Spielraum bei Abschreibungen: runden
Hallo,
weiß jemand wo geregelt ist, ob man bei Abschreibungen etwas Spielraum hat und auf ganze Zahlen runden darf bzw. im ersten Jahr etwas mehr abschreiben darf, sodass die Abschreibungen in den Folgejahren glatte Zahlen sind.
Ist das möglich oder rundet Ihr generell und immer auf 2 Nachkommastellen?
Ich danke euch!
2 Antworten
Es gibt bei den Vorschriften über die AfA nur die Regel der Verteilung auf die Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Steuerberater verfahren jedoch überwiegend so, wie ich auf Deine andere Frage zum gleichen Thema geschrieben habe: Im ersten Jahr die AfA so wählen, dass ein Restwert ohne Cent übrig bleibt, und in den Folgejahren die AfA jeweils auf volle Euro auf- oder abrunden (übliche Regel, ab 50 Cent aufrunden, bis 49 Cent abrunden).
Oder anders formuliert: Darf die Afa im ersten Jahr (bei einer ND von 5 Jahren) höher sein als ein Fünftel des Nettowertes?
ich habe hier nämlich ein ganz komisches beispiel, bei dem das so ist....
Doch eigentlich nicht! Weil dann die unterjährige Anschaffung nicht berücksichtigt wurde... Was hat mein Vorgänger denn gemacht?????!!!!!?????
Der hat den Nettopreis durch Fünf geteilt und im Anschaffungsjahr dieses Fünftel als Sonder-Afa geltend gemacht und dann als reguläre erste Afa ein weiteres fünftel+ein paar Cent extra abgeschrieben! Ohne die unterjährige Anschaffung zu berücksichtigen!
Wie kann das richtig sein????? Gelten im Zusammenhang mit Sonder-Afas andere Regeln?
Man bin ich verzweifelt!
Das könnte die Sonder- Abschreibung nach § 7g EStG sein. Das sind 20 %, unabhängig vom Zeitpunkt der Anschaffung. Es ist also egal, ob das am 1.1. oder 31.12. war. Die normale Abschreibung muss allerdings vom Zeitpunkt der Anschaffung gerechnet , also gezwölftelt werden.
ok, dann hat er das falsch gemacht. Kann man auch nichts mehr ändern. Ist es nun korrekt, wenn ich den übrigen Buchwert auf die restlichen Jahre verteile?
Das wird schlicht so gemacht, kein WP oder SP hat sowas jemals moniert. Der 253er spricht auch nur von einer planmäßigen Abschreibung. Runden auf ganze Euro spricht dem nicht entgegen.
ok, dank dir. Find ich aber schon krass, weil doch sonst alles so genau geregelt ist...und nur damit es schöner aussieht!
Ok, tausend Dank Helmut.
Darf die Afa des ersten Jahres dabei auch höher sein als die Beträge der Folgejahre?