Betriebskosten, Verbrauch nach dem Tod der Mieterin?

5 Antworten

Wieso? Die AR für 2015 kann doch, wenn es kalendarisch zugeht, bis zum 31.12.2016 zugestellt werden.

Und jeder Mietgegenstand muß ja auch im Winter geheizt werden, so jedenfalls die Gerichte hier bei uns. Und ob die Ventile öffnen bei Frost, weiß jeder Mieter.

Und welche Urteile gibt es, für das Fehlverhalten? Leider ist die Frage etwas dünn.

RobinFre 
Beitragsersteller
 07.06.2016, 14:33

D.h. 3 Monate für 2014 sind Sache des Vermieters und 2 Monate für 2015 sind ordnungsgemäß zugestellt? Es handelt sich um Thermostatventile, die ja voll geöffnet sein müssten, um den Heizungsverbrauch zu rechtfertigen.

schleudermaxe  07.06.2016, 14:37
@RobinFre

Warum voll, im fünften Gang? Die öffnen bei Frost von ganz alleine. Zudem sind die Grundkosten ja über die Fläche zu verteilen.

Ob ein Vermieter verfristet hat, kann ich aus der Frage nicht ersehen. Solche Angaben fehlen eben.

Und eine Trennung bis Todestag/nach Todestag ist ja nicht möglich.

Eine Abrechnung hat zwingend ohne Wenn und Aber 12 Monate zu betragen.

anitari  07.06.2016, 16:06
@RobinFre

D.h. 3 Monate für 2014 sind Sache des Vermieters

Nein, des Mieters bzw. seines Rechtsnachfolgers (Erbe). Und das bis Ende des Nutzungszeitraumes.

Angeblich gibt es sogar einen gemessenen Verbrauch von Heizkosten, was offensichtlich falsch ist.

Und das kannst Du nachweisen? Ob Du zwei Wohnungen bewohnt hast oder auch nicht, kannst Du gar nicht beweisen, genauso wenig, dass Du die Heizungen nicht aufgedreht hast.

Du musst nachweisen, welche Kostenposition falsch ist.

Handelt es sich hier tatsächlich um einen messbaren Verbrauch oder sind generell nur Heizkosten abgerechnet worden? Je nach Umlagemaßstab können bis zu 50% der Gesamtkosten der Heizungsanlage auf die Mieter umgelegt werden, auch wenn kein Verbrauch zustande gekommen ist.

Um was für Messgeräte handelt es sich? digitale Heizkostenverteiler?

Was steht denn im Übergabeprotokoll der Wohnung? Wenn die Wohnung zum Mietende übergeben wird, werden in der Regel auch alle Zählerstände notiert. Sind diese identisch mit den Werten der Abrechnung?

Dazu kommt noch das die Abrechnung erst 15 Monate nach dem Abrechnungszeitraum per Post zugesendet wurde.

Nur als Hinweis: Das Mietende ist nicht das Ende des Abrechnungszeitraums. Wenn der Abrechnungszeitraum mit dem Kalenderjahr identisch ist, dann hat der Vermieter bis zum 31.12.2016 zeit.

RobinFre 
Beitragsersteller
 07.06.2016, 14:16

Es geht ja nicht nur um die Heizkosten allein. Warum sollte ich 2 Wohnungen gleichzeitig bewohnen mit demselben Vermieter? Das kann ich sogar beweisen! Zeugen gibt es genug. Der Abrechnungszeitraum ist nicht mit dem Kalenderjahr identisch. Es fallen sogar mehr Tage in 2014 als in 2015. Bei 2014 wäre es dann Ende 2015. Nochmal zum Thema: Eine verstorbene Mieterin kann nach Ihrem Tod keine Nebenkosten verbrauchen. Als Erbe bin ich nicht dazu verpflichtet in der Wohnung zu wohnen. Untervermietung ist seitens des Vermieters untersagt, also wer soll etwas verbraucht haben? Es geht also eher darum, ob die BK Abrechnung legal ist, auch im Hinblick auf den Abrechnungszeitpunkt (mehr als 12 Monate).

Deine Ausführungen sind sicherlich im Hinblick auf eine Betriebskostenabrechnung richtig, aber nur wenn alles normal läuft. Trotzdem danke.

anitari  07.06.2016, 14:44
@RobinFre

Warum sollte ich 2 Wohnungen gleichzeitig bewohnen mit demselben Vermieter?

Eine gemietet Wohnung muß man nicht bewohnen und trotzdem fallen Betriebskosten an.

Der Abrechnungszeitraum ist nicht mit dem Kalenderjahr identisch.

Wie dann?

Es geht also eher darum, ob die BK Abrechnung legal ist, auch im Hinblick auf den Abrechnungszeitpunkt (mehr als 12 Monate).

Warum sollte sie illegal sein?

Was meinst Du mit Abrechnungszeitpunkt? Der Vermieter hat bis 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes, nicht nach Ende des Mietverhältnisses, Zeit die Abrechnung zu erstellen und zuzuschicken.

Deine Ausführungen sind sicherlich im Hinblick auf eine
Betriebskostenabrechnung richtig, aber nur wenn alles normal läuft. Trotzdem danke.

Aus Sicht des Vermieters bzw. der Rechtsprechung ist alles normal gelaufen.

