Abschreibung, Homepage-Baukasten?
Hallo, wie ist es steuerlich mit Homepage-Baukästen? Sie dienen ja zur Herstellung einer Webseite. Wenn man allerdings den Baukasten zunächst nur für eine Zeit von 3 Monaten kauft, ist es doch unsinnig, die Kosten über die Nutzungsdauer der Webseite (mehrere Jahre) abzuschreiben, oder?
Wie sind die Kosten dann betrachten? Oder gibt es eine Sonderregel, weil die Kosten vergleichsweise gering sind (< 100€)?
3 Antworten
Es handelt sich um ein Mini GWG <200€ daher ist es sofort abziehbar.
eine gesonderte Aufzeichnung entfällt.
es handelt sich nicht um ein Wirtschaftsgut und ist daher nicht abzuschreiben.
Moin,
grundsätzlich ist ein Homepagebaukasten gar nicht abzugsfähig, da hier auch keine Kosten entstehen. Baukästen sind meistens kostenlos.
Eine Webseite, die mit einem kostenpflichtigen Baukasten erstellt wurde, kann nur im Rahmen der Rechnungshöhe steuerlich geltend gemacht werden und auch nur dann, wenn sie die gesetzliche MwSt enthält. Hier kann dann die Vorsteuer abgezogen werden. Die Arbeit an der Homepage muß gesondert berechnet und ausgewiesen sein.
Generell sind abzugsfähig: Kosten für Webspace, Domain, Arbeiten durch eine Auftragsfirma bei der Erstellung der Webseiten, Software (für einen Shop z.B.). Wird eine Software erworben, die einen Betrag von 200 Euro übersteigt, kann dieser über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Auskunft hierzu gibt das Finanzamt.
Alles ist auch abhängig vom Jahresumsatz.
Grüsse von katzebiggi und bleib gesund