Abschreibung, Homepage-Baukasten?
Hallo, wie ist es steuerlich mit Homepage-Baukästen? Sie dienen ja zur Herstellung einer Webseite. Wenn man allerdings den Baukasten zunächst nur für eine Zeit von 3 Monaten kauft, ist es doch unsinnig, die Kosten über die Nutzungsdauer der Webseite (mehrere Jahre) abzuschreiben, oder?
Wie sind die Kosten dann betrachten? Oder gibt es eine Sonderregel, weil die Kosten vergleichsweise gering sind (< 100€)?
3 Antworten
Es handelt sich um ein Mini GWG <200€ daher ist es sofort abziehbar.
eine gesonderte Aufzeichnung entfällt.
Mini GWG
es handelt sich nicht um ein Wirtschaftsgut und ist daher nicht abzuschreiben.
Immaterielle WG sind Ebenfalls abschreibbar. Bsp firmenwert
gewinnmindernd zum Zeitpunkt der Verausgabung
Aber inwiefern wirkt sich diese Ausgabe dann aus? Inwiefern senkt sie den Gewinn?
Selbstständig oder nichtselbstständig tätig?
Richtig. Im Zeitpunkt der Zahlung einfach als Betriebsausgabe angeben :)
Es geht um eine Ausgabe im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit.
Wie oben grade geschrieben, kann man, wenn die Kosten 800€ netto nicht übersteigen, die Kosten direkt als BA abziehen. Das Finanzamt prüft dann schon.
Es ist rechtlich anders zu würdigen die Kosten liegen unter 250€ daher mini GWG sofortiger Abzug und eine Aufzeichnung muss nicht erdolgen
Moin,
grundsätzlich ist ein Homepagebaukasten gar nicht abzugsfähig, da hier auch keine Kosten entstehen. Baukästen sind meistens kostenlos.
Eine Webseite, die mit einem kostenpflichtigen Baukasten erstellt wurde, kann nur im Rahmen der Rechnungshöhe steuerlich geltend gemacht werden und auch nur dann, wenn sie die gesetzliche MwSt enthält. Hier kann dann die Vorsteuer abgezogen werden. Die Arbeit an der Homepage muß gesondert berechnet und ausgewiesen sein.
Generell sind abzugsfähig: Kosten für Webspace, Domain, Arbeiten durch eine Auftragsfirma bei der Erstellung der Webseiten, Software (für einen Shop z.B.). Wird eine Software erworben, die einen Betrag von 200 Euro übersteigt, kann dieser über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Auskunft hierzu gibt das Finanzamt.
Alles ist auch abhängig vom Jahresumsatz.
Grüsse von katzebiggi und bleib gesund
So als alles erste mal: eigene die steuerliches Wissen an!
BA §4(4) EstG sind sämtliche Ausgaben die im Zusammenhang mit dem Betrieb stehen. Hierbei ist die Höhe unabhängig vom Gewinn des Betriebes.
die Aussage das ein Homepagebaukasten nicht abzugsfähig ist da er ja meistens kostenlos ist, ist nonsense. Offensichtlich sind ja Kosten entstanden.
Eine Rechnung auch dann abzugsfähig wenn sie keinen Ust Ausweis enthält Bsp Kauf von Privat, Kleinunternehmen. Die Vorsteuer §15(1) UstG ist unabhängig von den BA zu behandeln. So kann die Brutto Rechnung ebenfalls abgezogen werden, auch wenn keine VoSt gezogen werden kann §9b EstG.
Jeder Betrag kann wahlweise abgeschrieben werden selbst wenn es nur 10€ sind!
zudem befindet sich die Grenze bei Mini GWG bei 250€
bei GWG bei 800€
Afa ist zwingend ab 800,01€ durchzuführen
selbstverständlich netto!
welche Berufserfahrung hast du denn bitte? Arbeitslos?
Unverschämtheiten kannst du dir sparen, so was kommt nicht gut
Es ist eine Tatsache dass du nicht anständig mit Steuerrecht auskennst.
reicht für mich, ansonsten gibt es Steuerberater, die müssen auch leben
So ein schmarn da ist ja alles falsch!
Hallo, vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Kosten für einen kostenpflichtigen Baukasten sind ja auf jeden Fall Ausgaben. Die Frage war dann nur, wie diese verarbeitet werden müssen. Ich war mir beispielsweise unsicher, ob ich die Kosten direkt zum Kaufzeitpunkt zu 100% als Ausgabe ansehen kann oder ob hier wie mit Software zu verfahren ist. :-)
Nein das was der Antwortende schrieb ist falsch my komplett
Da der Betrag zu klein ist,wird er zum Zeitpunkt der Rechnungstellung/Zahlung als Ausgabe angegeben, in einer Summe. Die Zahlung wird ja auch nicht auf mehrere Monate verteilt oder über Jahre. Normalerweise ist das ein Jahresbetrag, der immer einmalig pro Jahr erhoben wird. Wichtig dabei ist, dass du eine Rechnung hast, ohne Rechnung keine Ausgabe. Enthält die Rechnung keine ausgewiesene MwSt kannst du auch keine absetzen.
Aber der Baukasten ist ja kein echtes Wirtschaftsgut und auch nicht selbstständig nutzbar. Spielt das keine Rolle?