Abschlagszahlung Mietwohnung
Hallo,
ich muste bei meinem Einzug in meine Wg der Mieterin die ausgezogen ist einen Abschlag bezehalen für Waschmaschine Cerankochfeld etc.
Nun verlangt die Hauptmieterin die bald auszieht vom Nachfolger auch einen Abschlag. Somit haben beide ihre Kosten teilweise erstattet bekommen.
Nur wieso muss man bzw ich überhaupt einen Abschlag bezahlen wenn ich dann nicht Besitzer der Sachen bin? oder bin ich das und sie dürfte gar nichts mehr vom neuen Mieter verlangen ?
Schließlich habe ich diese Sachen bezahlt und wenn ich ausziehe bekomme ich ja auch nichts mehr oder darf die Waschmaschine mitnehmen. Da hat die Neue Hauptmiterin sicher was dagegen wenn sie genauso wie ich einen Abschlag bezahlt hat.
Aber ich muss sagen ich fühle mich irgendwie ver....
Ist das alles so rechtens oder gehören die Sachen doch mir ?
3 Antworten
Es wäre dann ok, wenn der jeweils abzulösende Betrag sich immer vermindern würde - schließlich werden auch Waschmaschine und Ceranfeld .... immer älter.
Du brauchst dich auch nicht verarscht zu fühlen, dir gehört ein Teil der Sachen - eben zusammen mit den anderen WG-Mitgliedern (gemeinschaftliches Eigentum). Und warum sollte die Hauptmieterin ihren Anteil nicht auch an den nächsten weitergeben gegen Entgeld/Abschlag.....
Ziehst du mal aus, gibt du deinen Anteil auch an einen Nachfolger weiter... Wo ist das Problem?
gern geschehen.
Kommt darauf an was dazu im Vertrag steht.
Die haben wohl doppelt kassiert.
Deine Zahlung war sicher kein Abschlag sondern Abstand und Du hast diese Dinge erworben. Diese können aber nicht nochmal verkauft werden.
Möglicherweise haben beide diese Dinge je zur Hälfte bezahlt (sich die Anschaffungskosten also geteilt) und jede hat für sich ihren Anteil vom Nachmieter gefordert. Damit würde Dir sozusagen nur die Hälfte dieser Gegenstände gehören (Du wärst Miteigentümer). Bei Auszug holst Du Dir eben Deinen Anteil vom Nachmieter wieder zurück ;) dann war es für alle ein Geschäft...
Alles Gute!
Falls meine Antwort hilfreich war, bewerte diese bitte. Besten Dank!
irgendeiner hat hier falsch gespielt..der abschlag bedeutet dass du die sachen erworben hast. ausser es wurde hier eine nutzungsgebühr(ungewöhnlich) im mietvertrag vereinbart. da würde ich mal nachhaken..
Propleme gibts da keine. Die sache ist nur die man stellt hier eine Frage weil man die Sachlage über etwas nicht weiss und Rat sucht. Finde die Gehässigkeit hier manchmal echt schlimm :-(
Danke für die Antwort