Fahrzeug beschlagnahmen trotz ABE?
Schön guten Abend,
mir ist heute was seltsames passiert und zwar wurde ich heute von Zivil Polizisten kontrolliert. Ihnen ist aufgefallen das bei meinem BMW e46 Compact BJ. 2002 US-Licht an ist okay das ist mein Verschulden.. hätte ich kodieren sollen. Naja nichts desto trotz habe ich nur einen neuen Endschalldämpfer nachgerüstet von Bastuck mit einer ABE (Blaues Zettelchen von der Drecke wo genau drin steht das der Endschalldämpfer für meinen BMW zugelassen ist) daraufhin haben die Polizisten durch ihr Unwissen nicht akzeptiert und somit einen Messung durchgeführt mit ihrem Dezibelmesser im Fahrzeugschein steht drin 79 Dezibel mit original Auspuff ist doch dann klar das der Sportentschalldämpfer lauter ist und die ABE doch eigentlich ausreicht oder liege ich da falsch? Durch der Messung der Polizisten war ich wohl bei 90 Dezibel bei 3000 Umdrehungen (haben direkt am Endrohr gemessen) trotz aller Versuche den Polizisten zu sagen das es ausreicht wurde mein Wagen beschlagnahmt und abgeschleppt.. stehe ich im Recht? Oder nicht? Muss ich jetzt die Rechnung fürs abschleppen bezahlen und eventuell mit Bußgeld rechnen? Und bekomme ich eine anzeige? Haben irgendwas davon geplappert.. bitte um dringende und hilfreiche Antworten, danke im Voraus!!!
4 Antworten
JA diese laute Krawallnudel gehört aus dem Verkehr gezogen und eine ABE ist kein Freibrief übersteigt das mit dem LÄRM Grenzen so ist die ungültig weil viel zu laut mit 90 dB selbst Sportwagen ist bei 75 dB ENDE .
Wer einen zu lauten Auspuff an seinem Auto verbaut hat, der muss mit einem Bußgeld rechnen.
Laut TÜV ist alles, was 74 dB überschreitet unzulässig.
Eine Ausnahme stellen Sportwagen dar, bei denen generöse 75 dB erlaubt sind.
Zum Vergleich: Das entspricht ungefähr der Lautstärke eines Staubsaugers.
Das meine ich ja kompletter Schwachsinn das alles über 74 DB unzulässig sei.. @RefaUlm
Nun einen normalen i30 wirst du niemals mit so ein lauten Anlage auf öffentlichen Straßen bewegen dürfen. Deswegen ist so ein 318 auch keine Grundlage für Tuning 😉👍
Laut TÜV ist alles, was 74 dB überschreitet unzulässig.
So eine Aussage ist nur in Bezug auf eine standartisierte Messmethode mit standartisieren Abstand sinnvoll. Bei KFZ wird als Abstand normalerweise 7m genommen.
Sportwagen? Ich bitte Sie in meinem Fahrzeug Brief steht drin 79 DB beim Original ESD sprich dann wäre dieser auch unzulässig???? Die Logik hinter ihrer Aussage verstehe ich nicht.. der Auspuff ist trotz Umbau überhaupt nicht laut im Vergleich zu anderen Autos die bestimmt mehr DB nachweisen als mein BMW 318ti nichts desto trotz wurde die Messung direkt am Endrohr durchgeführt wo ich mir denke das die bei der Dekra eine gewisse NORM haben um diese Messung durchzuführen und die Messung der Polizei kompletter Schwachsinn wahr warum auch immer
Ändert nichts an meiner Aussage! Dadurch das deine AGA erheblich lauter als die eingetragenen und erlaubten 79 DB ist verliert dein Kübel seine ABE wodurch die keinen versicherungsschutz mehr hat und deine Karre an Ort und Stelle stillgelegt wird, was die freundlichen Herren von der Rennleitung auch zu Recht getan haben!
Da Du jetzt sowieso einen Rechtsanwalt brauchst, solltest Du ihn direkt aufsuchen und nicht erst warten, bis die Post angekommen ist.
Eine Lärmmessung direkt am Endrohr erscheint mir seltsam. Bei anderen Lärmmessungen wird in festgelegtem Abstand und aus festgelegten Winkeln gemessen, ich weiß aber nicht, welches Verfahren für Autos vorgeschreiben ist.
90db bei praktisch Null Abstand ist nicht extrem viel. Da ist jeder Pupsmotorrollersportauspuff lauter und gegen die Dinger wird bekanntlich nix unternommen.
Das hat was mit der eingetragenen DB Zahl zu tun die im Fzg Schein steht! Wird diese überschritten wird das Fzg stillgelegt egal ob Moped oder Pkw!
Und die Polizisten haben meiner Meinung nach sowieso keine Ahnung gehabt und haben mir irgendwas von Führerschein weg erzählt und auf meine Frage wie die denn da überhaupt messen richtig frech geantwortet mit sie wissen wohl was die da machen
Danke für die schnelle Antwort, da ich fahr Anfänger bin kenne ich mich sowieso nicht so gut aus mit Autos etc.. aber beim Kauf meines Endschalldämpfers war die E Genehmigung schon dabei und die haben das auto jetzt beschlagnahmt um alles prüfen zu lassen da die selbst keine Ahnung hatten..
Dein Auto hat einen im Fahrzeugschein festgelegten DB Wert der angibt wie laut dein Auto am Auspuff sein darf! ABE hin oder her, wenn dieser Wert überschritten wird ist das Teil nicht zulässig und in deinem Fall war das mehr als eindeutig!
Lass mich raten, das ist irgend ein 316i-320i?
US-Licht (vermutlich dauerhaft durchgehend eingeschaltete Blinker) ist in Deutschland verboten und ein Eingriff in die Funktion der Lichtanlage des Pkw in der Hinsicht verboten!
Du bist derjenige der sich falsch verhalten hat, nicht die Polizisten. Es ist deren Job solche "Helden" wie dich aus dem Verkehr zu ziehen. Das die deinen Wagen abgeschleppt haben war richtig, denn deine AGA war dadurch nicht zulässig, was dazu führt das deine ABE erlischt. Die Kosten wirst du zahlen müssen und den Wagen darfst du dann erstmal dem TÜV vorführen jedoch ohne deinen ESD und in Zukunft muss der ab bleiben wenn du nicht wieder riskieren willst das dein Wagen bei einer erneuten Kontrolle wieder an Ort und Stelle stillgelegt wird!
Dezibelmesser im Fahrzeugschein steht drin 79 Dezibel mit original Auspuff ist doch dann klar das der Sportentschalldämpfer lauter ist und die ABE doch eigentlich ausreicht oder liege ich da falsch?
Ja du liegst hier falsch ! Die db angaben im Fahrzeugschein zählen .
stehe ich im Recht? Oder nicht?
Nein , die Polizisten haben Recht ! Bei der Messung wurde Festgestellt das deine Abgasanlage zu laut ist . Das Fahrzeug wurde sichergestellt .
Muss ich jetzt die Rechnung fürs abschleppen bezahlen und eventuell mit Bußgeld rechnen? Und bekomme ich eine anzeige?
Bußgeld . Abschleppen , Gutachten . Die Anzeige hast du schon , kein Bußgeld ohne Anzeige .
Beim Hyundai i30N sind serienmäßig unglaubliche 109 DB eingetragen!