Abrechnungen Heizöl und Wasser - wie lange aufbewahren?

1 Antwort

Für Privathaushalte gilt eine 2-jährige Aufbewahrungspflicht, jedenfalls bei steuerlich relevanten Rechnungen. Diese beginnt dann aber auch erst bei Einreichen der Steuererklärung, nicht etwa bei Zustellung oder dem Ende des Abrechnungszeitraums.

Auf der sicheren Seite bist du, wenn du solche Unterlagen ca. 5 Jahre aufbewahrst.

Ältere Abrechnungen können allenfalls zu statistischen Vergleichen herangezogen werden. Ein Abrechnungsfehler ist aber nicht mehr einklagbar. Länger als 10 Jahre muss niemand solche Rechnungsunterlagen aufbewahren, auch nicht z. B. der Vermieter. Eine "Prüfung" dürfte damit schwierig werden.

Siehe z. B. auch hier:

https://www.haufe.de/finance/buchfuehrung-kontierung/aufbewahrungsfristen-welche-unterlagen-vernichtet-werden-koennen_186_432446.html

nillenseer 
Beitragsersteller
 06.01.2018, 16:47

Danke für den Link - aber das betrifft anscheinend Unterrnehmen, wie sieht das bei Privatpersonen aus?

Traconias  06.01.2018, 17:27
@nillenseer

Das steht dort auch dabei, und ich hab es oben auch geschrieben.