: Abschreibungen von Versandkosten?
Hall mich interessiert es wie es mit der Abschreibung bei Versandkosten gehandhabt wird! Angenommen ich bin Onlinehändler und meine Kunden kaufen bei mir Ware! Sie bezahlen die Ware inklusive Versandkosten! Können dann noch die Versandkosten als Betriebsausgaben abgesetzt werden? Also die Nettoversandkosten ohne die Umsatzsteuer? Oder geht das nicht da der Käufer die Versandkosten ja bereits gezahlt hat? Sehe nicht so recht durch......
3 Antworten
Den Käufern werden in den meisten Fällen pauschale Versandkosten in Rechnung gestellt, ebenso wie die Ware zuzüglich Umsatzsteuer. Diese vereinnahmten Umsatzsteuern musst Du an das Finanzamt abführen. Aus Deinen von Dir bezahlten Versandkosten kannst Du die Vorsteuer geltend machen, wenn sie ausgewiesen ist. Die berechneten Versandkosten sind bei Dir Betriebseinnahme, also sind die verausgabten Versandkosten auch Betriebsausgabe.
wie denn zurückholen? Du buchst die Versandkosten einmal als Ausgabe und einmal als Einnahme und da beide Beträge gleich sind, hast du keine zusätzlichen Ausgaben, die du steuerlich geltend machen kannst. Vorsteuer und USt kannst du nur dann berechnen, wenn du Umsatzsteuerpflichtig bist - bist du das denn? Ansonsten darfst du auch keine berechnen.
Bis jetzt bin ich noch gar nichts.... würde aber die Regelbesteuerung wählen. Ich meine die Versandkosten enthalten ja 19% Mwst.... können die als Vorsteuer berechnet werden oder nicht?
Noch einmal: Die in Rechnung gestelten Versandkosten sind wie die Warenrechnung bei Dir Betriebseinnahmen. Die tatsächlich von Dir bezahlten Versandkosten sind wie der Wareneinkauf bei Dir Betriebsausgaben. Aus der vom Kunden gezahlten Rechnung führst Du die Umsatzsteuer ab, und aus den in Rechnung gestellten Umsatzsteuern für den Wareneinkauf und für die von Dir tatsächlich gezahlten Versandkosten hast Du die Vorsteuern.
So langsam glaub ich kommt es bei mir auch an.......
Na wunderbar! Wenn Du jetzt noch vor Beginn der Tätigkeit einen Steuerberater beauftragst, kann die Sache gar nicht mehr schief gehen!
die Versandkosten, die du hast buchst du unter Ausgaben - die USt (sofern anfällt) buchst du ebenfalls und die Versandkosten, die du einnimmst buchst du als Einnahme ganz normal. Hebt sich dann auf, muss aber so gebucht werden. Die eingenomme USt von den Versandkosten rechnest du mit der ausgegebenen Vorsteuer auf.
Versandkosten sind Kosten, aber keine Abschreibungen. Du solltest dich wirklich mal mit den Begriffen befassen.
Also kann ich so zu sagen mir nur das Geld von den von mir gezahlten Versandkosten zurückholen, nicht aber das von den Versandkosten die der Käufer bereits mit bezahlt hat?! Richtig?????