Abschlagszahlung bei Kündigung in der WG?
Hallo liebe Community,
Ich bin vor ca. ein bisschen über einen Monat in eine WG gezogen und habe hierzu einen Untermietvertrag unterschrieben. Nun hing aber vor 2 Tage eine Kündigung bei mir an der Zimmertür, dass ich bis zum 31.12 auszuziehen habe. Ich hab eine Abschlagzahlung von 350 Euro an den Vormieter damals bezahlt für Küche, Waschine und so. Jetzt weigert sich ab mein Mitbewoher mir diese auszuzahlen und hat auch nicht vor diese von meinem Nachmieter einzufordern. Kann man da irgendwas machen? Ich hoffe auf hilfreiche Anworten.
Liebe Grüße aus dem Norden!
8 Antworten
ist fraglich, ob die Kündigung wirksam ist. Stichwort "Kündigungsfrist"
- wenn Du Dinge gekauft hast, dann gehören sie Dir. Du kannst sie mitnehmen. Wenn Du sie nicht brauchst/haben willst, kannst Du sie weiterverkaufen.
Das Stichwort muss hier Kündigungsgrund heißen. Kündigungsfrist ist zweitrangig.
Eine Waschine ist wohl die Waschmaschine. Hattest Du diese jetzt zur alleinigen Nutzung? Gleiches für die Küche.
Wenn ja, nimmst Du die Sachen mit oder verhökerst sie über quoka, ebay etc. Wenn nicht, hast Du wohl ziemlich Pech gehabt.
Dass Du gleich wieder ausziehen musst, kommt sicher auch nicht von ungefähr. Da wird es Gründe geben. Falls die Sachen zur gemeinsamen Nutzung sind, kannst Du das Geld wohl abschreiben. Man hat Dich reingelegt und ob Du einen anteiligen Rückzahlungsanspruch hast oder nicht, müßte erst einmal aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen geklärt werden.
Wenn nicht, verbuche es am besten als Lehrgeld und lass Dich künftig nicht mehr auf so komische Forderungen ein.
Ja, nicht ausziehen.
Hast Du einen Vertrag, dass Dir mit der Abschlagszahlung ein Teil der Küche etc. gehört bzw. deren Nutzung erlaubt ist. Dann könntest Du die Nutzung für die späteren Bewohner daraufhin einschränken.
Und: Ist die Kündigung so kurzfristig möglich?
Hilfreich wäre beispielsweise zunächst eine Klarstellung deines aktuellen Mieterstatus. Vermutlich hat der Hauptmieter als dein Vermieter eine Kündigung an deine Tür gehängt. Die kannst du unbeachtet lassen, weil sie dir nicht zugestellt wurde. Willst du der Kündigung folgen (so sieht es hier aus), dann ist die Problematik Abschlagszahlung getrennt von der Kündigung zu betrachten. eine Beteiligung an der Anschaffung von Kücheneinrichtung und Waschmaschine durch "Abschlagszahlung" an den Vormieter ist schon eine vertraglich windige Sache, in die du aber eingewilligt hast. Was dein "Mitbewohner" (vermutlich dein Vermieter) mit der Beitreibung einer Abschlagszahlung von einem möglichen Nachmieter zu schaffen haben soll bleibt unerklärlich. Du hast dem Vormieter 350€ gezahlt ohne Mithilfe des Vermieters, nehme ich mal an.
Wenn du einen Abschlag gezahlt hast, ist hoffentlich vertraglich geklärt wofür. Durch den Abschlag gehören diese Dinge dir, es sei denn, der Abschlag wurde von allen Mietern anteilig bezahlt. Ist das nicht der Fall, nimm dir die Sachen mit, denn es sind deine.