wie lange muss ich Rechnungen von KFZ rep. aufbewahren?
Bin ich als privat Person verpflichtet Rechnungen über rep. an meinem Auto aufzubewahren? Ich Frage nicht aus Garantiegründen sondern aus steuerlich-rechtlichen Gründen. Sollte bei einer Werkstatt die Steuerfahndung sein und von mir als Kunden eine Rechnung verlangen, ich diese aber mittlerweile weg geschmissen habe, kann man mich auch für irgendetwas belangen?
3 Antworten
Es ist nur sinnvoll, diese Rechnungen aufzuheben, falls Du das Auto verkaufen willst. Da hast Du dann die Nachweise, dass das und das und das repariert wurde. Das könnt etwas mehr Geld bringen.
Grundsätzlich sollte man aber alles mindestens drei Jahre aufbewahren.
Solange Du selbst sie nicht steuerlich geltend machst, brauchst Du sie auch nicht aufzuheben, dazu ist niemand verpflichtet...
Es gibt im privaten Bereich keine Pflicht, Rechnungen aufzuheben. Dennoch sollte man Rechnungen und erst recht Zahlungsbelege allein schon wegen der dreijaehrigen Regelverjaehrung immer mindestens bis zum Ende des jeweiligen Jahres plus 3 weitere Jahre aufheben. Man steht meist ziemlich bloed da, wenn der Zahlungsempfaenger vor Eintritt der Regelverjaehrung behauptet, das Geld nie erhalten zu haben. Ohne Zahlungsnachweis wird ein Beweis fuer die Zahlung dann i.d.R. ziemlich schwierig zu erbringen sein, schlimmstenfalls sogar ueberhaupt nicht.