Kann Abschleppkosten nicht auf einen Schlag zahlen

9 Antworten

Du musst einen bestimmten Betrag zahlen. Den musst du an die Stadt bezahlen, die ja auch beim Abschleppunternehmen alles für dich ausgelegt hat.

Ratenzahlung: Ob die Stadt dir Ratenzahlung gewährt, das kannst du mit Sicherheit nur bei der Stadt an der entsprechenden Stelle erfahren. Nur dort wird darüber entschieden. Die Frage hier, das ist fast so, als würdest du in der ächsten Stadt im Schuhgeschäft fragen, ob dir dein Metzger um die Ecke Kredit gibt. Kurz .. frage bei der Stadt nach.

Nur am Rande noch .. in der Regel wird aber Ratenzahlung gewährt, wenn man plausibel machen kann, dass die Zahlung in einem Betrag nicht machbar ist.

Bzgl. des Verwarnungsgeldes (15 Euro) sowie der Kosten des Verfahrens (45 Euro) hast du bei entsprechenden wirtschaftlichen Verhältnissen einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlungserleichterungen (Stundung, Ratenzahlung). Siehe dazu § 18 und § 93 OWiG. Hier ein Link zum OWiG:

http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/BJNR004810968.html

Ob dies auch für den Betrag von 188 Euro gilt, welche die Behörde für das Abschleppen auslegen musste, entzieht sich derzeit leider meiner Kenntnis. Ich vermute, dass dieser Betrag zu den Kosten des Verfahrens gehört und für diesen daher ebenfalls Zahlungserleichterungen in Anspruch genommen werden können.

Wende dich also an die Vollstreckungsbehörde (das ist die, die dir den Bescheid geschickt hat) und beantrage unter Offenlegung deiner wirtschaftlichen Verhältnisse eine Zahlungserleichterung. Rufe am Besten zunächst dort an.

Frag bei der Stadt nach, da arbeiten auch Mitarbeiter mit menschlichen Zügen, und einem Entgegen kommen. Wenn man die finanzielle Lage dort schildert, sollte es klappen.

Da wirst du beim Abschleppunternehmen und den Behörden selbst nachfragen müssen. Jeder handhabt das anders. LG

Ich habe mir überlegt eine RATENZAHLUNG zu vereinbaren , aber weiß nicht ob es möglich ist und wenn ja wo liegt der MINDESTBETRAG.

Hierfür wendest du dich am Besten an den Zahlungsempfänger, also dem Abschleppunternehmen...

So viel von mir dazu...

lg, jakkily

JotEs  10.03.2015, 05:57

Siehe meinen Kommentar zur Antwort von "Isolated".