Konto nicht gedeckt am Tag der Abbuchung. Der eigentliche Tag der Abbuchung war aber Tage vorher. Jetzt Mahnung. Ist das Korrekt?
Hallo allesamt,
meine Problem bzw. das was ich wissen möchte:
Mein Fitnessstudio hat mir eine Mahnung gesendet mit der Angabe, dass der Lastschrifteinzug nicht erfolgreich durchgeführt werden konnte. Auf der Mahnung steht, dass der Beitrag zum ersten jeden Monats fällig ist. Dieser war aber ein Samstag (September) und mein Konto war zu diesem Zeitpunkt nachweislich gedeckt. Am am 03.09 (Montag) kam es also dazu, dass mein Konto nicht gedeckt war wegen weitern Zahlungen (Miete etc.) und am selben Tag wollte mein Gym abbuchen. Da ich es frech finde, dass ich direkt eine Mahnung bekommen, obwohl ich eine gute Beziehung pflege mit der Studioleitung und Personal, möchte ich mich schlau machen, ob das so gültig ist.
Konkrete Frage:
Ist es zulässig, dass ich eine Mahnung bekommen, obwohl am vereinbarten Zahltag mein Konto ausreichend gedeckt war?
Ich verstehe natürlich die Angelegenheit mit Wochenende etc.. Wieso es mich ärgert kommt nun:
Da mein Konto am Tag der Abbuchung nicht gedeckt war, musste das zurück gebucht werden. Klar, Mehraufwand und so ist blöd. Ich habe mich im Internet erkundet und recht schnell ein Artikel aus dem Jahr 2017 gefunden, in dem geschrieben steht, dass die Rücklastschriftgebühr nicht mehr als 10€ kosten darf.
Aber genau das ist der Fall bei mir. Das Gym stellt mir also 10€ in Rechnung, weil mein Konto nicht gedeckt war an einem Tag an dem es für das Gym nicht gedeckt sein muss.
Wie gesagt, ich finde das sehr frech, da das zum ersten Mal geschehen ist. Ich bin noch nicht dazu gekommen die Studioleitung persönlich darauf anzusprechen, werde es aber direkt tun, sobald ich sie sehe. Deswegen wäre es gut, wenn ich hier ein klares Bild vermittelt bekommen, ob das alles korrekt ist oder ich doch recht habe und diese 10€ Rücklastschriftgebühr nicht zahlen muss oder überhaupt eine Gebühr zahlen muss, da wie gesagt am 01. mein Konto ausreichend gedeckt war.
Danke vorab für hilfreichen Antworten oder Ratschläge.
Mit besten Grüßen
5 Antworten
Deckung ist ein weiter Begriff, relevant ist der Tag der Wertstellung, dazu aus Wiki: https://de.wikipedia.org/wiki/Wertstellung
"Transparenz der Kontosalden
Wenn Kreditinstitute auf Kontoauszügen, im Online-Banking oder an Geldautomaten Buchsalden anzeigen, kann dies dazu führen, dass der Kunde Gelder abhebt, die zwar buchungsmäßig, aber noch nicht valutarisch dem Konto gutgeschrieben sind. Deshalb ist es dem BGH zufolge unzulässig, wenn Kreditinstitute den Buchsaldo am Geldautomaten anzeigen.[7] Damit verletzen die Kreditinstitute ihre vertraglichen Pflichten aus einem Girovertrag, wenn sie Kontoinhabern insbesondere jeweils in den letzten Tagen des Monats auf Kontostandsabfragen am Geldautomaten unrichtige Auskünfte über den Stand ihrer Girokonten erteilen (§§ 676f, § 675 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 666 BGB). Diese Irreführung von Kunden sei ohne weiteres vermeidbar, entweder durch aufklärende Hinweise oder durch (teilweisen) Verzicht auf den zusätzlichen Kundenservice einer automatisierten Auskunft über den Kontostand. Die Kontostandsauskunft am Geldautomaten sei dem BGH zufolge durch die Anzeige von Rentenzahlungen vor ihrer Wertstellung als Guthaben so eingerichtet, dass viele Kunden bei einer Kontostandsabfrage irregeführt werden können. Die Kunden könnten durch diese Kontostandsauskunft veranlasst werden, durch ungewollte Kontoüberziehungen Kreditleistungen der Banken in Anspruch zu nehmen, die sie bei zutreffender Kontostandsangabe nicht in Anspruch genommen hätten. In Fortführung dieser Rechtsprechung entschied dann der BGH im Jahre 2007, dass Kontoauszüge irreführend sind, wenn der Kontosaldo auch nicht „wertgestellte“ Beträge enthält, über die bis zur Wertstellung noch nicht ohne Belastung mit Sollzinsen verfügt werden kann, selbst wenn die einzelnen Kontoumsätze die unterschiedliche Wertstellung anzeigten.[8] "
Das sieht nach einem solchen Fall aus. Dein Kontostand scheint ausreichend hoch gewesen zu sein, aber der Tag der Wertstellung passte nicht. Sollte das der Fall sein, dann hat das Studio damit nichts zu tun.
