Fiktive Reperaturkostenabrechnung bei Haftpflicht
Hallo Community,
Hintergrund: Beim Balkon Weißeln hat mein Motorrad Farbe abbekommen, was nun über die Haftpflicht des Verursachers abgerechnet wird. Ich hatte bereits hier eine Frage zum Ablauf eines Gutachtens bei einem Haftpflicht-Schaden gestellt:
Nun war der Gutachter da und hat seinen Schaden bemessen. Sein Gutachten besteht aus zwei Positionen (Siehe auch Anhang):
- Ersatzteile: 648,98€
- Stundenlohn für Politur & Ersatzteil-Einbau: 380,32€
Nun weiß ich, dass ich eine "fiktive Reperaturkostenabrechnung" machen kann, sodass ich keine Werkstattrechnungen einreichen muss, sondern das Geld ausbezahlt bekomme.
Aber ich habe auch gelesen, dass davon die Mehrwertsteuer abgezogen wird. Die Artikel die ich dazu im Web gefunden habe, waren für mich als Leihe allerdings wenig verständlich. Daher meine Fragen:
- Wird von dem Gesamtbetrag (1029,30€) nun die kompletten 19% Mehrwertsteuer abgezogen, oder nur vom Stundenlohn? Die Argumentation ist ja, dass bei der fiktiven Abrechnung keine Mwst. anfällt, weil man es z.B. selbst macht. Aber wenn ich die Ersatzteile kaufe, fällt sehr wohl Mwst. an.
- Kann ich mir die Kosten für den Stundenlohn ausbezahlen lassen (weil ich es selbst mache), aber gleichzeitig die Rechnungen für die Ersatzteile einreichen?
- Wann bekomme ich das Geld bei der fiktiven Abrechnung? Ist das innerhalb von wenigen Tagen auf meinem Konto, oder dauert dass mehrere Wochen/Monate?
2 Antworten
Für die Teile kannst Du Rechnungen einreichen, dann wird die Mehrwertsteuer auch nicht abgezogen.
Du kannst auch die fiktive Rechnung einreichen, Betrag ohne Mehrwertsteuer kassieren und dann gegen Rechnung die Mehrwertsteuer der Teile geltend machen.
Du kannst auch eine fiktive Rechnung der Vertragswerkstatt einreichen und später die Mehrwertsteuer der Rechnung vom billigen Schrauber geltend machen.
Du kriegst halt immer nur das an MwSt, was Du bezahlt hast. Aber bei der dritten Variante bleibt ja trotzdem noch echtes Geld über!!!
Genau so solltest Du es machen. Vor allem Dich wie ein Schnitzel freuen. Ich habe bei meinem letzten Schaden erst 1600 Euro bekommen und dann nochmal 180 Euro Mehrwertsteuer als ich die Rechnung von meinem Schrauber eingereicht habe. Und ich habe alles machen lassen, keinen Finger gerührt.
Mir sind fast 700 übergeblieben.
Ich würde allerdings der Versicherung schon imVorfeld sagen, dass Du zusätzlich noch Mehrwertsteuer geltend machen willst.
Ok, vielen Dank. Deine Antwort hat mir sehr geholfen. So werde ich es machen.
Es ist sogar möglich, den Betrag ohne MWSt geltend zu machen, alle Teile gebraucht (oder noname) und billig zu kaufen und dann für die Gebrauchteile die Mehrwertsteuer zu verlangen.
1. Die MwSt wird komplett abgezogen. Sowohl auf Stundenlohn, als auch für die Ersatzteile. Denn Du willst ja keine Rechnungen einsenden, sondern das Geld für Dich behalten.
Reichst Du Rechnungen für Ersatzteile ein, bekommst Du die MwSt. dafür nachbezahlt.
2. Ja das kannst Du. Aber Du bekommst dann sehr wahrscheinlich weniger, denn der Gutachter hat sicher einen Facharbeiterlohn berechnet. Da Du kein Facharbeiter bist, steht Dir ein Stundenlohn von 10 bis 12 Euro/Stunde zu. Je nachdem was die Versicherung akzeptiert.
3. Da mußt Du die Versicherung fragen. Akzeptiert die Versicherung das Gutachten, sollte aber schnell ausbezahlt werden.
Wie wäre dann der Ablauf?
1. Ich melde mich bei der Versicherung und beantrage die fiktive Abrechnung
2. Ich bekomme das Geld (ohne Mwst.) auf mein Konto
3. Freue mich wie ein Schnitzel
4. Bestelle die Teile (sagen wir der Einfachheit halber für 100€)
5. Schicke der Versicherung die Rechnung und bekomme nochmals 19€?