RobinFre 
Beitragsersteller
 07.06.2016, 14:50
@anitari

So spricht ein Vermieter, mal sehen was der Mieterschutzverein sagt bezüglich des Abrechnungszeitraumes 10/2014 bis 02/2015. Dieser Zeitraum steht in der BK Abrechnung.

Die 12 Monate entsprechen einer Verordnung, die bekannt sein dürfte.

anitari  07.06.2016, 15:00
@RobinFre

Abrechnungszeitraumes 10/2014 bis 02/2015. Dieser Zeitraum steht in der BK Abrechnung.

Schau mal genau hin ob da nicht Nutzungszeitraum steht. Das ist was anderes als Abrechnungszeitraum.

ChristianLE  07.06.2016, 16:07
@RobinFre

So spricht ein Vermieter, mal sehen was der Mieterschutzverein sagt bezüglich des Abrechnungszeitraumes 10/2014 bis 02/2015.

Das scheint tatsächlich der Nutzungszeitraum zu sein und nicht der Abrechnungszeitraum. Letzteres müssen immer 12 Monate sein.

Folglich könnte hier der Abrechnungszeitraum der 01.10.14 bis 30.09.15 sein. Hier hätte der Vermieter noch bis zum 30.09.16 für die Abrechnung zeit.

 also wer soll etwas verbraucht haben?

Vielleicht hast Du gar nicht darin gewohnt, sondern vielleicht nur mal gelüftet und kurz geheizt.

Das kannst Du gar nicht nachweisen. Hierzu würdest Du einen Zeugen benötigen, der dich 24 h am Tag begleitet.

Was ist denn nun mit dem Übergabeprotokoll? Was für Verbrauchswerte wurden dort erfasst? Wenn diese nicht mit der Abrechnung übereinstimmen, ist das dein einziger Nachweis.

Wende Dich an die Verbraucherzentrale.

Kalte Betriebskoten fallen immer an, Verbrauchskosten nicht mehr.

Heizkosten - nun ja. Wenn in der Wohnung noch Röhrchen zum Ablesen waren und die Sonne auf das Ventil geschienen hat, kann das schon Verbrauch verursachen.

Also ich würde wenn du ne rechtschutz hadt zum Anwalt gehen ansonsten erst zum mieterschutzbund die können sicher helfen

RobinFre 
Beitragsersteller
 07.06.2016, 14:38

Ich werde dann zum Mieterschutzverein gehen.

Werden evtl. bestimmte Kosten, z. B. Wasser oder Müll, nach Personen abgerechnet?

Heizkosten werden ja zum Teil, meißt 30 %, verbrauchsunabnhängig nach der Wohnfläche abgerechnet. Und in den Monaten Januar und Februar sind die tatsächlichen Heizkosten die höchsten des Jahres,

Dazu kommt noch das die Abrechnung erst 15 Monate nach dem Abrechnungszeitraum per Post zugesendet wurde.

Welcher Abrechnungszeitraum?

Oder meinst Du den Nutzungszeitraum 1.1. - 28.2.2015?

Ist der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist die Abrechnung für 2015 locker fristgerecht zugegangen.

noch das Sterbedatum meiner Mutter nennen,

Entschuldigung, das mußt Du doch wissen, zudem hat das mit der Abrechnung nichts zu tun.

RobinFre 
Beitragsersteller
 07.06.2016, 14:25

Das Sterbedatum habe ich gleich zu Anfang genannt, die Sachbearbeiterin wusste es nicht und hat trotzdem eine Abrechnung erstellt. Der Abrechnungszeitraum war 3 Monate in 2014 und 2 Monate in 2015. Es handelt sich um Betriebskosten, die nach dem Tod meiner Mutter angeblich verursacht wurden. Es geht nicht um Betriebskosten die vor dem Ableben meiner Mutter entstanden sind.

anitari  07.06.2016, 14:37
@RobinFre

Der Abrechnungszeitraum war 3 Monate in 2014 und 2 Monate in 2015

Abrechnungs- und Nutzungszeitraum sind 2 verschiedene Schuhe.


Das Sterbedatum habe ich gleich zu Anfang genannt, die Sachbearbeiterin wusste es nicht und hat trotzdem eine Abrechnung erstellt.

Ist doch korrekt. Für die Dauer der Kündigungsfrist sind neben der Miete auch die Betriebskosten zu zahlen.

Verbrauchsunabhängige Kosten, wozu  ein Teil der Heizkosten gehört, fallen auch an wenn die Wohnung ungenutzt ist.

Manchmal werden auch Wasser und/oder Müll verbrauchunabhängig abgerechnet. Entweder nach der Wohnfläche oder nach Personen. Auch hier ist es egal ab die Wohnung genutzt wird oder nicht.

RobinFre 
Beitragsersteller
 07.06.2016, 14:44
@anitari

Ich habe auf der Betriebskostenabrechnung stehen, das der Abrechnungszeitraum vom 01.10.2014 bis 28.02.2015 geht. Was zählt den jetzt?

anitari  07.06.2016, 14:49
@RobinFre

Da steht sicher Nutzungszeitraum, schau noch mal genau hin.

Abrechnungszeitraum müßte demnach vom 01.10.2014 - 30.09.2015 gehen. Folglich wäre die Abrechnung jetzt locker fristgerecht zugegangen.