Vielen Dank für deinen Beitrag!
10 Euro ist nicht wenig, das stimmt und ich finde es auch blöd, wenn so viel für die Rücklastschrift berechnet wird. Aber das wird wohl auch so irgendwo in den AGBs des Fitnessstudios drinstehen.
Was mich allerdings mehr ärgern würde ist, dass die Bank die Lastschrift offensichtlich zurückgegeben hat, obwohl das wahrscheinlich ein einmaliger Ausnahmefall war, dass das Konto geringfügig überzogen war. Dort würde ich mal vorsprechen. Ob sowas zurückgegeben wird, liegt im Ermessen des Geschäftsstellenleiters und dieser weiß, dass die Rückgabe von derartigen Lastschriften oftmals mit einem nicht unerheblichen Mehraufwand/Mehrkosten für den Kunden verbunden ist.
Danke auch dir für deinen Beitrag!
Samstag sind keine Bankenarbeitstage also wird erst am folgenden Bankenarbeitstag der Auftrag ausgeführt, das war also Montag. Du hättest also damit rechnen müssen, das Montag neben den anderen Verbindlichkeiten auch das Fitnessstudio abbucht. Den Tag vorher(Freitag) darf das Studio nicht abbuchen, das ist rechtlich nicht möglich.
Bei Überbuchungen geben einen Banken häufig 1-2 Tage Zeit, das Konto auszugleichen das nennt sich geduldete Überziehung, auch das hättest du in Anspruch nehmen können und dein Konto rechtzeitig ausgleichen können. Wenn du keine Geduldete Überziehung bekommen hast, und der Auftrag gleich zurückgebucht wurde, hast du entweder schonmal ärger mit deiner Bank gehabt oder ein P-Konto.
Dein Fitnesstudio hat dir bestimmt keine 10 € Mahngebühren aufgedrückt sondern 2-3 € und zusätzlich die Kosten die durch die Rückbuchung entstanden sind. ja das Kostet. Häufig liegt das zwischen 3 und 6 € und diese Kosten kann das Studio von dir fordern.
Im übrigen entsehen die Rückbuchungskosten auf beiden Seiten, also wird auch deine Bank mit der nächsten Quartalsabrechnung entsprechend Geld bei dir abziehen.
Die Bank bucht den Betrag zurück, der der Nichtdeckung entspricht. Wer die Nichtdeckung höher gewesen, währ eventuell die Miete zurückgebucht worden, also sei froh, das es nur das Studio war und zahl das.
Danke für dein Kommentar!
Was ist ein P-Konto? Ich habe eine Kontowecker eingestellt und als ich die Nachricht erhalten, dass mein Konto nicht mehr gedeckt ist sondern sogar im Minus ist habe ich direkt reagiert und entsprechend Geld eingezahlt. Das war am selben Tag.
Also verstehe ich das Richtig. In der Mahnung sind zwei Angaben zum Rückstand aufgeführt. Als erstes der Mitgliederbeitrag (dazu das Datum 01.09) und als zweites die Rücklastschriftgebühr (Datum vom 06.09) Am 03.09. kam es zu der Situation dass ich im Minus war. Von einer Mahngebühr steht da leider nix. So versteh ich nicht wie hoch die eigentliche Mahngebühr ist.
Das Konto muss nicht am vereinbarten Faelligkeitstermin ausreichend gedeckt sein sondern ab diesem Tag. Die Lastschrift kann dann durchaus auch erst spaeter erfolgen.
Dankesehr!
Das Konto wäre am 3. so oder so ins Minus abgerutscht. Wenn das Guthaben geringer ist als die zu tätigenden Zahlungen, ist das unvermeidlich und die Reihenfolge der Zahlungen relativ egal.