Abschlagszahlung Mietwohnung

3 Antworten

Es wäre dann ok, wenn der jeweils abzulösende Betrag sich immer vermindern würde - schließlich werden auch Waschmaschine und Ceranfeld .... immer älter.

Du brauchst dich auch nicht verarscht zu fühlen, dir gehört ein Teil der Sachen - eben zusammen mit den anderen WG-Mitgliedern (gemeinschaftliches Eigentum). Und warum sollte die Hauptmieterin ihren Anteil nicht auch an den nächsten weitergeben gegen Entgeld/Abschlag.....

Ziehst du mal aus, gibt du deinen Anteil auch an einen Nachfolger weiter... Wo ist das Problem?

Climax89 
Beitragsersteller
 12.08.2013, 09:09

Propleme gibts da keine. Die sache ist nur die man stellt hier eine Frage weil man die Sachlage über etwas nicht weiss und Rat sucht. Finde die Gehässigkeit hier manchmal echt schlimm :-(

Danke für die Antwort

angy2001  13.08.2013, 07:13
@Climax89

gern geschehen.

Kommt darauf an was dazu im Vertrag steht.

Die haben wohl doppelt kassiert.

Deine Zahlung war sicher kein Abschlag sondern Abstand und Du hast diese Dinge erworben. Diese können aber nicht nochmal verkauft werden.

Möglicherweise haben beide diese Dinge je zur Hälfte bezahlt (sich die Anschaffungskosten also geteilt) und jede hat für sich ihren Anteil vom Nachmieter gefordert. Damit würde Dir sozusagen nur die Hälfte dieser Gegenstände gehören (Du wärst Miteigentümer). Bei Auszug holst Du Dir eben Deinen Anteil vom Nachmieter wieder zurück ;) dann war es für alle ein Geschäft...

Alles Gute!

Falls meine Antwort hilfreich war, bewerte diese bitte. Besten Dank!

irgendeiner hat hier falsch gespielt..der abschlag bedeutet dass du die sachen erworben hast. ausser es wurde hier eine nutzungsgebühr(ungewöhnlich) im mietvertrag vereinbart. da würde ich mal nachhaken..