Kontoauszug fürs Finanzamt teilweise schwärzen, ist das OK?
Das Finanzamt benötigt einen Kontoauszug als Nachweis, dass wir eine bestimmte Rechnung beglichen haben.
Nun stehen auf dem Auszug noch andere Posten, die mit der fraglichen Transaktion nichts zu tun haben und das Finanzamt daher unserer Ansicht nach nichts angehen.
Ist es rechtens, wenn wir nur die in Frage kommende Seite einreichen und auf dieser die nicht relevanten Posten schwärzen? (Aus dem Auszug geht trotzdem klar erkennbar hervor, dass es sich um unser Konto handelt)
Oder kann das Finanzamt auf dem kompletten, unveränderten Auszug bestehen, auf dem alle Posten und Seiten sichtbar sind?
Vielen Dank im Voraus.
5 Antworten
Das kann beim Finanzbeamten den Eindruck erwecken, dass Du was steuerlich relevantes verbergen möchtest.
Ich mache inzwischen immer einen Ausdruck aus dem Onlinebanking. Da kann man (bei meinem Kreditinstitut) gezielt den gewünschten Datensatz ausdrucken.
Bei mir steht da nichts, es ist aber für den Sachbearbeiter klar erkennbar, dass es nur ein einfacher Ausdruck ist. Am Ende kann man sowas ja mit jeder beliebigen Textverarbeitung fälschen.
Wie auch immer ... das Finanzamt muss das nicht akzeptieren. Ich hatte bisher aber nie Probleme damit.
Super, vielen Dank!
nun du kannst andere Sachen beruhigt schwärzen.
Das Problem allerdings ist, dass dann das Finanzamt neugierig wird
und mit diesem Verdachtsmoment auf dein Konto zugreifen wird um zu sehen was da so läuft
Ganz so willkürlich dürfen die auf dein Konto auch nicht zugreifen! Da müssen schon sehr triftige Gründe vorliegen und dann wird´s wahrscheinlich auch einen richterlichen Beschluß dafür brauchen!?
das ist blödsinn
Oh, meinst du? Können und v.a. dürfen die das denn so einfach?
klar wenn irgend ein Verdacht besteht
Seit 2009 ist ein Kontenabruf nur noch in gesetzlich ausdrücklich bestimmten Fällen möglich, zum Beispiel, wenn es für das Besteuerungsverfahren unbedingt notwendig ist:
Vor dem Kontenabruf wird der Betroffene in der Regel gebeten, den Sachverhalt selbst zu klären. Erst wenn diese Aufforderung keinen Erfolg hatte, wird der Stammdatenabruf durchgeführt. Ohne Wissen des Betroffenen wird also nur vorgegangen, wenn beispielsweise die Gefahr besteht, dass er die Ermittlung seiner Daten gefährdet.
Ah danke. Da können die ja nur sehen, dass ich bei der Bank ein Konto habe, bzw. bei welchen Banken noch. Das wissen sie aber ohnehin alles. Wo man überall für wieviel eingekauft hat, können sie da aber auch nicht einfach abfragen. Das hätte mich auch schwer schockiert :-) Vielen Dank!
Das ist absolut kein Problem. Und welcher Finanzbeamte dabei irgendeinen Verdacht schöpft hat zu viele Krimis geschaut.
Nein wirklich, auch beim Finanzamt kennt man Datenschutz und interessiert sich grundsätzlich nur für das, was man auch wissen wollte.
Das hatte ich gehofft... aber manchmal weiß man's ja nicht, zumal wenn man sowas zum ersten Mal einreichen muss. ;) Vielen Dank!
Ich kann dir sagen, dass ich noch nie davon gehört habe, dass eine weitergehende Untersuchung aufgrund von einer Schwärzung bei Kontoauszügen unternommen wurde. Ich wage auch mal zu bezweifeln, dass der zuständige Sachbearbeiter das als verdächtig sieht. Und bei irgendeiner Nachfrage kannst du ja sowieso zur aller größten Not den Gegenbeweis liefern.
Ja, klar, zur Not ist das ja kein Problem. Nur möchte ich nicht in vorauseilendem Gehorsam den gläsernen Menschen spielen, das sehe ich irgendwie nicht ein. Die wissen sowieso schon alles Mögliche; wo ich was für wieviel kaufe und wem ich auch mal was schenke um ihm in einer Notlage zu helfen, das müssen die ja nicht auch noch erfahren... denk ich jedenfalls. :) Und ich verschweige ja nichts Relevantes; meine zu versteuernden Einnahmen und gewinnmindernd relevanten Ausgaben sind auf jeden Fall komplett sichtbar.
Würde ich auch so machen. Solang alle relevanten Daten erkennbar sind, sehe ich da kein Problem.
Ich habe immer nur die Kontostände übermalt. Was gibt es denn, was das FA nicht wissen sollte?! Die wissen doch eh schon viel zu viel.
Ja deswegen :-D
Ah, das ist eine gute Idee. Ich glaube, das kann man bei uns auch machen. Wird das denn ohne weiteres so akzeptiert? Wenn man es so einzeln ausdruckt, steht meines Wissens nämlich immer dabei, dass das nicht als Beleg gilt. Hast du damit gute Erfahrungen?