Abschleppkostenbescheid

5 Antworten

Bei den Abschleppkosten handelt es sich nicht um ein Bußgeld, sondern um Auslagen für das Abschleppen. Die Verjährungsfrist beginnt erst zu laufen, wenn Du die Rechnung zugestellt bekommst. Das ist gewissermaßen so wie bei jeder Rechnung, egal wer die Rechnung ausgestellt hat.

Bei einem Strafzettel sind es ja 3 Monate bis es "verjährt" ist,

wo hast du denn diesen Blödsinn her? Der Strafzettel verjährt nach 30 Jahre. Zahlst du ihn nicht, so kann es Erzwingungshaft geben und du mußt dennoch zahlen.

Wie lange nach dem Abschleppen kann es dauern, bis man die Rechnung bekommt?

Bis einschließlich 31.12.2017, 24Uhr, denn erst am 01.01.2018, 0Uhr tritt die Verjährung ein.

Champi19 
Beitragsersteller
 05.03.2014, 13:50

wenn ein strafzettel erst nach über 3 Monaten zugeschickt wird ist er nicht mehr gültig. So ist es nun mal.

Ich meinte nämlich nicht, wann ich den nicht zahlen brauch wenn ich ihn zugeschickt bekommen habe, sondern die tatsache, wann ich ihn nicht mehr bezahlen muss, nachdem er nicht in einem bestimmten zeitraum zugestellt wird

alptraum0815  05.03.2014, 16:42
@Champi19

wenn ein strafzettel erst nach über 3 Monaten zugeschickt wird ist er nicht mehr gültig.

Da liegst du falsch, denn die absolute Verjährung beträgt 2 Jahre!

Champi19 
Beitragsersteller
 08.03.2014, 00:42
@alptraum0815

Dir ist schon bewusst, dass es sich dabei um ne OWI handelt und da das StVG gilt? Wenn ja, dann ließ mal § 26, nach 3 Monaten sind diese verjährt.

wo du hier die 2 Jahre herbekommst versteh ich nicht. regelmäßig sind es 3 Jahre, ab und an bei Bildern usw. 5 und manchmal sogar 30... 2 habe ich nicht gelernt. ^^

Champi19 
Beitragsersteller
 08.03.2014, 00:54
@Champi19

wie auch immer, eben weil es bei owis so eine "ausnahme" gibt, wollte ich mal wissen ob es da sowas auch geben kann. nun weiß ich bescheid, warte und hoffe, dass die mich vergessen haben zwischen den ganzen abgeschleppten Autos.

Champi19 
Beitragsersteller
 09.03.2014, 19:16
@user3096

gut, da ich mich gern belehren lasse, danke! Wieder was dazu gelernt.

Die regelmäßige Verjährung beträgt 3 Jahre (§195 BGB)

Champi19 
Beitragsersteller
 04.03.2014, 15:20

dass die allgemeine Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt weiß ich eben auch, aber wie der Name schon sagt ist das allgemein. wäre schön gewesen wenn es da auch eine Ausnahme geben würde :D

so wie du das beschreibst, war das ein privater Abschleppdienst, denn die, die für die Polizei (das Ordnungsamt) abschleppen, die schleppen nur an bestimmte Plätze ab. Somit handelt es sich um eine ganz normale Firma und kein Bußgeld, also Verjährung endet am 01.01.2018. Bei diesen Abschleppdiensten dauert die Rechnung immer länger, da sie erst eine Halterabfrage machen müssen und das dauert

Crack  04.03.2014, 16:20
also Verjährung endet am 01.01.2018

Dann aber schon mit Beginn dieses Tages, also um 0Uhr. :)

Werden diese Kosten nicht beim abholen des KFZ fällig?

Champi19 
Beitragsersteller
 04.03.2014, 15:20

Eigentlich kenn ich das auch so, aber hier werden die autos nur von einem parkplatz sozusagen ans andere Ende der Stadt gestellt und abholen kann man die einfach so, weil die am Straenrand stehen, deswegen wollte ich wissen, ob da sowas ähnliches gilt wie bei Strafzetteln.

FGO65  04.03.2014, 15:23
@Champi19

Vielleicht ist dieser "Service" bei euch ja kostenlos :-)

Champi19 
Beitragsersteller
 04.03.2014, 15:32
@FGO65

Das wäre ziemlich gut, gab hier wohl schon des öfteren auch nach 1 Jahr keine Rechnung :)