Abrechnungen Heizöl und Wasser - wie lange aufbewahren?
Ich hätte mal eine Frage: Wir haben 2018 - wie lange muss ich Abrechnungen für Heizöl (also Peilungen, Rechnungen, Verbrauche etc) Strom und Wasser aufbewahren, also dokumentieren können?
Die Frage ist die, weil sich meine Mutter aus welchem Grund auch immer in den Kopf gesetzt hat, Abrechnungen aus den späten 80ern und den 90ern auf Richtigkeit hin zu prüfen und verständlicherweise gerade "am Rad dreht".
Stimmt das hier mit 10 Jahren Aufbewahrungsfrist (meinetwegen auch 15 Jahre)?
1 Antwort
Für Privathaushalte gilt eine 2-jährige Aufbewahrungspflicht, jedenfalls bei steuerlich relevanten Rechnungen. Diese beginnt dann aber auch erst bei Einreichen der Steuererklärung, nicht etwa bei Zustellung oder dem Ende des Abrechnungszeitraums.
Auf der sicheren Seite bist du, wenn du solche Unterlagen ca. 5 Jahre aufbewahrst.
Ältere Abrechnungen können allenfalls zu statistischen Vergleichen herangezogen werden. Ein Abrechnungsfehler ist aber nicht mehr einklagbar. Länger als 10 Jahre muss niemand solche Rechnungsunterlagen aufbewahren, auch nicht z. B. der Vermieter. Eine "Prüfung" dürfte damit schwierig werden.
Siehe z. B. auch hier:
Das steht dort auch dabei, und ich hab es oben auch geschrieben.
Danke für den Link - aber das betrifft anscheinend Unterrnehmen, wie sieht das bei Privatpersonen aus?