Wie berechnet man eine Abschreibung (Minibagger) in der EÜR?
Hallo zusammen, ich habe im vergangenen Jahr ein Kleingewwerbe (Maschinenverleih) angemeldet. Ich bin nicht umsatzsteuerpflichtig und weise somit auch Umsatzsteuer auf meinen Rechnungen aus. Nun steht die EÜR für 2012 an. Dabei stellt sich mir die Frage, wie ich auf der Ausgabenseite den Kauf eines Minibaggers darstelle. Muss das über Afa abgeschrieben werden?
Würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen.
2 Antworten
Du mußt ihn abschreiben. Im Anschaffungsjahr zeitanteilig (z. B. Anschaffung November = 2 Monate) beginnen.
Die Abschreibungsdauer kannst Du der folgenden AfA-Tabelle unter Punkt 3 (Bagger... entnehmen) - da kommt es auf die exakte Art des Baggers an - das mußt Du Dir entsprechend raussuchen:
Beispiel: 5 Jahre = 20% pro Jahr (bei 2 Monaten 20/12*2)
Zitat: "Ich bin nicht umsatzsteuerpflichtig und weise somit auch Umsatzsteuer auf meinen Rechnungen aus."
Das geht nicht! Entweder Du bist USt-pflichtig oder nicht; Du hast wohl das Wort "keine" vergessen!!
Wenn Du nicht USt-pflichtig bist, gehört die Umsatzsteuer zu den Anschaffungskosten (also Bruttobetrag abschreiben).
Ja, der Minibagger muss abgeschrieben werden. Der Nettopreis muss durch die Nutzungsdauer geteilt werden. Dafür gibt es AfA-Tabellen. Dann kommt es noch darauf an in welchem Monat du den Bagger gekauft hast. In 2012 muss das in Monate aufgeteilt werden. Ohne genauere Angaben Preis oder so kann ich dir das nicht vorrechnen.